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Windenergie in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt setzt auf Sonne, Wind und Biomasse: Im Jahr 2020 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bereits bei 61,5 Prozent (Pressemitteilung) – und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Rund zwei Drittel des grünen Stroms werden aus Windkraft erzeugt. Ziel der Landesregierung ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben, um die Abhängigkeit von Energieträger-Importen weiter zu verringern sowie eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.

Wie viele Windenergieanlagen gibt es in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 2.760 Windenergieanlagen mit einer installierten Gesamtleistung von gut 5.333 Megawatt in Betrieb (Stand: Januar 2024). Bei voller Auslastung können die Anlagen in etwa so viel Energie erzeugen wie fünf Kohlekraftwerke. Im Bundesländerranking belegt Sachsen-Anhalt bei der Windenergieleistung Platz fünf. Gemessen an der Landesfläche liegt Sachsen-Anhalt im Ranking sogar auf Platz zwei.

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Wie kommt der Ausbau voran?

Beim Ausbau der Windkraft in Sachsen-Anhalt haben drei Landkreise deutlich die Nase vorn: Die meisten Windräder drehen sich aktuell im Landkreis Börde (413), gefolgt vom Salzlandkreis (380) und dem Landkreis Stendal (352). Gemessen an der installierten Leistung der Anlagen belegt wiederum der Landkreis Stendal mit gut 833 Megawatt (MW) Platz 1; es folgen der Landkreis Börde (712,5 MW) und der Salzlandkreis (709 MW).

Im Bau bzw. in Planung sind bis 2027 aktuell mindestens 119 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 675 (MW) – die meisten in den Landkreisen Stendal (26), Wittenberg (20), Anhalt-Bitterfeld und Börde sowie im Burgenlandkreis (jeweils 13).

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Warum kam der Windkraftausbau zuletzt kaum voran?

Der Ausbau der Windkraft ging in den vergangenen zehn Jahren bundesweit nur schleppend voran. Ursachen hierfür waren unter anderem lange Planungs- und Genehmigungsverfahren, ein zunehmender Mangel an raumordnerisch gesicherten Flächen sowie Zielkonflikte im Zusammenhang mit dem Natur- und Artenschutz, Belangen der Bundeswehr, der Luftfahrt und der Wetterdienste.

Das verdeutlicht auch die folgende Grafik zum Nettozubau von Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt. Hierzulande kommt erschwerend hinzu, dass es aufgrund der Vorreiterrolle des Landes beim Ausbau der Windenergie zwischen 1998 und 2005 aktuell viele alte Windenergieanlagen gibt, die aus wirtschaftlichen Gründen entweder durch leistungsfähigere Modelle ersetzt („repowert“) oder rückgebaut werden müssen. Der vergleichsweise geringe Nettozubau ist daher auch auf den Abbau von Altanlagen zurückzuführen.

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Wie soll der Ausbau der Windkraft beschleunigt werden?

Die aktuelle Bundesregierung hat einen Kurswechsel beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft eingeleitet: Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung in Deutschland auf 80 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der Erneuerbaren entbürokratisiert und erheblich beschleunigt werden. Der Bundestag hat hierfür u. a. das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet. Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) wird erstmals ein bundesweites Flächenziel für die Windenergie festgelegt. Die Bundesländer müssen je nach länderspezifischem Potential unterschiedlich zu diesem Flächenziel beitragen. In Sachsen-Anhalt müssen bis Ende 2027 zunächst 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie gesichert werden; bis Ende 2032 steigt der Anteil auf 2,2 Prozent. Mit dem Vollzugsleitfaden zu Paragraph 6 des WindBG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 19. Juli 2023 werden ergänzende Hinweise zur Auslegung der neuen Durchführungsregelung zu Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 („EU-Notfall-Verordnung") im Hinblick auf die Windenergie an Land zur Verfügung gestellt.

Aktuell sind in Sachsen-Anhalt rund 1,12 Prozent der Landesfläche planungsrechtlich für die Windenergienutzung gesichert bzw. finden sich in Aufstellung. Allerdings stehen viele Windenergieanlagen im Land außerhalb ausgewiesener Vorrang- und Eignungsgebiete; auf ihnen kann aus planungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Gründen derzeit kein Repowering erfolgen. Ziel des Landes ist es, dass an möglichst vielen dieser letztgenannten Standorte alte Windkraftanlagen repowert werden können. Dazu ist das Ministerium mit dem Bund im Gespräch.

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Worum geht es beim sogenannten Repowering?

Beim Repowering werden alte Windenergieanlagen durch modernere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Häufig geht dies mit einer Reduzierung der bestehenden Anlagenanzahl einher – bei steigenden Stromerträgen. Beispielhaft dafür steht etwa eines der europaweit größten Repowering-Projekte der VSB-Gruppe im Landkreis Wittenberg: Hier werden 50 veraltete Windräder durch 16 neue ersetzt. Trotz sinkender Anlagenanzahl und Fläche wird der Windertrag versechsfacht (zur Pressemitteilung vom 4. Mai 2023).

Bei Windenergieanlagen lohnt sich ein Repowering insbesondere dann, wenn ihre EEG-Förderung ausgelaufen ist und der förderfreie Weiterbetrieb nicht wirtschaftlich ist. Dabei kann das Repowering als standorterhaltendes Repowering im unmittelbaren Umfeld des vorhandenen Standorts oder in größerer Distanz zu den Altstandorten als standortverlagerndes Repowering erfolgen. Dem standorterhaltenden Repowering kommt eine besondere Bedeutung zu, da hierbei Standorte gesichert werden, die von Mensch und Tier zumeist akzeptiert sind.

Die Vorteile von Repowering liegen auf der Hand: Geeignete Standorte werden bestmöglich ausgenutzt, die Flächeninanspruchnahme reduziert und das Landschaftsbild aufgelockert. Es können trotz einer geringeren Anzahl an Windenergieanlagen mehr Erträge erzielt werden, die durch die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung auch den Standortkommunen zugutekommen können. Repowering schont Ressourcen und entlastet daher die Umwelt.

Darüber hinaus sind moderne Anlagen trotz höherer Leistungsfähigkeit geräuschärmer, laufruhiger und haben eine geringere Drehzahl als Altanlagen. Repowering wird aus diesen Gründen von Anwohnerinnen und Anwohnern meist eher akzeptiert als Neubauprojekte. Das Land Sachsen-Anhalt hat daher das Repowering im Landesentwicklungsgesetz und in der Landesbauordnung privilegiert und setzt sich auf Bundesebene für eine Stärkung und Beschleunigung des Repowerings ein.

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Welche Vorzüge bietet Energie aus Windkraft im Vergleich zu anderen Energieträgern?

Mit Stromgestehungskosten von ca. 4 bis 8 Cent je Kilowattstunde sind Windenergieanlagen eine der kostengünstigsten Technologien zur Stromerzeugung. Im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern muss für die Nutzung der Windenergie nur verhältnismäßig wenig Fläche in Anspruch genommen werden. Im Energieträgermix aus erneuerbaren Energien nimmt die Windenergie zudem eine zentrale Funktion ein: Während Energie aus Photovoltaikanlagen in den Wintermonaten nur in geringerem Maße zur Verfügung steht, liefert die Windenergie in dieser Zeit häufig sehr gute Erträge. Durch eine sinnvolle Kombination aus Sonnen- und Windenergie können somit saisonale Speicherbedarfe reduziert werden.

Windenergieanlagen weisen zudem eine sehr gute CO2-Bilanz auf: Die Stromerzeugung aus Windenergie verursacht im Vergleich zur Braunkohleverstromung nur etwa ein Hundertstel der CO2-Emissionen je Kilowattstunde. Ihr Ausbau ist daher eine der effektivsten und auch kostengünstigsten Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß zu mindern und so die Klimaschutzziele von Bund und Land zu erreichen.

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Wie können Bürger und Kommunen vor Ort vom Ausbau der Windenergie profitieren?

Kommunen können bereits jetzt durch eine finanzielle Beteiligung an den Erträgen aus der Windenergienutzung gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) profitieren. Das Problem: Die Regelung ist nicht verpflichtend. Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die eine installierte Leistung von mehr als 750 Kilowatt haben und für die eine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen wird, können den betroffenen Kommunen eine Zahlung von bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde erzeugte Stromleistung pro Windenergieanlage anbieten – sie müssen es aber nicht.

Daher hat das Energieministerium den Entwurf eines Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes erarbeitet. Er sieht vor, dass für neu errichtete und repowerte Windenergieanlagen jährlich sechs Euro je Kilowatt Nennleistung an umliegende Kommunen fließen – die Einnahmen von jährlich mehr als 30.000 Euro pro moderner Anlage können beispielsweise dazu genutzt werden, die örtliche Infrastruktur aufzuwerten, Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen zu finanzieren oder direkt an die Einwohnerinnen und Einwohner weitergegeben werden. Bis Anfang Februar 2024 läuft die Anhörung der betroffenen Verbände zum Gesetzentwurf, der anschließend noch von Landesregierung und Landtag beschlossen werden muss.

Außerdem können Kommunen an den Erträgen aus der Windenergienutzung durch Gewerbesteuereinnahmen profitieren. In einer Sonderregelung billigt das Gewerbesteuergesetz den Kommunen, in denen eine Windenergieanlage steht (Standortkommune), einen Anteil am Gewerbeertrag des Anlagenbetreibers zu. Ohne diese Sonderregelung würde nur diejenige Kommune profitieren, in welcher der Anlagenbetreiber seinen Sitz hat. Dies ist zumeist nicht die Standortkommune. Die Sonderregelung sieht vor, dass die Standortkommune zu 90 Prozent an der Gewerbesteuer aus der Windenergieanlage beteiligt wird. Die übrigen 10 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen erhält die Kommune, in welcher der Anlagenbetreiber seinen Sitz hat.

Bürgerinnen und Bürger können direkt von der Energiewende profitieren, indem sie sich an Bürgerenergieprojekten beteiligen. Zur Förderung der Teilhabe und Akteursvielfalt sind Bürgerenergieprojekte im EEG privilegiert. Ein Überblick über die derzeitigen Akteure, Netzwerke und Projekte im Land findet sich auf der Plattform Bürgerenergie im Energieatlas Sachsen-Anhalt.

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Machen Windenergieanlagen Lärm?

Geräuschemissionen werden beim Betrieb von Windenergieanlagen vorwiegend durch die Rotorblätter verursacht. Dies geschieht durch die Umströmung der Blattspitzen, durch das Profil im Allgemeinen und beim Vorbeistreichen der Rotorblätter am Turm. Kaum noch hörbar sind bei den heutigen Windenergieanlagen – auch schon im unmittelbaren Umfeld der Anlage – mechanische Geräusche. Es sind entsprechende Abstände erforderlich, um schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärmemissionen zu vermeiden, da der Schall mit zunehmender Entfernung von der Schallquelle abnimmt und über weitere Strecken nicht mehr wahrnehmbar ist.

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm legt Immissionsrichtwerte für die maßgeblichen Immissionsorte fest. Die Einhaltung dieser Richtwerte wird im Genehmigungsverfahren im Rahmen einer Einzelfallentscheidung, beispielsweise durch eine Geräuschimmissionsprognose, geprüft.

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Warum geht der Ausbau von Solarparks voran, der bei Windparks aber nicht? Wo liegen die Unterschiede?

Investitionen in Solaranlagen sind zumeist „kleinteiliger“ und von geringerer Leistung. Diese kleineren Projekte können in der Regel schneller umgesetzt werden, als Windparkprojekte, für welche die Genehmigungen derzeit durchschnittlich erst gut 24 Monate nach Einreichung der Unterlagen erteilt werden. Durch die vorgelagerte Planung und den anschließenden Bau dauert es derzeit also mehrere Jahre, bis eine Windenergieanlage errichtet ist und Strom erzeugen kann.

Dokumente

Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt (PDF, 3MB)
Der Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt soll den Artenschutz bei der regenerativen Energiegewinnung aus Windkraft verbessern und die Tierverluste durch Windkraftanlagen verringern.

Vollzugsleitfaden zu §6 Windenergieflächenbedarfesgesetz des BMWK vom 19.07.2023

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Referat Energiewende, Wasserstoffwirtschaft, Energiemärkte, Energieeffizienz, Wärmewende

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1611
E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de 

Windkraftanlagen im Faktencheck

Rund 2.800 Windkraftanlagen sorgen in Sachsen-Anhalt aktuell für sauberen Strom, in den kommenden Jahren sollen es noch mehr werden. Allerdings gibt es vereinzelt immer wieder auch Vorbehalte gegen Windräder. Der Faktencheck beantwortet die häufigsten Fragen.

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