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Wasser in Sachsen-Anhalt

Allgemein

Gemeinsam mit dem Bund und Nachbarbundesländern Thüringen und Sachsen hat sich das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) zielstrebig präventiven Maßnahmenpaketen zum Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt verschrieben, welche sich auf den gesetzlichen Grundlage des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gründen.

Neben dem Ausbau und dem Erhalt komplexer Deichsysteme sowie der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) steht für das MWU eine qualitativ gute Trinkwasserversorgung sowie umweltgerechte Abwasser- und Schadstoffbeseitigung im Fokus. Der Ausbau bereits vorhandener Schleusennetze und Meldesysteme zur Hochwasserüberwachung bildet einen zusätzlichen Schwerpunkt. Weitere Themenbereiche sollen im Folgenden hier aufgelistet werden.

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Abwasser

Abwasser ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser)

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Wasserversorgung

Die Wasserversorgung als Daseinsgrundlage
Die öffentliche Wasserversorgung ist traditionell Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. In Paragraf 50 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist dies gesetzlich geregelt. Die Trinkwasserversorgung ist in Sachsen-Anhalt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis.

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Hochwasserschutz

Hochwasserschutz als aktive Aufgabe

Hochwasser sind ein Element des natürlichen Wasserkreislaufes und Teil einer vielseitigen Gewässerstruktur in Sachsen Anhalt. Hochwasser sind natürlichen Ursprungs und somit schwer kalkulierbar.

Durch menschlichen Einfluss wurden Gewässer und die Flussauen verändert, auch infolge einer Zunahme der wirtschaftlichen Nutzung durch Schifffahrt oder Bebauung von Ufertrassen. Damit einhergehend steigt das Hochwasserrisiko und das Hochwasserschadenspotential nimmt zu.

Moderner Hochwasserschutz basiert auf der Analyse des Hochwasserrisikos und des Hochwasserschadenpotentials und zielt auf die Minimierung der durch Hochwasser erfolgten Schäden und Gefahren. Es ist wichtig, dieses natürliche Risiko beim Thema Wasser zu berücksichtigen.

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Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

Die Wasserwirtschaft

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Die Antragsunterlagen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) sind hier zusammengestellt: Antragsunterlagen RZWas

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Hochwasserschutz und Naturschutz: Selke-Dialog

Hochwasserschutz ist auch Naturschutz

Unter dem Titel „Selke-Dialog“ soll die Erarbeitung einer nachhaltigen Lösung nun im Rahmen eines Moderationsprozesses erfolgen, wie der Hochwasserschutz mit dem Naturschutz an der Selke vereinbar ist. Ziel des Prozesses ist es, aus den festgefahrenen Gleisen herauszukommen und einen Konsens zu erarbeiten, der von allen Interessengruppen gemeinsam getragen wird. Dieser Prozess gilt seit Juni 2018 als erfolgreich beendet.

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Gewässerschutz

Intakte Gewässer

Über 24.000 Kilometer Bäche und Flüsse durchziehen Sachsen-Anhalt. Unzählige neue Seen entstehen in den ehemaligen Tagebauen des Mitteldeutschen Reviers. Die Elbe prägt wie kein anderer Strom auf einer Länge von über 300 Kilometern das Land mit weitreichenden Auen als einzigartigem Rückzugsraum für seltene Tiere und Pflanzen. Für die Erhaltung und Verbesserung dieser wertvollen Kulturlandschaft bietet seit dem Dezember 2000 die Europäische Wasserrahmenrahmenrichtlinie einen europaweit einheitlichen Rahmen. Neben den Themen des Gewässerschutzes findet man hier ebenfalls weitergehende Informationen zur Gewässerbewirtschaftung. Dazu gehört auch der Umgang mit Vernässungen, die in einigen Regionen Sachsen-Anhalts auftreten.

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Wassergefährdende Stoffe

Gefährdungspotenzial für den Wasserhaushalt

Technische Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe hergestellt, behandelt, verwendet, gelagert oder abgefüllt werden, sind so zu errichten und zu betreiben, dass eine Verunreinigung der Gewässer vermieden wird. Das dient der Prävention und ist Basis eines effektiven Schutzsystems vor den Gefahren der Verunreinigung des Grundwassers und somit auch des Trinkwassers.

Zu diesen Anlagen zählen zum Beispiel Heizölverbraucheranlagen in Privathaushalten, Tankstellen und vor allem Industrieanlagen wie Erdölraffinerien und Chemiebetriebe. 

Zu den wassergefährdenden Substanzen zählen:  feste, flüssige und gasförmige Stoffe, Stoffgemische und –gruppen, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers dauerhaft verändern und schädlich beeinträchtigen können. Das sind u. a. Lösemittel, mineralölhaltige Rückstände, Pflanzenbehandlungsmittel, Schwermetalle, Phosphate sowie halogenierte Kohlenwasserstoffe, Säuren und Laugen.

Der natürliche Wasserhaushalt ist somit allerlei Gefahren durch diese Stoffe ausgesetzt. Es müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, die das Wohl der Menschen im Auge hat und den Gegebenheit Rechnung trägt.

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Gewässerunterhaltung

Bestandsschutz und aktiver Umweltschutz

Gewässer mit einem natürlichen Fließgleichgewicht haben einen sehr geringen Unterhaltungsaufwand. Im Laufe der Jahrhunderte wurden unsere Gewässer für eine  bessere wirtschaftliche Nutzbarkeit des Wassers und der natürlichen Überschwemmungsflächen in ihrem Verlauf und Profil teilweise erheblich verändert. Das alles hat Einfluss auf das Hochwasserrisiko, dem Grundwasser und den wasserwirtschaftlichen Vorhaben. Planung und Sicherung des natürlichen Gewässerverlaufs dient auch dem Schutz einer natürlichen Flora und Fauna und ist Naturschutz par exellence.

Damit das Wasser in den Flussläufen möglichst schadlos abfließen kann, bedarf dieser ausgebaute Gewässerzustand einer dauerhaften Erhaltung.

Neben der Absicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses dient die Gewässerunterhaltung insbesondere der oben schon erwähnten ökologischen Entwicklung. Schließlich erfolgt der Erhalt der natürlichen Flussläufe den Prinzipien einer Kombination aus der Wahrung der ökologischen Vielfalt, dem Schutz der Menschen, der aktiven Vermeidung von Hochwasserrisiken. Somit laufen die oben erwähnten Punkte hier als Paradebeispiel für aktiven Umwelt- und Naturschutz im Sektor Wasser an dieser Stelle zusammen. 

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