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Lärmbekämpfung

Lärmminderung in Sachsen-Anhalt

Lärm beeinträchtigt unser Wohlbefinden und ist Ursache zahlreicher Erkrankungen. Der Umgebungslärm, vor allem der Lärm aus dem Straßenverkehr sowie der Lärm aus dem Eisenbahnverkehr, stellen für die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt eine besondere Belastungen dar.
Das Lärmschutzrecht ist in Deutschland lückenhaft und zudem zersplittert, so dass sich Anforderungen zum Schutz gegen einzelne Lärmquellen in verschiedenen rechtlichen Regelungen finden. Regelungen sind vor allem enthalten

Einen Rechtsanspruch auf Schutz gegen Lärm von bestehenden Straßen und Schienenwegen besteht nicht. Hier greifen an Bundesfernstraßen außerhalb von Ballungsräumen und an Schienenwegen des Bundes ab einer bestimmten Lärmbelastung haushaltsrechtliche Regelungen zur Lärmsanierung.
Über die Belastung mit Umgebungslärm entlang stark befahrener Straßen, Schienenwege, im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle und innerhalb der Ballungsräume Halle und Magdeburg informieren Lärmkarten, die beginnend mit dem Jahr 2012 aller fünf Jahre zu aktualisieren sind.

Weitere Informationen zum Schutz gegen Lärm und zur Minderung von Umgebungslärm finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

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Förderung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen

Gemeinden sollen bei der Umsetzung der Lärmaktionsplanung unterstützt werden, so dass Lärmbelastungen vornehmlich aus dem Bereich des Straßenverkehrs vermindert werden. Die Förderung von Maßnahmen zum Schutz gegen Verkehrslärm erfasst ausschließlich Straßen in kommunaler Baulast.

Gefördert werden insbesondere:

  • bauliche Veränderungen der Straße (beispielsweise Verringerung des Straßenquerschnitts durch Nutzungsänderung von bisher für den fließenden Verkehr bestimmten Fahrspuren),
  • Abmarkierung von Radwegen,
  • Straßenmöblierung unter Einhaltung des § 32 der Straßenverkehrs-Ordnung (z.B. Kübel zur Bepflanzung zur Veränderung der Straßenbreite),
  • Ersatz oder Überbauung von Pflaster durch Asphalt,
  • Mehrkosten für den Einsatz von lärmmindernden Straßenoberflächen gegenüber einer einfachen Sanierung oder Instandhaltung,
  • Verkehrsorganisatorische und verkehrsberuhigende Maßnahmen einschließlich der Optimierung von Lichtzeichenanlagen zur Verminderung der Lärmbelastungen durch den Verkehr,
  • Einsatz von Abschirmelementen (z.B. Lärmschutzwälle und –wände).

Förderhöhe:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Antragstellung und Bewilligung: 
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514-0
E-Mail: poststelle(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Förderrichtlinie
Wesentliches Ziel und Inhalt der Richtlinie ist die Förderung von Maßnahmen zur Lärmminderung aus Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Download der Richtlinie:

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen (pdf)

Die Antragsunterlagen können unter nachfolgendem Link abgerufen werden:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/verkehrswesen/foerderung-von-massnahmen-aus-laermaktionsplaenen/

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Referat Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung

Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1506
E-Mail: VzAl4(at)mwu.sachsen-anhalt.de