Menu
menu

Aufstiegs-​BAföG

Mit dem Aufstiegs-​BAföG nach dem Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz wer­den Teil­neh­mer und Teil­neh­me­rin­nen an Maß­nah­men der be­ruf­li­chen Auf­stiegs­fort­bil­dung fi­nan­zi­ell un­ter­stützt.

Ty­pi­sche Auf­stiegs­fort­bil­dun­gen sind Meister-​ oder Fach­wirt­kur­se, Erzieher-​ und Tech­ni­ker­schu­len sowie mehr als 700 wei­te­re gleich­wer­ti­ge Fort­bil­dun­gen. Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer er­hal­ten ein­kom­mens­un­ab­hän­gig einen Bei­trag zu den Kos­ten der Fort­bil­dung und bei Voll­zeit­maß­nah­men zu­sätz­lich ein­kom­mens­ab­hän­gig einen Bei­trag zum Le­bens­un­ter­halt.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf www.aufstiegs-​bafoeg.de.