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Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.

Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher- und Technikerschulen sowie mehr als 700 weitere gleichwertige Fortbildungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.aufstiegs-bafoeg.de.