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Wölfe in Sachsen-Anhalt

Seit seiner Rückkehr im Jahr 2008 steigt die Zahl der Wölfe in Sachsen-Anhalt. Trotz der weiter anwachsenden Population geht die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere deutlich zurück. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie breitet sich der Wolf in Sachsen-Anhalt aus?

Der Wolf breitet sich in Sachsen-Anhalt weiter aus, seine Population wächst allerdings nur noch moderat an. Zwischen Mai 2023 und April 2024 ist die Zahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Wölfe um 54 auf insgesamt 258 gestiegen. 78 von ihnen sind erwachsene Wölfe, 40 sind so genannte Jährlinge und bei 129 handelt es sich um Welpen. 11 weitere konnten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Zu den 258 Wölfen kommen noch 34 Tiere hinzu, die sich in grenzübergreifenden Territorien bewegen. Die Zahl der im Land lebenden Wolfsrudel nahm von 27 auf 32 zu, die Zahl der Welpen pro Rudel stagnierte bei 3,6.

Bis auf wenige Ausnahmen befindet sich der Großteil der Wolfsreviere im Norden und Osten Sachsen-Anhalts. Sieben Reviere verlaufen grenzübergreifend mit Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen. Die meisten Wolfsterritorien gibt es im Landkreis Wittenberg.

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Wie wirkt sich die Ausbreitung des Wolfes auf Nutztiere aus?

Nachdem die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere mit 59 im vorherigen Berichtszeitraum auf den niedrigsten Stand seit 2018 fiel, ist im aktuellen Monitoring wieder ein leichter Zuwachs an Rissvorfällen auf 63 zu verzeichnen. Auch wurden wieder mehr Tiere getötet, die Zahl stieg von 176 auf 228. Eine Übersicht zu Nutztierrissen in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Die meisten Nutztierrisse ereigneten sich dort, wo wolfsabweisender Herdenschutz fehlte oder der wolfsabweisende Mindestschutz der Zäunung nicht eingehalten wurde. Die meisten Rissvorfälle wurden im Altmarkkreis Salzwedel (28,6 Prozent) gemeldet, gefolgt vom Landkreis Jerichower Land (23,8 Prozent) und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld (14,3 Prozent). Dort gab es jedoch nicht die meisten bekannten Wolfsrudel. Diese waren im Landkreis Wittenberg zu finden. Trotz größerer Population wurden hier aber nur 9,5 Prozent aller Übergriffe auf Nutztiere registriert. Insoweit korrespondierte das Rissgeschehen eher mit der Einhaltung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen. Weiterhin nur wenig verbreitet ist Herdenschutz beispielsweise bei Hobbyhaltern – in 83 Prozent der Fälle war der Herdenschutz unzureichend.

Das Monitoringjahr 2023/24 macht deutlich: Nicht die Anzahl der Wölfe ist für die Übergriffe auf Nutztiere entscheidend, sondern ob wolfsabweisender Herdenschutz vorhanden ist.

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Wie werden Wölfe gezählt?

Um die Ausbreitung und den Populationsstatus der Wölfe in Sachsen-Anhalt zu dokumentieren und der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Kommission (gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes) nachzukommen, wird ein flächendeckendes Monitoring in Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Es gibt zwei Formen der Datenerfassung: das aktive und das passive Monitoring. Beim passiven Monitoring werden die Beobachtungen auf der gesamten Landesfläche erfasst und bewertet. Wohingegen beim aktiven Monitoring ausschließlich Beobachtungen auf bekannten vom Wolf territorial besiedelten Flächen und in Gebieten, bei denen vermutet wird, dass der Wolf diese Flächen besiedelt, ausgewertet werden. Die Datenerfassung findet dabei durch regelmäßige Geländebegehungen, genetische Untersuchungen von Proben, Nahrungsanalyse und den Einsatz von Wildkameras statt.

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Welche Förderungsmöglichkeiten können Nutztierhalter in Sachsen-Anhalt erhalten?

Herdenschutz wird zu 100 Prozent gefördert. Die Mindesthöhe der Zuwendung beträgt 500 Euro. Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 30.000 Euro pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt. Außerdem kann eine kostenlose Herdenschutzberatung in Anspruch genommen werden.

Förderung kann etwa für den Kauf von mobilen Elektrozäunen und Zubehör wie Spannungsmessgeräte beantragt werden. Seit 2021 werden außerdem weitere Maßnahmen wie laufenden Betriebskosten für wolfsabweisende Zäune oder zertifizierte Herdenschutzhunde gefördert.

Durch das Wolfskompetenzzentrum und die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Iden werden gemeinsame kostenlose Schulungen über wolfsabweisende Zäunung angeboten, die allen Weidetierhaltern ausdrücklich empfohlen wird. Die Teilnahmebestätigung ist eine Fördervoraussetzung. Ausgenommen sind Weidetierhalter, die entsprechende Kenntnisse zum Zaunbau im Rahmen ihrer beruflichen Ausbildung bereits erworben haben. Sie legen einen entsprechenden Qualifikationsnachweis vor.

2022 wurden 93 Anträge gestellt, wovon 84 Anträge  bewilligt wurden. Dabei wurde eine Gesamtfördersumme von 459.028,42 € an die Antragsteller ausgezahlt (Stand: 11.10.2023).

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In welcher Beziehung stehen Wolf und Jagdrecht in Sachsen-Anhalt?

Der Wolf darf in Sachsen-Anhalt nicht gejagt werden. Die Tötung von Tieren verhindert nachweislich auch keine Verluste bei Nutztieren. In der Vergangenheit konnte nach illegalen Abschüssen beobachtet werden, dass die Reviere von anderen Wölfen übernommen wurden. So folgte einem illegal geschossenen und zeugungsunfähigen Wolfsrüden im Gebiet Colbitz-Letzlinger Heide wenig später ein Rudel, das dort vier Welpen großzog.

Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann betont, dass die Entnahme einzelner Wölfe mit problematischem Verhalten schon heute trotz des strikten Schutzstatus erlaubt sei. Gleichzeitig spricht er sich gegen eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht aus, da dies keine Verluste von Nutztieren verhindere. Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) beantragt werden.

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Welche Strafen drohen bei illegalen Tötungen?

Wer einen Wolf illegal schießt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldbuße bis 50.000 Euro.

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Wo melde ich Nutztierrisse?

Bei Nutztierrissen wenden Sie sich bitte direkt an das Wolfskompetenzzentrum Iden, sodass diese umgehend eine Begutachtung vor Ort durchführen kann. Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Belassen Sie bitte alles so, wie Sie es vorgefunden haben und achten Sie darauf, möglichst keine Spuren zu zertreten. Lassen Sie den/die Kadaver wie vorgefunden liegen, berühren Sie ihn nicht. 

Informationen zu Ausgleichszahlungen für Schäden an Nutztieren durch den Wolf erhalten Sie durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt).

Wenden Sie sich in dringenden Notfällen (bitte nur außerhalb der gängigen Bürozeiten), also bei Nutztierrissen oder bei tot oder verletzt aufgefundenen Wölfen, an diese Nummer: +49 162 3133949.

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Welche Rolle spielt der Erhaltungszustand?

Je nach Erhaltungszustand wird der Wolf geschützt. Bleibt es bei dem aktuell strengen Schutz, darf der Wolf nicht geschossen werden, auch wenn er ins Jagdrecht aufgenommen wird. Für die Bewertung und Einstufung des Erhaltungszustandes sind mehrere Merkmale von Bedeutung, beispielsweise das natürliche Verbreitungsgebiet, Bestand/Population, der Lebensraum und die Zukunftsaussichten. Für den langfristigen Arterhalt sind stabile Territorien wichtig, die das Verbreitungsgebiet des Wolfes festigen und so die Basis für regelmäßigen Nachwuchs darstellen.

Aktuell gilt für den Wolf aufgrund der geringen Anzahl und Verbreitung in Deutschland der Erhaltungsstatus „ungünstig-schlecht“. Eine Änderung des Schutzstatus könnte erst mit dem Erhaltungszustand „günstig“ erfolgen.

Der Wolf ist zudem auch durch europäisches Recht geschützt. Die EU-Kommission hat kürzlich angekündigt, den Erhaltungszustand des Wolfs in Europa prüfen zu wollen. Gleichwohl ist es unwahrscheinlich, dass sich kurzfristig am Schutzstatus etwas ändert.

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Was frisst der Wolf?

Der Wolf in Sachsen-Anhalt ernährt sich lt. einer Studie vom Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz zu mehr als 90 Prozent von wildlebenden Huftieren (Reh, Wildschwein, Damhirsch, Rothirsch). Hierzu wurden Inhalte von 1.353 Kotproben des Wolfes aus Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 2009 bis 2018 untersucht. Insgesamt sieben Beutetier-Kategorien mit 31 Beutetierarten wurden aus den Losungen (Wolfskot) differenziert. Dazu gehören wildlebende Huftiere, Hasenartige, mittelgroße Säuger, Kleinsäuger, Nutztiere, Wildvögel und Vegetation. Bei den Nutztieren dominiert das Schaf.

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Was tun bei Wolfssichtungen?

Einem wilden Wolf zu begegnen ist äußerst selten, kann aber mit der voranschreitenden Ausbreitung der Wölfe in Deutschland häufiger werden. In der Regel sind Wölfe dämmerungs- und nachtaktiv, wodurch ein Zusammentreffen mit Menschen generell nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich ist. Man sollte nicht auf den Wolf zugehen und darf ihn auf keinen Fall anlocken oder füttern. Dadurch ist vor allem bei jungen Tieren die Gefahr einer Gewöhnung an den Menschen sehr groß, wodurch sie ihre Scheu verlieren können.

Sichtungen von Wölfen sollten immer an das Wolfskompetenzzentrum Iden gemeldet werden. Prägen Sie sich dafür (wenn möglich) das Aussehen des Tieres genau ein oder versuchen Sie ein Foto zu machen, wenn es die Situation zulässt.

Das Landesamt für Umweltschutz bittet weiterhin um Unterstützung beim Monitoring. Wolfssichtungen können direkt über das Meldeportal für Arten des Landesamtes für Umweltschutz gemeldet werden.

Kontakt:

Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)
Lindenstraße 18, 39606 Iden
Tel.: +49 3939 06-481
E-Mail: wzi(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de
Notfallnummer: + 49 162 3133949

Der aktuelle Bericht zum Wolfsmonitoring 2022/23 ist hier einsehbar.

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Wie soll ich mich verhalten, wenn ich...

  • zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und einen Wolf sehe?
    Ruhig bleiben, das Tier im Auge behalten und weiter gehen.
     
  • im Auto/ Traktor sitze und einen Wolf sehe?
    Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten, das Tier im Auge behalten und weiterfahren.
     
  • zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf mich beobachtet?
    Ruhig bleiben, stehen bleiben und dem Wolf Zeit geben, sich zurückzuziehen. Wenn man sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann man auch in die Hände klatschen und laut rufen.
     
  • im Auto/ Traktor sitze und der Wolf mich beobachtet?
    Ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten und weiterfahren.
    Wenn das Tier auf der Straße steht, sollte man sich so verhalten, wie bei jedem anderen Wildtier auch. Kommt es zum Zusammenstoß, sollte man, wie bei jedem Wildunfall, die Polizei verständigen und am Unfallort auf diese warten.
     
  • zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bin und der Wolf auf mich zukommt?
    Vor allem bei jungen Tieren kann es vorkommen, dass sie sich aus Neugierde einem Menschen nähern. Dieses Verhalten ist in der Regel keinesfalls artfremd oder auffällig, der Fall sollte aber an das WZI gemeldet werden. In einem solchen Fall, sollte man Ruhe bewahren, stehen bleiben und das Tier ansprechen. Wenn es sich daraufhin nicht zurückzieht, kann man in die Hände klatschen und laut rufen.
     
  • im Auto/ Traktor sitze und der Wolf auf mich zukommt?
    Befindet sich ein Mensch in einem Fahrzeug, nimmt der Wolf den Menschen selbst gar nicht wahr. Nähert sich ein oder mehrere Wölfe dem Gefährt handelt es sich auch hier keinesfalls um ein auffälliges oder artuntypisches Verhalten. Zumeist sind es auch hier Jungwölfe, die noch nicht viele Erfahrungen mit Menschen bzw. Auto/Traktor gemacht haben und neugierig sind. In einem solchen Fall, sollte man ruhig bleiben, auf den Verkehr achten und weiter fahren. Befindet man sich mit seinem Gefährt nicht in Bewegung, sollte man das Tier mit Hupen oder lauten Rufen vertreiben.
     
  • zu Fuß oder mit dem Fahrrad mit meinem Hund unterwegs bin und einem Wolf begegne?
    Vielerorts gilt in Sachsen-Anhalt in Wäldern und vor allem Naturschutzgebieten eine Leinenpflicht. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1.März bis 15.Juli anzuleinen.“  Hunde sollten grundsätzlich in Wolfsgebieten angeleint sein. Es kann vorkommen, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren. Treffen Sie zusammen mit Ihrem Hund auf einen Wolf, sind Sie der größte Schutz für Ihren Hund. Denn der Wolf interessiert sich zwar für seinen domestizierten Artgenossen, hat aber trotzdem seine natürliche Scheu vor Menschen nicht abgelegt. Dementsprechend besteht für Ihren Hund keine Gefahr, wenn er sich in Ihrer Nähe aufhält. Somit kann man die gleichen Verhaltenstipps empfehlen wie in 1, 3 und 5 erläutert.

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Ist mein Hund auf Spaziergängen im Wolfsgebiet gefährdet?

Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“ Es ist möglich, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren und ihn womöglich als Eindringling in ihrem Territorium ansehen. Daher ist es wichtig, dass Hunde unter der direkten Einwirkung des Menschen bleiben.

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​​​​​​​Gibt es in Sachsen-Anhalt Wolf-Hund-Mischlinge?

Kreuzungen zwischen wildlebenden Wölfen und Haushunden, auch ‘Hybriden‘ genannt, sind bisher in Deutschland nur in zwei Fällen aufgetreten; im Herbst 2003 in Sachsen und im Oktober 2017 in Thüringen. In Sachsen-Anhalt  sind bisher keine Wolf-Hund-Mischlinge in Erscheinung getreten.

Verpaarungen zwischen Wölfen und Haushunden lassen sich zum einen durch genetische Untersuchungen feststellen. Zum anderen lassen sie sich anhand von morphologischen und physiologischen Merkmalen von Wölfen unterscheiden. Somit ist ein gut funktionierendes und flächendeckendes Wolfsmonitoring unerlässlich, um etwaige Kreuzungen frühzeitig aufzudecken. Eine sehr wichtige Rolle spielen dabei Meldungen aus der Bevölkerung.

In welcher Art und Weise bei einem Nachweis von Wolfshybriden in Sachsen-Anhalt vorgegangen wird, ist in der ‘Leitlinie Wolf‘ festgehalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Hybriden und zu den bisherigen Fällen in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (kurz: DBBW).

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Überträgt der Wolf die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

Teilweise wurde in letzter Zeit vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Vermutung gestreut, der Wolf könne die ASP einschleppen. Dies ist laut dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) jedoch nicht der Fall. Der Wolf überträgt die ASP nicht und kann sie auch selbst nicht bekommen.

Übertragbare Krankheiten durch den Wolf sind Tollwut (gilt seit 2008 in Deutschland als ausgerottet), Fuchsbandwurm, Räude, Staupe, Parvovirose und die Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut).

(Quelle: BMUV)

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Ist der Wolf gefährlich für den Menschen?

Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland hat es keine tödlichen Angriffe und auch keine aggressiven Annäherungen von Wölfen an Menschen gegeben.

Die Aktualisierung des NINA-Report über Wolfsübergriffe auf Menschen für den Zeitraum 2002 bis 2020 erfasst weltweit alle Wolfsübergriffe in diesem Zeitraum. Danach wurden in Europa und Nordamerika in diesen 18 Jahren 14 Menschen von Wölfen angegriffen. Zwei dieser Fälle (beide in Nordamerika) endeten tödlich.

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Was wird bei einem auffälligen Wolf getan?

Um das Verhalten eines auffälligen Wolfes erfassen und bewerten zu können, z.B. wenn sich dieser wiederholt Menschen annähert, wird dieser mit Hilfe von Fallen gefangen, besendert, überwacht und gegebenenfalls vergrämt. Das Wolfskompetenzzentrum Iden ist befugt, entsprechende Maßnahmen umzusetzen oder zu veranlassen.

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Verlieren Wölfe ohne Jagddruck die Scheu vor dem Menschen?

Wölfe sind, wie andere Säugetiere und Vögel auch, durchaus intelligent und lernfähig. Bei vielen jagdbaren Arten (Füchse, Waschbären, Stockenten, Wildschweinen) bewirkt die Jagd eines: In Feld und Flur sind Vertreter dieser Arten besonders gegenüber Einzelpersonen, die nicht auf Wegen und Straßen laufen scheu und misstrauisch.

In befriedeten Bereichen (Siedlungen, Industriegelände, großräumige Verkehrsflächen etc.) sind diese Arten vertraut und oft nahezu ohne Scheu, da für sie kein Jagddruck zu spüren ist. Das gilt auch für Fahrzeuge in der freien Landschaft, denen die Tiere oft ohne Scheu begegnen. So verhalten sich selbst Arten, die praktisch ganzjährig jagdbar sind. Jagd bewirkt also keine grundsätzliche Scheuheit, sondern ein situationsbedingt angepasstes Verhalten und kann durchaus unerwünschte Folgen haben wie besondere Vertrautheit in befriedeten Bereichen.

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Was mache ich beim Auffinden eines schwer verletzten Wolfes?

Beim Auffinden eines schwer verletzten Wolfes (meist Straßenopfer) ist die Polizei zu informieren. Der Polizei ist bekannt, dass das Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) zur Entscheidung über die weitere Verfahrensweise hinzuzuziehen ist, was aufgrund des 24h-Bereitschaftsdienstes des WZI ohne Zeitverzögerung erfolgt. Das WZI verfügt über die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines verletzten Wolfes.

Das WZI entscheidet über die Verfahrensweise entsprechend des RErl. des MI (Umgang mit verhaltensauffälligen, verletzten oder getöteten Wölfen) - im Regelfall unter Hinzuziehung eines Tierarztes. Wenn dies nicht möglich ist, beinhaltet der Erlass einen Kriterienkatalog mit dem sowohl das WZI oder wenn erforderlich, auch die Polizei eine Entscheidung treffen kann.

Seit den ersten Nachweisen von Wölfen in Sachsen-Anhalt gab es 7 verletzt oder krank aufgefundene Wölfe, die von ihrem Leiden erlöst werden mussten. Alle Fälle konnten schnell und jeweils im Zusammenwirken mit Polizei, Tierärzten und auch mit Jagdhundeführern bewältigt werden.

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Kontakt

Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)

Lindenstraße 18
39606 Iden

Herr Andreas Berbig (Leitung)
Telefon: +49 39390 6486
E-Mail: wzi(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de

Notfallnummer: +49 162 3133949

Wolfssichtungen online melden

Auf der Webseite des Landesamts für Umweltschutz Sachsen-Anhalt können Wolfssichtungen direkt online gemeldet werden.

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