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Kommunale Wärmeplanung – Fahrplan für das klimaneutrale Heizen

Um die Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels in den kommenden Jahrzehnten zu begrenzen, will Deutschland bis 2045 CO₂-neutral werden. Dieses Ziel erfordert umfassende Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, darunter Verkehr, Stromerzeugung und insbesondere Wärmeversorgung.

Der Wärmesektor hat entscheidende Bedeutung für die Erreichung der deutschen Klimaziele. Nach Angaben des „Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende“ in Halle entfielen 2023 rund 32 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs auf die Bereitstellung von Wärme für Gebäude (Heizung und Warmwasser). Weitere 21 Prozent wurden für industrielle Wärmeprozesse benötigt. Damit ist und bleibt der Wärmesektor ein wesentliches Handlungsfeld, um Treibhausgasemissionen zu verringern. Ein zentraler Schritt in Richtung klimaneutrales Heizen ist die Einführung der kommunalen Wärmeplanung. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Die Wärmeplanung soll dabei helfen, vor Ort verfügbare und wirtschaftlich tragfähige Möglichkeiten der Wärmeversorgung zu identifizieren und die Planungssicherheit zu erhöhen. Einen einheitlichen rechtlichen Rahmen bietet das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz).

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erheben Städte und Gemeinden zunächst, welche Heiztechnologien derzeit in Haushalten genutzt werden und welche Wärmeinfrastrukturen sowie Potenziale für die Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und erneuerbaren Energien vor Ort bestehen. Gibt es beispielsweise ein Gas- oder Fernwärmenetz? Produzieren lokale Industrieunternehmen Abwärme? Oder bietet das Gemeindegebiet Potenziale für bisher ungenutzte Geothermie oder Windkraft?

Im zweiten Schritt sollen die Kommunen ermitteln, welche nachhaltigen Lösungen für die Wärmeversorgung künftig für welche Gebiete geeignet sind. Ist es möglich, in bestimmten Wohnvierteln ein Fernwärmenetz auszubauen? Oder sind dezentrale, geförderte Lösungen wie Wärmepumpen oder Hybridheizungen die bessere Alternative für einzelne Haushalte?

All diese Informationen und Erkenntnisse werden in einem Wärmeplan zusammengeführt. Dieser enthält einen Zielpfad, der sowohl inhaltlich als auch grafisch die zukünftige Wärmeversorgung darstellt.

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Was ist das Ziel des neuen Wärmeplanungsgesetzes?

Die Wärmeplanung soll Strategien zur Dekarbonisierung der kommunalen Wärmeversorgung entwickeln. Sie erlaubt es Kommunen, den Transformationsplan für die Wärmeversorgung nach den spezifischen Anforderungen ihrer Gemeinde auszurichten.

Die Wärmewende soll mithilfe der kommunalen Wärmeplanung möglichst kosteneffizient und zukunftssicher geplant werden.

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Was wird im Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung konkret geregelt werden?

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ist am 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz verpflichtet die Länder, bis spätestens 30. Juni 2028 in ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen.

Durch das geplante Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung sollen in Sachsen-Anhalt die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen bestimmt werden. Dies entspricht dem Prinzip der bürgernahen Planung, da Entscheidungen direkt „vor Ort“ getroffen werden. Das Gesetz regelt auch den Mehrbelastungsausgleich: Den Gemeinden werden die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt, damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können.

Zur Effizienzsteigerung der Planung soll im Landesgesetz geregelt werden, dass das vereinfachte Verfahren nach § 22 WPG angewendet werden kann. Das vereinfachte Verfahren umfasst unter anderem:

  • Eine Verkleinerung des Beteiligungskreises.
  • Die Anerkennung bestehender Netzplanungen.

Diese Maßnahmen sollen die Planungsprozesse vereinfachen und beschleunigen.

Darüber hinaus fördert das geplante Landesgesetz die interkommunale Zusammenarbeit, um Ressourcen und Fachwissen zu bündeln. Dies ermöglicht eine effektivere und wirtschaftlichere Umsetzung der Wärmeplanung.

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ist am 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Dieses Bundesgesetz verpflichtet die Länder, bis spätestens 30. Juni 2028 in ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen.

Durch das geplante Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung sollen in Sachsen-Anhalt die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen bestimmt werden. Dies entspricht dem Prinzip der bürgernahen Planung, da Entscheidungen direkt „vor Ort“ getroffen werden. Das Gesetz regelt auch den Mehrbelastungsausgleich: Den Gemeinden werden die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt, damit sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können.

Zur Effizienzsteigerung der Planung soll im Landesgesetz geregelt werden, dass das vereinfachte Verfahren nach § 22 WPG angewendet werden kann. Das vereinfachte Verfahren umfasst unter anderem:

  • Eine Verkleinerung des Beteiligungskreises.
  • Die Anerkennung bestehender Netzplanungen.

Diese Maßnahmen sollen die Planungsprozesse vereinfachen und beschleunigen.

Darüber hinaus fördert das geplante Landesgesetz die interkommunale Zusammenarbeit, um Ressourcen und Fachwissen zu bündeln. Dies ermöglicht eine effektivere und wirtschaftlichere Umsetzung der Wärmeplanung.

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Wer ist für die Wärmeplanung zuständig?

Mit dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet der Bund die Länder, flächendeckend Wärmepläne zu erstellen. Sachsen-Anhalt beabsichtigt, diese Aufgabe auf die Kommunen zu übertragen. Hierfür erstellt das Energieministerium aktuell ein entsprechendes Landesgesetz. Die Kommunen entwickeln für ihr Gemeindegebiet maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte, welche die jeweiligen regionalen Bedarfe und Potenziale berücksichtigen. Die notwendige Wärme soll daher zukünftig durch lokal verfügbare Wärmequellen bereitgestellt werden.

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Wie läuft die kommunale Wärmeplanung im Detail ab?

Jede Wärmeplanung ist strukturiert in die folgenden Schritte:

  1. Zunächst wird der Ist-Zustand ermittelt. Diese Bestandsanalyse beinhaltet v. a. die Ermittlung der aktuellen Wärmebedarfe oder -verbräuche sowie die vorhandenen Wärmeerzeuger und Energieinfrastrukturen, einschließlich der eingesetzten Energieträger.
     
  2. Bei der Potenzialanalyse wird u. a. geprüft, welche regenerativen Energiequellen oder unvermeidbare Abwärme perspektivisch für die Wärmeversorgung zur Verfügung stehen und wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Das kann z. B. die Abwärme aus einem lokalen Rechenzentrum oder die Erschließung geothermischer oder solarthermischer Potenziale, von Umweltwärme oder Abwasserwärme sein.
     
  3. Auf Grundlage von Bestands- und Potenzialanalyse entwickeln die Kommunen Zielszenarien und eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Maßnahmen.
     
  4. Im Einklang mit dem Zielszenario teilt die Kommune einzelne Gebiete in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete ein. Das können Gebiete oder Quartiere sein, die entweder zentral über Wärme- bzw. Wasserstoffnetze oder dezentral etwa über Wärmepumpen oder Biomassekessel versorgt werden.

Um sich verändernde Rahmenbedingungen und Lerneffekte zu berücksichtigen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Wärmepläne, spätestens alle fünf Jahre, vorgesehen.

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Welche Fristen gibt es für die Erstellung von Wärmeplänen?

Für Kommunen ab 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit.

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Welche Regelungen gibt es für kleinere Kommunen?

Um den Aufwand zu begrenzen, können die Bundesländer für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Zudem steht allen Kommunen für geeignete Gebiete ein verkürztes Verfahren zu – Voraussetzung dafür ist eine Eignungsprüfung.

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Welche Rolle spielen erneuerbare Energien in der kommunalen Wärmeplanung?

Erneuerbare Energien wie Erdwärme, Luftwärme, Solarenergie, Flusswasserwärme, Abwasserwärme und Biomasse spielen eine wichtige Rolle in der kommunalen Wärmeplanung. Sie bieten eine klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl und tragen so zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bei.

Der wirtschaftliche Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmesektor erfordert:

  • den Ausbau erneuerbarer Energiequellen,
  • die Nutzung von Abwärme,
  • eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz.

Zusätzlich müssen Gebäude besser gedämmt und Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung ausgestattet werden, um den Wärmebedarf zu senken und nachhaltige Energieformen effizient nutzen zu können.

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Welche Heiztechniken sind erlaubt und könnten in Zukunft zum Einsatz kommen?

Klimaneutrale Heiztechniken sind ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Energieversorgung und werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Das GEG legt fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erzeugen müssen.

Die folgenden Lösungen können ohne zusätzliche Nachweise zum Einsatz kommen, wenn sie 100 Prozent des Wärmebedarfs abdecken (nach § 71 GEG):

  • Hausübergabestationen zum Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Stromdirektheizungen
  • solarthermische Anlagen
  • Heizungsanlagen zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff
  • Wärmepumpen-Hybridheizungen, bestehend aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung
  • Solarthermie-Hybridheizungen, bestehend aus einer solarthermischen Anlage in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung nach Maßgabe

Auch jede andere Lösung ist zulässig, solange sie die 65-Prozent-Vorgabe erfüllt und von einem Energieberater oder einer nach § 88 GEG berechtigten Person nachgewiesen wird.

Diese Vielfalt an Optionen unterstreicht die Technologieoffenheit des GEG und ermöglicht es, ein Heizsystem zu wählen, das optimal auf die individuellen Anforderungen abgestimmt ist und zugleich Nachhaltigkeit sowie Effizienz gewährleistet.

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Welche Heiztechniken werden in Zukunft aller Voraussicht nach am weitesten verbreitet sein?

Kommt die Wärmeplanung zum Ergebnis, dass ein Gebiet nicht für den Aus- oder Neubau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes geeignet ist, bieten sich dezentrale Lösungen wie elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen oder Hybridheizungen als Alternativen an.

In Gebieten, in denen Wärme- oder Wasserstoffnetze gebaut werden, müssen die Bürger lediglich sicherstellen, dass ihre Heizungen angeschlossen werden können oder ihre Gasheizungen wasserstofffähig sind.

In städtischen Gebieten wird die Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Quellen oder die Nutzung von Abwärme aus Industrieprozessen an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig kann der Aufbau kleiner, lokaler Wärmenetze in ländlichen Regionen mit entsprechenden Potenzialen wirtschaftlich sinnvoll sein. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Fernwärmeversorgung ist dabei die Anschlussdichte: Nur eine hohe Anschlussdichte gewährleistet die Wirtschaftlichkeit und Effizienz von Fernwärmenetzen.

Die Verbreitung dieser Heiztechnologien hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter politische Rahmenbedingungen, technologische Entwicklungen, Kosten sowie die gesellschaftliche Akzeptanz und die Nachfrage nach nachhaltigen Lösungen.

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Wie betrifft die Bürger und Bürgerinnen die kommunale Wärmeplanung?

Der kommunale Wärmeplan informiert darüber, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur nachhaltigen Wärmeversorgung bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll den Bürgern somit bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der Heiztechnologie für Ihr Gebäude helfen.

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Wird den Bürgerinnen und Bürgern der Einsatz von Öl- und Gasheizungen bald verboten?

Sobald ein Wärmeplan beschlossen ist, gelten auch für Bestandsgebäude die Anforderungen des GEG an die Heiztechnik, einschließlich des 65-Prozent-Ziels für erneuerbare Energien. Für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern tritt diese Regelung spätestens ab dem 30. Juni 2026 in Kraft, während sie für kleinere Kommunen ab dem 30. Juni 2028 verbindlich wird.

Die Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie gilt jedoch nur, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss. Bestehende Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen, dürfen auch nach 2026 bzw. 2028 weiter betrieben und auch repariert werden. Fossile Heizungen dürfen dann nur neu eingebaut werden, wenn sie Teil einer Hybridheizung oder wasserstofffähig sind, sofern der Bau eines Wasserstoffnetzes angekündigt wurde.

Ein tatsächliches Verbot betrifft lediglich sehr alte und ineffiziente Gas- und Ölheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Diese Vorschrift ist jedoch nicht neu, sondern wurde bereits in der Vorgängerversion des GEG, der Energieeinsparverordnung (EnEV), festgelegt.

Ebenso bestand schon im Jahr 2011 eine Vorgabe im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), nach der Neubauten einen verpflichtenden Anteil an erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung aufweisen mussten.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Rechte und Pflichten für Sie bezüglich des Heizungstauschs gelten, finden Sie alle Fristen auf dem Merkblatt der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt: Merkblatt Heizungstausch LENA Sachsen-Anhalt

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Wie lange wird es sich wirtschaftlich noch rechnen, Öl- oder Gasheizungen zu betreiben?

Die Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Öl- oder Gasheizungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Energiepreise, staatliche Regulierungen und Förderprogramme sowie die Effizienz der Heizsysteme, die sich im Laufe der Zeit ändern können.

Energiepreise: Die Preise für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas können durch geopolitische Ereignisse, Marktbedingungen und politische Entscheidungen beeinflusst werden. Sie unterliegen starken Schwankungen und sind in den vergangenen Jahren tendenziell gestiegen, was die Betriebskosten von Öl- und Gasheizungen erhöht hat. Zudem werden die Netzentgelte für Gas steigen, da mehr Nutzer auf erneuerbare Energien umstellen und daher weniger Gasnutzer das Gasnetz finanzieren müssen. Gleichzeitig wird Strom aus erneuerbaren Energien zunehmend günstiger. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt einen zusätzlichen Anreiz für den Umstieg auf erneuerbare Heiztechniken.

Betriebskosten: Neben den Energiepreisen müssen auch die Wartungs- und Instandhaltungskosten berücksichtigt werden. Ältere Heizsysteme können höhere Betriebskosten verursachen, während moderne Systeme effizienter arbeiten.

Investitionskosten: Der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen ein modernes Heizsystem (z. B. Wärmepumpe oder Biomasseheizung) erfordert eine Anfangsinvestition. Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die den Umstieg auf erneuerbare Energien und effizientere Heizsysteme finanziell unterstützen. Diese können die Investitionskosten für neue Heizsysteme erheblich senken.

Energieeffizienz: Die Effizienz der Heizsysteme spielt eine entscheidende Rolle. Neuere Öl- und Gasheizungen sind in der Regel effizienter als ältere Modelle. Moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen sind effizienter und umweltfreundlicher als traditionelle Öl- und Gasheizungen. Langfristig sind sie daher kostengünstiger.

Regulatorische Rahmenbedingungen: Zukünftige gesetzliche Vorgaben könnten den Betrieb von Öl- und Gasheizungen unattraktiver machen. In Deutschland gibt es Bestrebungen, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren, um die Klimaziele zu erreichen. Ab 2025 dürfen in Neubauten keine Öl- und Gasheizungen mehr installiert werden, die ausschließlich auf fossilen Brennstoffen basieren. Da Neubauten heute im Regelfall über eine gute Dämmung verfügen, entscheiden sich die meisten Bauherren schon aus wirtschaftlichen Gründen für den Einbau erneuerbarer Heiztechnik.

Klimaziele und CO2-Bepreisung: Die Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen zu einer stärkeren Besteuerung von CO2-Emissionen, was die Betriebskosten für fossile Brennstoffe erhöhen wird.

Insgesamt wird es sich in den kommenden Jahren immer weniger lohnen, Öl- oder Gasheizungen zu betreiben, insbesondere wenn man zukünftige Entwicklungen in Bezug auf Energiepreise, regulatorische Rahmenbedingungen und Klimaziele berücksichtigt. Viele Experten empfehlen daher einen frühzeitigen Umstieg auf nachhaltigere Heiztechniken, um sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile zu nutzen.

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Gibt es einen Anschlusszwang an das Fernwärmenetz?

Für entsprechende Regelungen sind die jeweiligen Kommunen zuständig. Das Wärmeplanungsgesetz macht hierzu keine Vorgaben.

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Welche Förderprogramme zur Umrüstung von Heiztechnik (von Bund und Ländern) stehen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen aktuell zur Verfügung?

Es gibt verschiedene Förderprogramme auf Bundesebene, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei der Umrüstung auf klimafreundliche Heiztechnik unterstützen. 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Diese Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet. Die BEG ist ein zentrales Förderprogramm, das verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden unterstützt. Dazu gehören Zuschüsse und Kredite für die Sanierung von Gebäuden und den Austausch von Heizungsanlagen und die Heizungsoptimierung.

KfW-Programme: Die KfW bietet spezielle Programme zur Förderung energieeffizienter Heizsysteme an wie zum Beispiel das „KfW-Energieeffizienzprogramm“, das Investitionen in energieeffiziente Heizungsanlagen und andere energetische Maßnahmen fördert oder auch das „KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“, bei dem sowohl Neubauten als auch Sanierungen gefördert werden können.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im folgenden Merkblatt der LENA: Merkblatt Förderung und Erfüllung 65 Prozent-Ziel LENA Sachsen-Anhalt

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Welche Möglichkeiten werden vom Land angeboten, um sich weiter über die Kommunale Wärmeplanung zu informieren?

Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) bietet umfassende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung auf ihrer Website. Hier finden sich Leitfäden, Studien und weitere Materialien, die einen guten Überblick über die aktuellen Erkenntnisse und Trends geben: Informationen zur Wärmeplanung LENA Sachsen-Anhalt

Zusätzlich bietet das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) Orientierung und Know-how im Bereich der kommunalen Wärmewende und stellt zahlreiche Leitfäden und Studien zur Verfügung: KWW Infothek.

Kommunen, die an einem gegenseitigen Austausch interessiert sind, können zudem dem Netzwerk „Wärme Wende Kommune“ beitreten: WWK Netzwerk.

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Abteilung Energie, Nachhaltigkeit, Strukturwandel

Ministerium für Wissenschaft, Energie, 
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt 
Leipziger Straße 58 
39112 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567-1611 
E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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