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Abwasserbeseitigung

Was ist Abwasser?

Abwasser ist das durch Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das aus dem Bereich von bebauten und befestigen Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser).
Nachstehend findet man Informationen wie Berichte, Daten und Regelungen zur kommunalen und industriell-gewerblichen Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt.

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Kommunalabwasser

Kommunalabwasser ist häusliches Abwasser oder ein Gemisch aus häuslichem, gewerblichem und industriellem Abwasser mit oder ohne Niederschlagswasser. Häusliches Abwasser ist Abwasser aus Wohngebieten und den dazugehörigen Einrichtungen, vorwiegend menschlichen Ursprungs und aus Tätigkeiten in Haushaltungen. Öffentliche Kläranlagen in Sachsen-Anhalt behandeln das Abwasser von etwa 95 Prozent der Bevölkerung. In diesen Anlagen wird auch das Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben behandelt, das per Lastkraftwagen in die öffentlichen Kläranlagen gebracht wird. Die übrigen Einwohnerinnen und Einwohner Sachsen-Anhalts behandeln ihr Abwasser in privaten Grundstückskläranlagen (Kleinkläranlagen).

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Umsetzung Kommunalabwasserrichtlinie/Lagebericht

Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Kommunalabwasserrichtlinie) regelt für die Mitgliedstaaten verpflichtend die Einleitung, Sammlung und Behandlung von kommunalem Abwasser und von biologisch abbaubarem Industrieabwasser. Die Richtlinie ist mit der Abwasserverordnung des Bundes und in Sachsen-Anhalt mit der Verordnung über kommunales und Industrieabwasser bestimmter Branchen (Kommunalabwasserverordnung-KomAbwVO) umgesetzt. Über die Umsetzung der Richtlinie berichten die Mitgliedstaaten der europäischen Kommission alle zwei Jahre. Hier kann der Lagebericht 2023 (3,3 MB) aufgerufen werden.

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Abwasserbeseitigungskonzepte

Die Gemeinden legen in Konzepten fest, wie auf ihrem jeweiligen Gebiet das Schmutz- und Niederschlagswasser beseitigt werden soll. In den Konzepten finden sich Informationen über die vorhandenen und geplanten öffentlichen Anlagen zur Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Außerdem enthalten sie Informationen zur Abgrenzung zwischen der öffentlichen und der nicht öffentlichen Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung.

Das von der zuständigen Wasserbehörde genehmigte Schmutzwasserbeseitigungskonzept ist die Grundlage dafür, dass die Gemeinde per Satzung Abwasser oder Schlamm aus ihrer Abwasserbeseitigungspflicht ausschließen kann. Dann muss dieses Abwasser bzw. dieser Schlamm vom jeweiligen Erzeuger entsprechend behandelt und beseitigt werden.

Zur Aufstellung dieser Konzepte wurden landeseinheitliche Regelungen erlassen. Für das Aufstellen und die Fortschreibung der Konzepte sind grundsätzlich die vorgegebenen Muster-Deckblätter, Tabellen und Planzeichen zu verwenden. Die Unterlagen sind hier zu finden.

Die öffentlichen Aufgabenträger - Gemeinden, Verbände oder  kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts - können weiterführende Informationen zum jeweiligen Abwasserbeseitigungskonzept in ihrem Zuständigkeitsbereich geben.

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Dezentrale Abwasserbeseitigung

Auch in Zukunft wird in Sachsen-Anhalt die Abwasserbeseitigung in einigen meist ländlichen Gebieten über Kleinkläranlagen oder abflusslose Sammelgruben mit Abfuhr des Abwassers zu einer zentralen Kläranlage erfolgen. Für die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen gibt die Abwasserverordnung bundesweit einheitliche Mindestanforderungen vor, die im März 2020 neu gefasst wurden. In einem Runderlass des MULE wurden Hinweise zur Umsetzung dieser Anforderungen gegeben. (Link zum Dokument: „Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung; Hinweise zum Vollzug", 443 KB)  Zur Einhaltung dieser Anforderungen benötigen die Kleinkläranlagen neben einer mechanischen Vorbehandlung grundsätzlich auch eine biologische Reinigungsstufe. Bestehende Kleinkläranlagen, die als Dauerlösung weiter betrieben werden sollen, müssen so angepasst werden, dass sie diese Anforderungen einhalten können.

Weitere Informationen über Kleinkläranlagen findet man auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz (LAU).

Damit die Kleinkläranlagen dauerhaft ordnungsgemäß funktionieren, müssen Betreiber besondere Regelungen beachten. Der Bau muss mit der Gemeinde oder dem zuständigen Abwasserzweckverband abgestimmt und eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde eingeholt werden. Daneben müssen diese Anlagen auch regelmäßig gewartet und kontrolliert werden. Dazu gehört neben der Selbstüberwachung durch den Betreiber auch die regelmäßige Wartung durch einen Fachkundigen. Anforderungen an die Selbstüberwachung von Kleinkläranlagen sowie die Fachkunde von Wartungspersonal enthalten die Selbstüberwachungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie der so genannte „Fachkundeerlass“. Die Wartungsprotokolle sind dem zuständigen Abwasserzweckverband zu übersenden, damit diese die ordnungsgemäße Selbstüberwachung und Wartung der Kleinkläranlage überwachen und die bedarfsgerechte Entschlammung der Anlage koordinieren kann. Nähere Informationen erhält man in der Kleinkläranlagen-Überwachungs-Verordnung bzw. im Erlass zur Kleinkläranlagenüberwachungsverordnung.

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Industrieabwasser

In Sachsen-Anhalt gibt es eine Vielzahl gewerblicher und industrieller Betriebe, bei denen auch Abwasser anfällt. Eine Einleitung des Abwassers in ein Gewässer oder in eine öffentliche Kläranlage darf nur erfolgen, wenn die Schadstoffe des Abwassers so gering gehalten werden, wie dies bei Einhaltung des Standes der Technik möglich ist. Dies ist durch eine gezielte Abwasserbehandlung aber auch durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Produktion oder am Anfallort des Abwassers möglich. Wegen des sehr unterschiedlichen Abwassers aus den verschiedenen Industriebranchen und den unterschiedlichen Möglichkeiten es zu reinigen, sind in den Anhängen der Abwasserverordnung Mindestanforderungen für verschiedene Branchen festgelegt. Diese Anforderungen stellen jeweils den Stand der Technik dar.

Die Abwasserverordnung setzt auch die europäische Richtlinie über Industrieemissionen in das deutsche Wasserrecht um. Anforderungen werden entweder an der Einleitstelle in Gewässer, vor der Vermischung mit anderem Abwasser oder an der Anfallstelle gestellt.

Bei der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen müssen neben den satzungsrechtlichen Anforderungen des Betreibers der öffentlichen Anlagen auch der Stand der Technik bei der Abwasservorbehandlung eingehalten werden. Eine so genannte Indirekteinleitergenehmigung nach der Indirekteinleiterverordnung ist erforderlich, wenn Abwasser aus einer Industriebranche in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, für das in einem Anhang der Abwasserverordnung Anforderungen vor der Vermischung des Abwassers mit anderem Abwasser oder für den Ort des Anfalls gestellt sind. Die Wasserbehörde prüft in diesen Fällen auch, ob sichergestellt ist, dass Stoffe, die in der Kläranlage nicht abgebaut werden können - und sogar den Reinigungsprozess dort stören können - bereits vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation aus dem Abwasser entfernt werden.

Eine Indirekteinleitergenehmigung erteilt die untere Wasserbehörde. Für den Antrag auf Genehmigung einer Indirekteinleitung ist ein landeseinheitliches Formblatt vorgegeben (Bek. des MLU vom 4.5.2007 (MBl. LSA S. 508). Bei Interesse kann die Bekanntmachung als nicht barrierefreie PDF zugesendet werden (Adresse siehe oben.). Ist für eine Industrieanlage eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich, schließt diese Genehmigung die Indirekteinleitergenehmigung ein.

Bürgerinnen und Bürger können sich über die Schadstoffeinleitungen in die Umwelt aus bestimmten Anlagen informieren. In der Datenbank, deren Grundlage das „Pollutant Release and Transfer Register“ (PRTR) ist, wird ein Überblick über Luft- und Wasseremissionen von Betrieben sowie deren entsorgte Abfallmengen gegeben.

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Behördliche Überwachung

Eine wichtige Aufgabe der Wasserbehörden ist die Überwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen. Die behördliche Überwachung ist Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässeraufsicht nach Artikel 100 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Neben der nicht angekündigten Überwachung von Abwassereinleitungen durch das staatliche Labor des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (Abwasserprobeentnahme, Laboruntersuchung) und der anschließenden Bewertung der Ergebnisse durch die jeweils zuständige Wasserbehörde, werden regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen (Anlagenschauen) und der dazugehörigen Betriebswasserwirtschaft durchgeführt.

Für die regelmäßigen Abwasserprobenahmen wird von den Wasserbehörden ein jährlicher Probenahmeplan aufgestellt. Die Anforderungen an die Aufstellung des Probenahmeplanes sowie die Durchführung von Abwasserprobenahmen und Laboruntersuchungen wurden einheitlich vorgegeben.

Die Kontrollen der Abwasseranlagen (Anlagenschauen) erfolgen aufgrund von Anlagenkontrollpläne, die die Wasserbehörden aufstellen und regelmäßig aktualisieren. Die Pläne enthalten die Kontrolldaten der letzten und zukünftigen Kontrollen aller zu überwachenden Abwasserbehandlungsanlagen. Mindestanforderungen an die Durchführung der Kontrollen und die Dokumentation der Ergebnisse wurden einheitlich vorgegeben. Es gibt Musterprotokolle für die Dokumentation der Kontrollergebnisse für kommunale Kläranlagen und für Abwasseranlagen zur Behandlung von industriellem und gewerblichem Abwasser.

Besonders umweltrelevante Anlagen werden nach dem Überwachungsplan für Industrie-Emissionsanlagen überwacht.

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Fischsterben in der Bode - Auswertung Sondermessprogramm im Bereich Staßfurt

Um die Ursachen für das Fischsterben im August 2019 zu finden, wurde ein Sondermessprogramm in der Bode, im Bereich Staßfurt durchgeführt.

Neben der normal üblichen Überwachung von Abwassereinleitungen und der Gewässergüte wurden von September bis Dezember 2019 zusätzliche Proben genommen.

 

Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass sich die Gewässergüte der Bode an den untersuchten Messstellen "Staßfurt Wehr" und Staßfurt, oberhalb Liethe-Mündung in dem für Menge und Zusammensetzung des eingeleiteten Abwassers belastungstypischen Schwankungsbereich bewegte.

 

Die Genehmigungen für das eingeleitete Abwasser wurden bis auf eine einmalige Überschreitung des Überwachungswertes für Phosphor bei einem Indirekteinleiter eingehalten.

 

Aus den Ergebnissen des Sondermessprogramms ergaben sich keine Hinweise darauf, was das Fischsterben ausgelöst hatte.

 

Die Ergebnisse des Sondermessprogramms können im Bericht Sondermessprogramm Bode/Bereich Staßfurt nachgelesen werden.

Das Dokument kann hier (431 KB) heruntergeladen werden;

Anlage 1 (487 KB): Ergebnisse der Abwasseruntersuchungen sowie

Anlage 2 (134 KB): Ergebnisse der Gewässeruntersuchungen.

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Selbstüberwachung von Abwasseranlagen

Betreiber von Abwasseranlagen sind zur Selbstüberwachung ihrer Abwasseranlagen verpflichtet. Die Selbstüberwachung durch die Anlagenbetreiber ist eine Voraussetzung für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes von Abwasseranlagen. Die Selbstüberwachungsverordnung vom 5. August 2021 gibt die Mindestanforderungen dafür vor.

Neben der Kontrolle der Abwasseranlagen und der analytischen Überwachung der Abwasserbeschaffenheit werden auch Anforderungen an die Auswertung, die Zusammenfassung und die regelmäßige Übermittlung der zusammengefassten Überwachungsergebnisse an die Wasserbehörde vorgegeben. Für eine solche Zusammenfassung sind einheitlich Formblätter vorgegeben und stehen zusammen mit dazugehörigen Ausfüllhilfen auf der Seite des Landesamtes für Umweltschutz zum Download bereit (Link).

Zusätzliche Vorgaben für die Ermittlung verschiedener Parameter der Selbstüberwachung, wie der Jahresschmutzwassermenge und der Jahresabwassermenge, dem Fremdwasseranteil sowie des Anschlussgrades von kommunalen Kläranlagen wurden in Runderlassen geregelt.

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Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe setzt Anreize dafür, dass die Gewässer nicht unnötig mit Abwasser verschmutzt werden. Sie richtet sich grundsätzlich nach der Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers und ist von demjenigen zu entrichten, der Abwasser in ein Gewässer einleitet. Die Einnahmen aus der Abwasserabgabe werden dann für solche Maßnahmen eingesetzt, die dazu beitragen, den Zustand unserer Gewässer zu verbessern.

Geregelt wird die Erhebung der Abwasserabgabe durch das Abwasserabgabengesetz des Bundes, konkretisiert durch das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz.

In Sachsen-Anhalt wird die Abwasserabgabe durch das Landesverwaltungsamt erhoben. Für die erforderlichen Erklärungen nach dem Abwasserabgabengesetz stehen landeseinheitliche Vordrucke zur Verfügung.

Medikamente richtig entsorgen

Spurenstoffe von Medikamenten werden zunehmend in Gewässern nachgewiesen und können dort eine schädliche Wirkung entfalten. In die Gewässer gelangen sie über die menschlichen Ausscheidungen. Das  Faltblatt "Medikamente richtig entsorgen" (2,4 MB) informiert darüber, wie jeder Einzelne mit einer sachgerechten Entsorgung von Altmedikamenten einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer leisten kann.

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Referat Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-1551
E-Mail: VzAl2(at)mwu.sachsen-anhalt.de