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Exzellenzstrategie von Bund und Ländern

Die Exzellenzstrategie von Bund und Ländern wurde 2016 ins Leben gerufen. Sie verbindet die Förderung von Spitzenforschung mit langfristigen und strategischen Investitionen in das Hochschulsystem. Sie soll

  • die universitäre Spitzenforschung nachhaltig stärken,
  • die Profile der Hochschulen schärfen,
  • zu einer noch stärkeren Vernetzung und Kooperation im Wissenschaftssystem anregen und
  • den Wissenschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb noch besser sichtbar machen.

Zweite Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie

Aktuell läuft die zweite Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie, die ab 2026 starten wird. Gefördert werden Exzellenzcluster zu bestimmten Forschungsfeldern sowie Exzellenzuniversitäten als strategische Unterstützung herausragender Universitätsstandorte − die dafür zunächst mehrere erfolgreiche Exzellenzcluster vorweisen müssen.

Insgesamt stellen Bund und Länder ab 2026 jährlich 687 Millionen Euro zur Verfügung:

  • 539 Millionen Euro für die Exzellenzcluster
  • 148 Millionen Euro für die Exzellenzuniversitäten

75 Prozent der Mittel stammen vom Bund, 25 Prozent vom jeweiligen Bundesland.

Die Auswahl der Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten trifft, im Auftrag von Bund und Ländern, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gemeinsam mit dem Wissenschaftsrat, auf Grundlage wissenschaftlicher Auswahlverfahren.

Bis zu 70 Forschungscluster werden unterstützt

Seit der ersten Runde der Exzellenzstrategie werden 57 Exzellenzcluster gefördert – lediglich aus den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist bislang kein Forschungscluster dabei. In der zweiten Förderphase sollen ab 2026 noch einmal bis zu 70 Forschungscluster unterstützt werden. Da bereits geförderte Exzellenzcluster Fortsetzungsanträge stellen können, konkurrieren bereits laufende und neue Cluster miteinander.

Die Förderhöhe für Exzellenzcluster beträgt antragsabhängig jeweils zwischen drei und zehn Millionen Euro jährlich. Cluster können dabei von einzelnen Universitäten oder als Verbund mehrerer Universitäten, auch bundesländerübergreifend, getragen werden.

Wichtige Förderkriterien für Exzellenzcluster sind:

  • Exzellenz der Forschung
  • hervorragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
  • hohe Qualität der unterstützenden Strukturen im Exzellenzcluster
  • förderliches und leistungsfähiges Umfeld für den Exzellenzcluster

Die beiden großen Unis aus Sachsen-Anhalt beteiligen sich mit Exzellenzcluster-Initiativen

In dieser zweiten Runde der Exzellenzstrategie sind auch die beiden großen Universitäten aus Sachsen-Anhalt beteiligt. Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg haben Ende Mai 2023 je drei Projektskizzen für Forschungscluster der Exzellenzstrategie bei der DFG eingereicht.

Abteilung Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Wissenschaft, Energie, 
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt 
Leipziger Straße 58 
39112 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567- 3477
E-Mail: VzAL5(at)mwu.sachsen-anhalt.de

Deutsche Forschungsgemeinschaft: Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Mit der „Exzellenzstrategie“ soll der Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessert werden.