Landessammelstelle für radioaktive Abfälle
Nach dem Atomgesetz ist das Land Sachsen-Anhalt verpflichtet, eine Landessammelstelle für die in seinem Gebiet anfallenden radioaktiven Abfälle einzurichten. Die Abfälle sind dort bis zur Ablieferung an ein Bundesendlager zwischen zulagern.
Der Betrieb einer eigenen Landessammelstelle für Sachsen-Anhalt wäre unwirtschaftlich, weil nur ein kleiner Teil der in den Bereichen Medizin, Forschung und Gewerbe anfallenden radioaktiven Reststoffe als radioaktive Abfälle entsorgt werden muss. Die meisten radioaktiven Stoffe können nach dem Abschluss ihrer Verwendung wiederverwertet werden; oder sie werden von den Anwendern bis zum Abklingen der Radioaktivität selbst gelagert. Nach Erreichen einer gewissen Freigrenze gelten diese Stoffe nicht mehr als radioaktiv und können dann als normale Abfälle entsorgt werden.
Um der gesetzlichen Verpflichtung dennoch nachkommen zu können, wurde mit dem Freistaat Sachsen im September 2003 eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Danach dürfen Abfallpflichtige aus dem Land Sachsen-Anhalt ihre radioaktiven Abfälle an die Landessammelstelle des Freistaates Sachsen abgeben.
Die Landessammelstelle des Freistaates Sachsen wird durch den Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e. V. (VKTA) betrieben und untersteht der Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.