Menu
menu

Lan­des­sam­mel­stel­le für ra­dio­ak­ti­ve Ab­fäl­le

Nach dem Atom­gesetz ist das Land Sachsen-​Anhalt ver­pflich­tet, eine Landes­sammel­stelle für die in sei­nem Ge­biet an­fal­len­den radio­aktiven Ab­fäl­le ein­zu­rich­ten. Die Ab­fäl­le sind dort bis zur Ab­lie­fe­rung an ein Bun­des­end­la­ger zwi­schen zu­la­gern.

Der Be­trieb einer ei­ge­nen Landes­sammel­stelle für Sachsen-​Anhalt wäre unwirt­schaft­lich, weil nur ein klei­ner Teil der in den Be­rei­chen Me­di­zin, For­schung und Ge­wer­be an­fallen­den radio­akti­ven Rest­stoffe als radio­akti­ve Ab­fäl­le ent­sorgt wer­den muss. Die meis­ten radio­akti­ven Stof­fe kön­nen nach dem Ab­schluss ihrer Ver­wen­dung wiederver­wertet wer­den; oder sie wer­den von den An­wendern bis zum Ab­klingen der Radio­akti­vität selbst ge­la­gert. Nach Er­rei­chen einer ge­wis­sen Frei­grenze gel­ten diese Stof­fe nicht mehr als radio­aktiv und kön­nen dann als nor­ma­le Ab­fäl­le ent­sorgt wer­den.

Um der gesetz­lichen Ver­pflich­tung den­noch nach­kommen zu kön­nen, wurde mit dem Frei­staat Sach­sen im Sep­tem­ber 2003 eine Ver­waltungs­verein­barung ab­ge­schlos­sen. Da­nach dür­fen Abfall­pflichtige aus dem Land Sachsen-​Anhalt ihre radio­akti­ven Ab­fäl­le an die Landes­sammel­stelle des Frei­staates Sach­sen ab­ge­ben.

Die Landes­sammel­stelle des Frei­staates Sach­sen wird durch den Ver­ein für Kern­ver­fahrens­technik und Ana­ly­tik Ros­sen­dorf e. V. (VKTA) be­trie­ben und unter­steht der Auf­sicht des Säch­si­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums für Um­welt und Land­wirt­schaft.

Zum Sei­ten­an­fang