Förderprogramme im Umweltbereich
Sofortförderprogramm NaturWasserMensch
Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und wird seit 2024 als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.
Förderung für Projekte zur Nachhaltigkeitsbildung
Warum sollten Energie und Wasser nicht verschwendet werden? Was können wir für den Schutz natürlicher Ressourcen tun? Mit diesen und vielen weiteren Fragen befassen sich Projekte zur Nachhaltigkeitsbildung. Es geht darum, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und nachhaltige Entscheidungen zu treffen – sowohl für sich selbst als auch für zukünftige Generationen. Das Umweltministerium unterstützt Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und hat für 2026 das Programm „Sachsen-Anhalt Nachhaltigkeitsbildung“ mit einem Volumen von 1,4 Millionen Euro aufgelegt. Anträge können ab sofort bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden, Antragsschluss ist der 30. September 2025.
ELER-Naturschutzförderung: Richtlinien über die Gewährung von Mitteln zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten
In Sachsen-Anhalt gelten derzeit 1.560 Tier- und Pflanzenarten als akut vom Aussterben bedroht – das sind 7,3 Prozent aller im Land nachgewiesenen Arten. Um den Arten- und Naturschutz zu stärken, stellt das Umweltministerium in dieser EU-Förderperiode ca.20 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit. Weitere Informationen finden Sie hier.
Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“
Das Ziel der Förderung ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern.
Im Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel stehen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen, wie z. B. die Förderung von Stadtgrün, die Entsiegelung von Flächen, die Beschattung von Gebäuden und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements.





