Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken
Zukunftsvertrag
Am 3. Mai 2019 ist die Bund-Länder-Vereinbarung „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ZVSL) beschlossen worden. In der Folge hat das Wissenschaftsministerium mit dem Bund eine Vereinbarung zur Umsetzung des Zukunftsvertrages geschlossen. Diese so genannte Verpflichtungserklärung ist der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern am 26. Juni 2020 vorgelegt und anschließend veröffentlicht worden.
Zur Verpflichtungserklärung Sachsen-Anhalt
Vereinbarung über die Umsetzung des Zukunftsvertrags in Sachsen-Anhalt für die Jahre 2021 bis 2027
Der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken “ löst den Hochschulpakt 2020 ab, der 2007 gestartet wurde und 2023 ausläuft. In diesem Zeitraum erhielt Sachsen-Anhalt zur Stärkung seines Hochschulsystems rund 476 Millionen Euro vom Bund. Im Gegenzug hat das Land seine Studienkapazitäten trotz gegenläufiger demografischer Entwicklung nicht abgebaut, sondern mit Blick auf die bundesweit seit langem stark steigende Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger aufrecht erhalten.
Im Anschluss an den ab 2020 schrittweise ausgelaufenen Hochschulpakt hat sich der Bund über den „Zukunftsvertrag“ bereits von 2021 bis 2023 mit jährlich rund 1,88 Milliarden Euro an der Sicherung und Verbesserung von Studium und Lehre an den deutschen Hochschulen beteiligt. Von 2024 an steigt die Summe auf 2,05 Milliarden Euro. Die Länder müssen diese Mittel des Bundes in ihrem Hochschulsystem gegenfinanzieren.
Zur Umsetzung des Zukunftsvertrages in Sachsen-Anhalt hat sich das Wissenschaftsministerium intensiv mit den Hochschulen im Land abgestimmt und eine Vereinbarung geschlossen, die bis 2027 läuft. Kern ist zum einen der Erhalt der Studienkapazitäten auf dem Stand des Jahres 2018. Zum anderen sollen die Studienbedingungen verbessert werden, vor allem durch die Schaffung dauerhafter Stellen an den Hochschulen. Für dieses Vorhaben sollen 25 Prozent der Bundesmittel durch die Hochschulen eingesetzt werden. Es wird angestrebt, dass der Anteil des hauptberuflichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (ohne Drittmittelpersonal), das unbefristet beschäftigt ist, an den sieben staatlichen Hochschulen von 42,9 (2018) auf 45 Prozent erhöht wird.
Informationen zum im Jahr 2023 ausgelaufenen "Hochschulpakt 2020" erhalten Sie mit Klick auf den Link.