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Ge­fähr­li­che Ab­fäl­le

An ge­fähr­li­che Ab­fäl­le sind be­son­de­re An­for­de­run­gen hin­sicht­lich ihrer Ver­wer­tung oder Be­sei­ti­gung zu rich­ten. Sie  sind im Gesamt-​Abfallverzeichnis be­son­ders ge­kenn­zeich­net. Von den 842 Ab­fall­ar­ten sind 408 als ge­fähr­li­che Ab­fäl­le mit einem "*" ge­kenn­zeich­net. Zu etwa 200 von ihnen exis­tie­ren so­ge­nann­te Spie­gel­ein­trä­ge, die keine ent­spre­chen­den ge­fah­ren­re­le­van­ten Ei­gen­schaf­ten auf­wei­sen. Als Grund­la­ge für die pra­xis­taug­li­che Ab­gren­zung die­ser Spie­gel­ein­trä­ge die­nen der von der EU-​Kommission ver­öf­fent­lich­te Tech­ni­sche Leit­fa­den zur Ab­fallein­stu­fung sowie die Tech­ni­schen Hin­wei­se zur Ein­stu­fung von Ab­fäl­len nach ihrer Ge­fähr­lich­keit der LAGA.

Ent­sor­gung und Über­wa­chung

Die Ent­sor­gung ge­fähr­li­cher Ab­fäl­le ist in Sachsen-​Anhalt rein pri­vat­recht­lich or­ga­ni­siert. An­die­nungs­pflich­ten be­stehen seit Auf­he­bung der Ab­fallan­die­nungs­ver­ord­nung nicht mehr. Bei die Län­der­gren­zen über­schrei­ten­den Ent­sor­gungs­vor­gän­gen sind je­doch die ge­ge­be­nen­falls be­stehen­den An­die­nungs­pflich­ten an­de­rer Bun­des­län­der zu be­ach­ten.

Die Über­wa­chung der Ent­sor­gung ist im Teil 6 des Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­set­zes sowie in der Nach­weis­ver­ord­nung ge­re­gelt. We­sent­li­cher Teil ist die elek­tro­ni­sche Nachweis-​ und Re­gis­ter­füh­rung für ge­fähr­li­che Ab­fäl­le.

Die elek­tro­ni­sche Nach­weis­füh­rung er­for­dert wei­te­re Re­ge­lun­gen. So wur­den Fra­gen und Ant­wor­ten zum eANV sowie ein Leit­fa­den zum elek­tro­ni­schen Nach­weis­ver­fah­ren vom BMUV ver­öf­fent­licht. Fer­ner be­inhal­tet das Um­set­zungs­mo­dell zur elek­tro­ni­schen Nach­weis­füh­rung die Er­rich­tung einer Zen­tra­len Ko­or­di­nie­rungs­stel­le der Län­der. Sie soll die bun­des­wei­te Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Un­ter­neh­men und Be­hör­den ge­währ­leis­ten.

Zur Kon­kre­ti­sie­rung und Er­läu­te­rung der nach­weis­recht­li­chen Vor­schrif­ten wurde in Sachsen-​Anhalt die „Voll­zugs­hil­fe zum ab­fall­recht­li­chen Nach­weis­ver­fah­ren“, ver­öf­fent­licht als LAGA-​Mitteilung 27, ver­bind­lich ein­ge­führt.

Prak­tisch wird die ab­fall­recht­li­che Über­wa­chung zu gro­ßen Tei­len elek­tro­nisch rea­li­siert: mit den ge­mein­sa­men Abfall-​DV-Systemen der Län­der (GAD­SYS) und dem Ab­fall­über­wa­chungs­sys­tem (ASYS).

Das Lan­des­amt für Um­welt­schutz fun­giert als Kno­ten­stel­le des Lan­des bei der lan­des­wei­ten Ent­sor­gung ge­fähr­li­cher Ab­fäl­le. Auf den dor­ti­gen Web­sei­ten fin­den Sie wei­ter­ge­hen­de In­for­ma­tio­nen zu ASYS und zum elek­tro­ni­schen Nach­weis­ver­fah­ren.

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Hin­wei­se zur Ein­stu­fung und Ent­sor­gung von Ab­fäl­len in Zu­sam­men­hang mit der Corona-​Krise

Mit die­sem Do­ku­ment bie­tet das Mi­nis­te­ri­um Hil­fe­stel­lung zur rich­ti­gen Ein­stu­fung und Ent­sor­gung von Ab­fäl­len die im Rah­men der Corona-​Pandemie an­fal­len.

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