Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“
Das neue Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt.
Fördergegenstand
Gefördert werden Investitionen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff für dessen lokalen Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie und andere energieintensive Industrien, die erneuerbaren Wasserstoff für ihre Produktion benötigen.
Förderfähig sind:
- Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen einschließlich deren Anschlusses an die Erneuerbare Energien-Stromerzeugungsanlagen,
- Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen.
Zugangsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt haben. Zum Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt zählen die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale).
Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Durchführungserlass zur Befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte.
Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage des Auswahlkriteriums „Fördereffizienz“.
Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget
Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 85 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung.
Einzureichende Unterlagen
Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sie unter dem Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“.
Beginn und Ende des Antragsverfahrens:
Anträge können ab sofort bis zum 24. Juli 2024 eingereicht werden.