Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“
Mit Blick auf zunehmende ökonomische Herausforderungen beim Hochlauf einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Sachsen-Anhalt verstärkt das Energieministerium seine Unterstützung für Unternehmen. Damit wird vor allem den gestiegenen Kosten für die Errichtung von Elektrolyseuren Rechnung getragen, die mit regenerativ erzeugtem Strom klimafreundlichen Wasserstoff erzeugen.
Zielsetzung
Ziel der Fördermaßnahme ist die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Grundlage für eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten geschaffen.
Fördergegenstand
Förderfähig sind Investitionen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff für dessen lokalen Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie und andere energieintensive Industrien, die erneuerbaren Wasserstoff für ihre Produktion benötigen.
Förderfähig sind:
- Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen einschließlich deren Anschlusses an die Erneuerbare Energien-Stromerzeugungsanlagen,
- Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen.
Zugangsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt haben. Zum Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt zählen die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale).
Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Durchführungserlass zur Befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte.
Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage des Auswahlkriteriums „Fördereffizienz“.
Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget
Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 39 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung. Gegebenenfalls ist eine Aufstockung möglich.
Einzureichende Unterlagen
Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sie unter dem Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“.
Beginn und Ende des Antragsverfahrens:
Anträge können ab sofort bis zum 7. Oktober 2025 eingereicht werden.
Dokumente
- Zweiter Änderungserlass zum Durchführungserlass zur befristeten Richtlinie
- Änderungserlass zum Durchführungserlass zur befristeten Richtlinie
- Durchführungserlass zur befristeten Richtlinie
- Befristete Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte vom 19. Dezember 2023
- Förderaufruf „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“
- Projektauswahlkriterien





