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Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“

Das neue Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt.

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen an Kraftwerksstandorten und Braunkohletagebaustätten im Mitteldeutschen Revier Sachsen-Anhalt zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbarem Wasserstoff für dessen lokalen Einsatz in Schlüsselsektoren der Industrie, die vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die chemische Industrie und andere energieintensive Industrien, die erneuerbaren Wasserstoff für ihre Produktion benötigen.

Förderfähig sind:

  1. Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen einschließlich deren Anschlusses an die Erneuerbare Energien-Stromerzeugungsanlagen,
  2. Anlagen zur Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen.

Zugangsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt haben. Zum Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt zählen die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie die kreisfreie Stadt Halle (Saale).

Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Durchführungserlass zur Befristeten Richtlinie für JTF-unterstützte Wasserstoffprojekte.

Auswahlkriterien

Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage des Auswahlkriteriums „Fördereffizienz“.

Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget

Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 85 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung.

Einzureichende Unterlagen

Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.

Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sie unter dem Förderprogramm „Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure“.

Beginn und Ende des Antragsverfahrens:

Anträge können ab sofort bis zum 24. Juli 2024 eingereicht werden.

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Abteilung Energie, Nachhaltigkeit, Strukturwandel

Ministerium für Wissenschaft, Energie, 
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt 
Leipziger Straße 58 
39112 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567-1611 
E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de

Kommunale Wärmeplanung – Fahrplan für das klimaneutrale Heizen

Um die Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels in den kommenden Jahrzehnten zu begrenzen, will Deutschland bis 2045 CO₂-neutral werden. Dieses Ziel erfordert umfassende Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, darunter Verkehr, Stromerzeugung und insbesondere Wärmeversorgung. Ein zentraler Schritt in Richtung klimaneutrales Heizen ist die Einführung der kommunalen Wärmeplanung. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.

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