Antragsunterlagen RZWas 2016
Antragsunterlagen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016)
Hier stehen folgende Antragsunterlagen als PDF-Dateien zum Download* bereit:
1. Zuwendungsantrag - RZWas 2016 (134 KB)
2. Antragstellerstammdaten 2024 (ELAISA) (533 KB)
3. Wasserversorgungsanlagen - RZWas 2016
- Ausgaben je Wasseranteil (608 KB)
- Kostengliederung TW (144 KB)
4. Abwasseranlagen - RZWas 2016
- Ausgaben je Abwasseranteil (89 KB)
- Kostengliederung AW (235 KB)
5. Baustandsbericht - RZWas 2016
- Baustandsbericht zum Zahlungsantrag ELER - RZWas 2016 (60 KB)
- Baustandsbericht zum Zahlungsantrag Landesmittel und EFRE (62 KB)
6. Verwendungsnachweis - RZWas 2016 (44 KB)
- Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Trinkwasser (FP 6303)
- Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Abwasser (FP 6304)
- Verwendungsnachweis EFRE und Landesmittel
7. Bauausgabebuch nach RZWas 2016, Anlage 1 Pkt. 5.2 (34 KB)
8. Anlage Rechnungsblatt zum Zahlungsantrag (86 KB)
9. Eigenerklärung_ZWE_Umweltschutz (43 KB)
10. Formular_Prüfergebnis Kommunalaufsicht (33 KB)
11. Richtlinie - RZWas 2016
ELER - Förderung
Gemäß Nr. 15.1 RZWas 2016 sind Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - lediglich für Vorhaben im Gebiet der Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis - verfügbar. Den Ablauf des Zuwendungsverfahrens für die ELER-Förderung kann dem Merkblatt Antragsaufruf, veröffentlicht auf ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) unter Trinkwasser FP 6303 / Abwasser FP 6304 entnommen werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Es ist sinnvoll, Investitionsvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung vor der Ausführung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Wenn Fördermittel beantragt werden und die Kosten über 3.000 Euro pro Einwohner liegen, ist eine derartige Betrachtung vorzulegen. Eine einheitliche Dateneingabe und Datenerfassung soll das den Aufgabenträgern der öffentlichen Abwasserbeseitigung ermöglichen. Dazu bietet das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt den Abwasserzweckverbänden und Gemeinden eine Matrix an. Damit ist es dem Zweckverband und der Gemeinde möglich, die Auswirkungen von geplanten Investitionsmaßnahmen auf die Abwassergebühren abzuschätzen.
Steigerung der Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen
Im kommunalen Bereich ist die Abwasserbeseitigung der größte und die Trinkwasserversorgung ein wesentlicher Einzelverbraucher von Energie. Daher ist es sowohl ökonomisch als auch ökologisch geboten, hier die energetischen Optimierungspotentiale zu erkennen und zu nutzen. Ziel muss es sein, durch die Aus- und Umrüstung die Energieeffizienz von Abwasseranlagen aber auch von Wasserversorgungsanlagen zu steigern. Durch die eingesparte Energie sinken die Kosten und der Kohlendioxidausstoß kann verringert werden.
Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen stehen in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man die in der letzten Förderperiode erzielten Einsparungen einer Prognose zugrunde legt, kann damit voraussichtlich ab 2029 eine jährliche Energieeinsparung von 48.400 MWh erzielt werden.
Das Landesverwaltungsamt hat die kommunalen Aufgabenträger am 18. Juni 2024 aufgefordert, Anträge einzureichen. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Zuwendungen können an kommunale Unternehmen weitergegeben werden. Anträge können bis zum 30. September 2024 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Gesamtkosten der jeweiligen Vorhaben müssen mehr als 200.000 Euro (brutto) betragen. Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Gefördert werden
a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie die Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, die Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion, der Bau von Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energien und
b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen.
Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung haben wie Windkraft- oder Solarstromanlagen.
Antragsunterlagen
- Antragsaufruf zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen
- Anlage 1: Übersicht – Zwingend einzureichende Antragsunterlagen / erforderliche Angaben EFRE 2024
- Anlage 2: Hinweisblatt – Energieeffizienz von wasserwirtschaftlichen Vorhaben
- Anlage 3: Auszug der brennstoffbezogenen CO2-Emissionsfaktoren
- Anlage 4: Formular – Ergebnis der Prüfung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde
- Anlage 5: Tool – Klimaverträglichkeitsprüfung von Infrastrukturinvestitionen
- Anlage 6: Erklärung zur Veröffentlichung der Förderung, Regelungen zum Datenschutz
- Anlage 7: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Antragsteller bzw. Begünstigte (natürliche Personen)
- Anlage 8: Eigenerklärung des Zuwendungsempfängers für die Förderung von Vorhaben nach RZWas 2016
- Anlage 9: Hinweise zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
- Anlage 10: Merkblatt mit Hinweisen zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn
- Anlage 11: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Auftragnehmer
- Anlage 12: Informationen der EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF/JTF im Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) für Unterauftragnehmer
- Anlage 13: Vermeidung von Interessenkonflikten im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe
- Anlage 14: Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A -Ausgabe 2019- (Auftragswerteverordnung -AwVO)
- Anlage 15: Anwenderinformationen – Eigenerklärung Russland-Sanktionen