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Wasserversorgung

Allgemein

Die öffentliche Wasserversorgung ist traditionell Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. In Paragraph 50 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist dies gesetzlich geregelt. Die Trinkwasserversorgung ist in Sachsen-Anhalt eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis.

Durch die Ergänzung des am 12. Januar 2023 in Kraft getretenen § 50 Absatz 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG - BGBl. 2023 Nr. 5 S.1) wurde Artikel 16 Absatz 2 der EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch) umgesetzt. Der Grundsatz der Daseinsvorsorge wurde dahingehend ergänzt, dass „Leitungswasser zur Nutzung als Trinkwasser an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen bereit zu stellen ist, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist“.

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat zum Vollzug des § 50 Absatz 1 Satz 2 WHG Hinweise für die Aufgabenträger zur Erfüllung der Anforderungen erarbeitet und mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dem Ministerium für Inneres und Sport sowie dem Landkreistag, dem Wasserverbandstag e.V. und dem Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt abgestimmt. Die Hinweise wurden den Aufgabenträgern über den Wasserverbandstag e.V. und den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt.

Hinweise für die Aufgabenträger zur Erfüllung der Anforderungen des § 50 Absatz 1 Satz 2 WHG

Muster Hinweisschild

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Stand der öffentlichen Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt

Die öffentliche Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt weist ein hohes Qualitätsniveau auf. Trinkwasser steht fast überall in guter Qualität und in ausreichender Menge zur Verfügung. Trinkwasser darf an die Bevölkerung grundsätzlich nur dann abgegeben werden, wenn die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten sind. Die Zuständigkeit für die Qualität des Trinkwassers liegt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

In Sachsen-Anhalt wird der Trinkwasserbedarf zu zwei Dritteln aus Grund- und zu einem Drittel aus Oberflächenwasservorkommen gedeckt. Das Trinkwasseraufkommen in Sachsen-Anhalt betrug im Jahr 2017 insgesamt 134,50 Millionen Kubikmeter, der Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung in Sachsen-Anhalt liegt heute bei 99,9 Prozent.

Seit 1990 ist der spezifische Wasserverbrauch der Bevölkerung in Deutschland stetig gesunken. Diese Tendenz zeigt sich in Sachsen-Anhalt in besonderem Maß. Darüber hinaus ist auch der gewerbliche und industrielle Wasserbezug aus dem öffentlichen Netz stark zurückgegangen. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass in Trockenperioden sehr hohe Verbrauchsspitzen auftreten.

Anlagen für die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung oder Wasserspeicherung sind durch einen sinkenden Verbrauch in ihrer Auslastung in ähnlichem Maß betroffen wie die Verteilungsnetze. Die Anzahl der Wasserversorgungsanlagen hat sich in Sachsen-Anhalt von rund 700 Anlagen im Jahr 1990 auf 115 Anlagen im Jahr 2017 reduziert. Die Erneuerung und Sanierung von Wasserspeichern und Verteilungsnetzen wird in den nächsten Jahren ein vordringliches Thema sein.

Die Struktur in der öffentlichen Wasserversorgung (wie auch in der Abwasserbeseitigung) hat sich aus der Kommunalisierung der ehemaligen Volkseigenen Betriebe der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ergeben. Dabei ist die grundsätzlich sinnvolle gemeinsame Aufgabenerledigung mit der Abwasserbeseitigung in vielen Gemeinden aufgelöst worden. Für die öffentliche Wasserversorgung ist neben Zweckverbänden eine Vielzahl von Einzelgemeinden selbst zuständig, die die Aufgabe entweder in Eigenregie erledigen oder sich zur Erledigung Dritter bedienen.

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt hat ein Leitbild zur Erreichung effizienterer Strukturen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung in Sachsen-Anhalt erarbeitet, das Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Ver- und Entsorgungsstruktur sein soll.

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Wasserentnahmeentgelt

Die Wasserentnahmeentgeltverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (WasEE-VO LSA) ist am 30. Dezember 2011 in Kraft getreten. Danach erhebt das Land Sachsen-Anhalt ein Wasserentnahmeentgelt für die Benutzung eines Gewässers durch
•    Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
•    Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser.

Das Landesverwaltungsamt ist für die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts zuständig. Erstmals wurde es im Jahr 2013 für das Jahr 2012 erhoben. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden vollständig für wasserwirtschaftliche Zwecke eingesetzt.

Weitergehende Informationen zu Ansprechpartnern, Formularen und Anträgen sind auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes eingestellt.

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Trinkwassernotversorgung

Die Trinkwassernotversorgung in Deutschland wurde ursprünglich für den Verteidigungsfall konzipiert. Daher ist der Bund für die Durchführung von Vorsorgemaßnahmen zur Sicherstellung des lebensnotwendigen Trinkwasserbedarfs der Bevölkerung im Verteidigungsfall verantwortlich. Allerdings hat sich die Bedrohungslage in den vergangenen 20 Jahren verändert. Bedrohungen gehen heute eher von terroristischen Angriffen oder Naturkatastrophen als von kriegerischen Auseinandersetzungen aus.

Die Trinkwassernotversorgung ist so konzipiert, dass die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte bei Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung unmittelbar über einfach zu bedienende Brunnenanlagen im Verbrauchsgebiet versorgt werden können. Damit stellt sie einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in der Wasserversorgung dar.

Die Maßnahmen für die Notwasserversorgung werden nach dem Wassersicherstellungsgesetz durchgeführt.

Planung und Realisierung der Einzelmaßnahmen werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Die Maßnahmen werden vom Bund (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) finanziert.

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Referat Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-1551
E-Mail: VzAl2(at)mwu.sachsen-anhalt.de