Menu
menu

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Was ist ein FÖJ?

Am 1. September 2024 startete das 33. Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt. Seit 1991 bietet Sachsen-Anhalt ein FÖJ an und war mit eines der ersten Bundesländer, die mit dem FÖJ begonnen haben.

Das FÖJ gibt jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Möglichkeit, sich aktiv für den Erhalt unserer Natur sowie den Umweltschutz einzusetzen. Besonders geeignet ist das FÖJ für die:

  • Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung bzw. Studienbeginn,
  • Berufsorientierung sowie
  • Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Umwelt

Der Einsatz beginnt am 1. September und ist am 31. August des Folgejahres beendet. Bei einem Abschluss eines Ausbildungs- oder Studienplatzes kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Die FÖJ Teilnehmer arbeiten 40 Stunden pro Woche im Bereich Natur- und Umweltschutz, Umweltbildungsarbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen, Pflege- und Pflanzarbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit. Neben der ganzjährigen Arbeit in den selbst gewählten Einsatzstellen finden fünf einwöchige Bildungsseminare zu verschiedenen Themen statt.

  • Einsatzstellen der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK)
  • Einsatzstellen von dem  Internationale Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Sachsen- Anhalt e.V. (ijgd)

Die Finanzierung erfolgt derzeit aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Teilnehmenden erhalten monatlich 280 EURO Taschengeld sowie einen monatlichen Zuschuss von 70 EURO für Verpflegung. Außerdem wird die gesetzliche Sozialversicherung übernommen, eine ermäßigte Bahncard 50 finanziert und es gibt 26 bezahlte Urlaubstage. Bei einem Dienst in Teilzeit verringert sich die Höhe des Taschengeldes. Der Anspruch auf Kindergeld wird nicht berührt.

Zusätzliche Informationen stehen im Aufruf zum Freiwilligen Ökologischen Jahr 2024/2025.

Interesse geweckt?

Dann Bewerbungsunterlagen an die durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) anerkannten Träger senden:

Bewerbung als Träger des FÖJ

Für die Zulassung als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) zuständig.

Rechtsgrundlage: Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt; Paragraph 10 Absatz 2

Weitere Informationen für Engagierte im Freiwilligendienst (FÖJ, FSJ und BFD) und in Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt über das: Engagementportal: Für Engagierte (sachsen-anhalt.de)

Zum Seitenanfang