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Gewässerschutz und Gewässerbewirtschaftung

Dritter Bewirtschaftungszeitraum

Die Anhörung zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser für den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 nach Wasserrahmenrichtlinie hat am 22. Dezember 2020 begonnen. Stellungnahmen sind bis zum 22. Juni 2021 möglich. Mehr Informationen sind auf den Internetseiten Wasserrahmenrichtlinie zu finden.

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Kreativwettbewerb "Wasser ist für uns ..."

Ein Kreativwettbewerb für Schülerinnen und Schüler der ersten bis vierten Klassen zum Thema "Wasser ist für uns ..." fand zuletzt im Schuljahr 2018/2019 statt. Sobald ein neuer Kreativwettbewerb startet, wird auf den Internetseiten zur Wasserrahmenrichtlinie darüber informiert.

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Wasserrahmenrichtlinie

Wasser ist nicht nur Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Wasser ist nicht zuletzt Lebensmittel Nummer Eins. Sauberes Wasser ist daher ein Gebot der Stunde.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie trägt dem Rechnung. Sie hat sich einen nachhaltigen Gewässerschutz auf die Fahnen geschrieben. Das heißt: Gewässerschutz wird nicht länger als nationale Aufgabe verstanden. Maßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität machen nicht länger an Ländergrenzen halt. Vielmehr wird Gewässergüte von der Quelle bis zur Mündung betrachtet. Insoweit beschreibt die Wasserrahmenrichtlinie ein neues Zeitalter für den Gewässerschutz in Europa.

Zur Wasserrahmenrichtlinie

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Grundwasser

Grundwasser ist ein wesentlicher Bestandteil des Wasserkreislaufs. Das vom Niederschlagsgeschehen gespeiste oberflächennahe Grundwasser unterliegt sowohl jahreszeitlich als auch längerfristig erheblichen Schwankungen, die mehrere Meter betragen können. Erfahrungsgemäß liegen im jahreszeitlichen Rhythmus die höchsten Grundwasserstände in der Regel in den Monaten Februar bis Mai vor, da die Grundwasserneubildung vor allem im Winterhalbjahr (November bis April) erfolgt. Hohe Grundwasserstände können zu Vernässungen führen. Die Folge können erhebliche Beeinträchtigungen der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen sein. Auch die Bausubstanz kann in Siedlungsbereichen gefährdet sein.
Sehr niederschlagsarme Monate im Sommer haben Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung, sodass die Grundwasserstände sinken.

Auf den Internetseiten des Gewässerkundlichen Landesdienstes Sachsen-Anhalt (GLD) sind Informationen zur Entwicklung der Grundwasserstände bereitgestellt:

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Referat Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-1551
E-Mail: VzAl2(at)mwu.sachsen-anhalt.de