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Klimaschutz in Sachsen-Anhalt

Länger anhaltende Hitze- und Dürreperioden, aber auch Starkregen und Hochwasser zählen zu den Extremwetterereignissen, die sich aufgrund des fortschreitenden Klimawandels auch in Sachsen-Anhalt häufen. Die Landesregierung rückt deshalb den Klimaschutz verstärkt in den Mittelpunkt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Seit wann wissen wir vom menschengemachten Klimawandel?

Dass der gegenwärtige weltweite Klimawandel vom Menschen verursacht wird, ist keine Erkenntnis des 21. Jahrhunderts. Bereits 1895 wies der schwedische Nobelpreisträger Svante Arrhenius erstmalig nach, dass der durch die frühe Industrialisierung ausgelöste Anstieg des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre auch zum Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur führt. 1972 veröffentliche der „Club of Rome“ den viel beachteten Bericht „Die Grenzen des Wachstums“, in dem unter anderem auf die Klimawirkung von Treibhausgasen hingewiesen wird. 1979 fand in Genf die erste Weltklimakonferenz statt, weil bereits damals Wissenschaftler die Klimaerwärmung und zugleich einen permanent zunehmenden Anteil von CO2 in der Erdatmosphäre gemessen hatten. Seit den 1990er Jahren gab es aufgrund der kontinuierlich steigenden Erdtemperatur und weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Reihe bedeutender Klimakonferenzen: 1992 in Rio de Janeiro, 1995 in Berlin und 1997 in Kyoto, auf denen die Teilnehmerländer teilweise verbindliche Reduktionsziele für Treibhausgase beschlossen haben.

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Warum müssen wir unser Klima schützen?

Ein stabiles Klima ist eine zentrale Voraussetzung für menschliches Überleben auf unserem Planeten sowie für die Entwicklung fortschrittlicher Kulturen und Gesellschaften. Eis- oder Heißzeiten sowie rasche Klimaveränderungen können diese Entwicklung beeinträchtigen bzw. ganze Gesellschaften zu Fall bringen. Wir haben uns an das aktuelle Klima angepasst; der Wohlstand in Europa und Deutschland ist auch auf unsere Lage in einer bisherigen klimatischen Gunstregion zurückzuführen. Veränderungen des Klimas machen Anpassungen notwendig, die regional und global mit sehr hohen Kosten einhergehen.

Das deutsche Grundgesetz verpflichtet den Staat, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Hierzu zählt auch der Schutz vor den Gefahren des Klimawandels.

Darüber hinaus gibt es auch völkerrechtliche Vereinbarungen zur Verhinderung einer gefährlichen Störung des Klimasystems. So ist die aktuelle Klimaschutz- und Energiepolitik auf die Einhaltung der Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ausgerichtet. Nach diesem Übereinkommen soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau begrenzt werden, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten.

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Welche Folgen könnte es in Sachsen-Anhalt ohne Klimaschutz geben?

Der Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen, zu heißeren Sommern und wärmeren Wintern. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Starkregen, Überschwemmungen und Dürreperioden werden häufiger und zugleich intensiver. Die höhere Hitze führt unter anderem zu vermehrten Herz-Kreislauf-Problemen, die gerade bei vorerkrankten Personengruppen zu enormen gesundheitlichen Belastungen führen können. Auch in der Forst- und Landwirtschaft sind vermehrt Schäden zu erwarten – durch mehr Schädlingsbefall, Waldbrände, Dürren und Ernteausfälle. Ebenfalls zunehmen könnten Konflikte um die Ressource Wasser. Hinzu kommen mögliche globale Verwerfungen in Folge des Klimawandels, die sich auch auf unser Bundesland auswirken können. Fakt ist: Jedes Zehntelgrad globaler Erwärmung hat auch mittelbar Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt.

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Lässt sich der Klimawandel heute schon in Sachsen-Anhalt beobachten?

Ja. Bereits heute sind steigende Durchschnittstemperaturen in Folge des Klimawandels zu beobachten. So ist die mittlere Temperatur in Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 1991 bis 2020 im Vergleich zu 1961 bis 1990 bereits um ein Grad gestiegen. Seit 1881 beträgt die Erwärmung in Sachsen-Anhalt 1,6 Grad – damit hat sie sich in den vergangenen 30 Jahren dramatisch beschleunigt. In der Folge kommt es häufiger zu intensiven Hitzewellen im Sommer, weniger Schnee und Frost im Winter sowie zu einer längeren Vegetationsperiode. Darüber hinaus ist auch in Sachsen-Anhalt eine Zunahme von Extremwetterereignissen wie Dürren und Starkregen zu beobachten. Forschende des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig haben festgestellt, dass die Dürre der Jahre 2018-2020 in Europa die schlimmste Dürre seit mindestens 250 Jahren gewesen ist. Gerade der Osten Deutschlands war dabei ein Hauptzentrum. Die Dürreperiode fand im Jahr 2022 in Deutschland und weiten Teilen Europas ihre Fortsetzung.

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Welche Ziele hat sich die Landesregierung beim Klimaschutz gesteckt?

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2021 für Sachsen-Anhalt ehrgeizige Ziele gesetzt, die sich an der angestrebten Reduzierung von Treibhausgasen auf Bundesebene orientieren. Der Ausstoß von Treibhausen wird typischerweise in Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalent (CO2-äq) berechnet. Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass die Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt bis 2026 um 5,65 Millionen Tonnen CO2-äq reduziert werden sollen.

Die vom Umweltministerium vorgelegte Neufassung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt (2022) folgt diesem Entwicklungspfad. Insgesamt wurden acht Indikatoren mit konkreten Zielmarken für das Jahr 2030 versehen:

  • Der jährliche Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid in Sachsen-Anhalt soll von rund 28 auf 18 Millionen Tonnen sinken.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergie-Verbrauch soll von 26 auf 45 Prozent steigen.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien am Strom-Verbrauch soll von aktuell 76 auf 100 Prozent erhöht werden.
  • Die Neuversiegelung von Flächen soll auf weniger als ein Hektar pro Tag begrenzt werden.
  • Stickstoffüberschüsse auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen von aktuell 45 auf 40 Kilogramm pro Hektar gesenkt werden.
  • Der Anteil ökologischer Landwirtschaft an der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll von aktuell 9,4 auf 20 Prozent erhöht werden.
  • Die Artenvielfalt und Landschaftsqualität wird über die Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten in verschiedenen Lebensräumen gemessen. Der Zielerreichungsgrad des Indikators liegt aktuell bei 61 Prozent und soll auf 100 steigen.
  • Der Anteil von Mischbeständen an den Waldflächen des Landes soll auf 34 Prozent steigen.

Um diesen Plan mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen, wurde in Sachsen-Anhalt der Zukunfts- und Klimaschutzkongress (ZuKK) veranstaltet.

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Welche Ergebnisse wurden durch den Zukunfts- und Klimaschutzkongress erzielt?

Im engen Dialog haben Akteure aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses zusammengearbeitet, um das Erreichen der deutschen Klimaschutzziele zu unterstützen und Ideen für Sachsen-Anhalts Weg hin zur Klimaneutralität zu sammeln.

In fünf Facharbeitsgruppen wurden die zentralen Themenfelder Energie, Verkehr, Gebäude, Wirtschaft und Land-/Forstwirtschaft näher beleuchtet und abschließend ein Aktionsplan mit Handlungsempfehlungen erstellt. Dieser Aktionsplan umfasst 97 Maßnahmen, die den Klimaschutz voranbringen sollen.

Darauf aufbauend hat die Landesregierung im Oktober 2024 den „Ressortplan KLIMA“ beschlossen. Er enthält 75 Klimaschutzmaßnahmen aller Ministerien, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Der Ressortplan wurde von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des Umweltministeriums erarbeitet. Die Fachleute analysierten die Vorschläge des Aktionsplans auf Realisierbarkeit und ordneten sie den zuständigen Ministerien zu.

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Welchen Beitrag kann der Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Braunkohle leisten?

Der Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Braunkohle kann einen signifikanten Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase leisten. Die in der Tabelle genannten Anlagen der Energiewirtschaft bzw. Industrie verursachten im Jahr 2021 rund 7,33 Mio. t CO2-Äquivalente und damit laut Schätzung des Landesumweltamtes in Halle (LAU) fast 24 Prozent der Treibhausgasemissionen in Sachsen-Anhalt. Das ist etwa das Dreifache aller Treibhausgasemissionen der Öl- und Gasheizungen privater Haushalte.

In den vergangenen Jahren sind die Emissionen aus der Kohleverstromung gesunken. Relevant dafür waren u. a. die Stilllegung des Kraftwerkes Mumsdorf (2013), die Umstellung des Kraftwerkes Dessau (2019), eine geringere Stromproduktion im Kraftwerk Schkopau (nach 2018) und zuletzt die Außerbetriebnahme des Kraftwerks Deuben (7. Dezember 2021). Aufgrund der aktuellen Lage ist von einem vorübergehenden Wiederanstieg der Emissionen auszugehen.

 

Standort

 

Emissionen 2021 [t CO2e]

Schkopau

Kraftwerk Schkopau

4.409.079

Karsdorf

Zementwerk Karsdorf, Drehrohröfen

964.2381a

Deuben

Kraftwerk Deuben

632.647

Amsdorf

Schmierstoffraffinerie Amsdorf, Grubenheizkraftwerk

429.890

Zeitz

Bioethanol, Heizkraftwerk (EZ 3)

381.3511b

 

Zuckerfabrik Zeitz

242.4171b

Wählitz

Kraftwerk Wählitz

145.842

Könnern

Zuckerfabrik Könnern

124.733

Summe

 

7.330.197

1= Enthält z. T. auch Emissionen anderer Brennstoffe a= insb. Abfall b= insb. Erdgas

Quelle: Europäische Kommission (2022): Climate Action. European Union Transaction Log. Verified Emissions emissionshandelspflichtiger Anlagen. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/clima/ets/oha.do.

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Wann endet die Braunkohleverstromung in Sachsen-Anhalt?

Für Sachsen-Anhalt relevant ist in erster Linie das Kraftwerk Schkopau mit einer elektrischen Nennleistung von insgesamt 900 Megawatt. Laut Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (kurz KVBG) wird die Braunkohleverstromung dort Ende 2034 auslaufen. Darüber hinaus gibt es kleinere Kraftwerke, die ausschließlich oder teilweise Braunkohle verfeuern. Dazu zählt auch das Kraftwerk Deuben, das im Dezember 2021 endgültig heruntergefahren wurde. Die genauen Ausstiegszeitpunkte der weiteren Kleinkraftwerke sind derzeit noch nicht bekannt. Bis spätestens 2038 müssen aber auch diese die Braunkohleverstromung beenden.

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Welche Chancen bietet der Braunkohleausstieg und wie werden neue Arbeitsplätze geschaffen?

Um den Ausstieg aus der Förderung und Verstromung von Braunkohle für das südliche Sachsen-Anhalt abzufedern sowie den Menschen in der Region neue wirtschaftliche Perspektiven zu eröffnen, stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt als Teil des Mitteldeutschen Braunkohlereviers auf Grundlage des 2020 beschlossenen „Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“ bis 2038 bis zu 4,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon werden dem Land Sachsen-Anhalt bis zu 1,63 Milliarden Euro als Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Gemeinden u. a. in den Bereichen wirtschaftsnahe Infrastruktur, öffentlicher Personennahverkehr, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer, Klima- und Umweltschutz (zum Beispiel Energieversorgungsstrukturen) oder Naturschutz und Landschaftspflege (zum Beispiel Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen) gewährt.

Zudem unterstützt der Bund das Land durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit bis zu 3,12 Milliarden Euro, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen, den Ausbau von Verkehrsinfrastrukturprojekten oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Die Forschungsinitiative „Reallabore der Energiewende“ verbindet großformatige Innovationsprojekte mit industriepolitischem Anspruch und erprobt neue Zukunftstechnologien. Das passiert u. a. im Energiepark Bad Lauchstädt oder bei GreenHydroChem in Leuna als Leuchtturmprojekte beim Aufbau einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft in Sachsen-Anhalt. Neben Delitzsch wird sich das neue Großforschungszentrum „Center for the Transformation of Chemistry“ (CTC) für die zukunftsorientierte Transformation der Chemieindustrie in Merseburg ansiedeln. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) und das Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) in Halle können hier bespielhaft als weitere Ansiedlungserfolge genannt werden.

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Welche Rolle kommt dem Ministerium beim Klimaschutz zu?

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt entwickelt federführend die Klimaschutzpolitik des Landes – in enger Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien. Inhaltliche Schwerpunkte liegen im Ausbau erneuerbarer Energien und im Aufbau einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen Wasserstoffwirtschaft. Darüber hinaus steht die Anpassung an den Klimawandel im Fokus, insbesondere beim Hochwasser- und Naturschutz. Nach erfolgreichem Abschluss des Zukunfts- und Klimaschutzkongresses wurde in einer interministeriellen Arbeitsgruppe der „Ressortplan KLIMA“ erarbeitet, der die Leitplanken für Sachsen-Anhalts künftige Klimaschutzpolitik setzt.

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Welche Aufgaben beim Klimaschutz übernehmen die anderen Ministerien? 

Klimaschutz ist nicht nur ein Generationenprojekt, sondern auch eine Querschnittsaufgabe. Das heißt: Klimaschutzaspekte müssen bei der Umsetzung aller Vorhaben der jeweiligen Ministerien berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Themenfelder Verkehr, Gebäude, Wirtschaft sowie Land- und Forstwirtschaft. Fortschritte beim Klimaschutz können nur unter aktiver Mitwirkung aller Ministerien erreicht werden. Die Verantwortung für die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen liegt im jeweiligen Ressortbereich.

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Wie fördern wir Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel?

Im Rahmen der Förderrichtlinie KLIMA III fördert das Umweltministerium Maßnahmen, welche die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels stärken. Dazu gehören etwa die Begrünung von Dach, Fassaden und Straßen oder sommerlicher Wärmeschutz an Gebäuden. Zugleich wird auch das Starkregen- und Hochwassermanagement der Kommunen unterstützt; förderfähig sind hier beispielsweise bauliche Maßnahmen von Kommunen zur Stärkung des dezentralen Wasserrückhalts bzw. der Versickerung. Einen ersten Förderaufruf im Rahmen von KLIMA III gab es im vergangenen Jahr. Für 2025 ist eine weitere Antragsrunde geplant. Weitere Informationen sind unter folgendem Link der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die als zentraler Ansprechpartner fungiert, abrufbar: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-klima-iii

Hier finden Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel.

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Wie fördern wir kommunalen Klimaschutz?

Der kommunale Klimaschutz wird landesseitig vor allem durch Aktivitäten der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) unterstützt. So werden zum Beispiel die Kommunen durch die LENA mit dem sogenannten Managementwerkzeug „Kom.EMS“, dass die energieeffiziente Bewirtschaftung der Liegenschaften sowie Straßenbeleuchtung umfasst, vertraut gemacht. Dabei ergeben sich Einsparpotentiale von 10 bis 20 Prozent durch nicht- und geringinvestive Maßnahmen. Aber auch der sogenannte „European Energy Award“ oder der zweijährliche Wettbewerb „KlimaContest Kommunal“ (für Kommunen/Landkreise im ländlichen Raum) werden durch die LENA begleitet.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Kommunen in der neuen EU-Förderperiode ab dem Jahr 2023 über verschiedene nachfolgend genannte Programme: Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (Zuschüsse); CO2-Darlehensfonds (Darlehen); Sektorenkopplung (Zuschüsse) und Speicherförderung (Großspeicher, Zuschüsse). Die beiden letztgenannten Förderprogramme richten sich vordergründig an private Unternehmen, aber können auch durch kommunale Unternehmen genutzt werden.

Der Bund wiederum fördert den Klimaschutz in den Kommunen durch die Kommunalrichtlinie (Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative). Hierbei werden u. a. KlimaschutzmanagerInnen, Machbarkeitsstudien oder Investitionen in energieeffiziente Straßenbeleuchtung oder Radwege gefördert. Auch hier berät die LENA die Kommunen und unterstützt bei der Antragstellung.

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Referat Klimawandel, Klimaschutz

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 1506
E-Mail: VzAL4(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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