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Das Grüne Band als Nationales Naturmonument

Das Grüne Band als Nationales Naturmonument

Es ist geschafft: Das Grüne Band entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze ist als Nationales Naturmonument ein 343 km langes Naturschutzgebiet und Heimat für 1.200 bedrohte Arten. Gleichzeitig hält das Land die historische Erinnerung wach und erinnert an die Lebensleistung der Menschen. Naturschutz und Erinnerungskultur sind am Grünen Band die zwei Seiten derselben Medaille.

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Ansprechpartner für das Nationale Naturmonument Grünes Band

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Unterschutzstellung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ sind das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalts Träger des neuen Schutzgebietes. Darüber hinaus wirken die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK), die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung der Gesetzesinhalte mit. Eine fachliche Begleitung der Gebietsentwicklung wird durch die Landesfachämter für Umweltschutz und Denkmalpflege sichergestellt.

Die zentralen Arbeitsschwerpunkte der Träger sind das Flächenmanagement, die Umsetzung von Maßnahmen zur Entwicklung des Gebietes sowohl für die Belange des Naturschutzes als auch der Erinnerungskultur sowie die Durchführung von Informations- und Bildungsarbeit.

Das Schutzgebiet verläuft entlang der gesamten niedersächsisch-sachsen-anhaltischen Landesgrenze und erstreckt sich damit über mehrere Regionen. Damit alle Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen und Anliegen zum Schutzgebiet vorbringen können, wurden Ansprechpartner benannt.

Für Informationen, Fragen, Hinweise oder Probleme zum Nationalen Naturmonument stehen folgende Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen beziehungsweise überregional bereit:

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Überregionale Ansprechpartner

Naturschutz:

  • Frau Sophie Stille, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt
  • Frau Dr. Nele Herkt, Stiftung für Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen Anhalt
  • Herr Jens Stolle, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Erinnerungskultur:

  • Frau Sarah Kristin Baumann, Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt
  • Herr Dr. Kai Langer, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
  • Herr Johannes Beleites, Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
  • Herr Maik Reichel, Direktor der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
  • Herr Dr. Alfred Reichenberger, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit

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Regionale Ansprechpartner

Südlicher Bereich:
Frau Meike Hullen, Nationalparkverwaltung Harz

Mittlerer Bereich:
Herr Ulf Stautmeister, Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt

Nördlicher Bereich:
Herr Thomas Döring, Haus der Flüsse - Natura 2000 Informationszentrum des Biosphärenreservates Mittelelbe

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Das "Grüne-Band-Gesetz"

Entsprechend des Koalitionsvertrages war es das erklärte Ziel der Landesregierung das Grüne Band auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts als ein durchgehendes Nationales Naturmonument auszuweisen. Ein Nationales Naturmonument ist eine neue Schutzgebietskategorie, die sowohl naturschutzfachlich schützenswerte Biotope als auch kulturhistorisch bedeutsame Objekte in ihrem Schutzzweck vereint.

Im Juni 2019 wurde das Gesetz zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument in den Landtag Sachsen-Anhalts eingebracht und am 24. Oktober durch diesen beschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 9. November 2019 wurden das für Naturschutz zuständige Ministerium sowie das für Denkmalpflege und Traditions- und Heimatpflege zuständige Ministerium des Landes Träger des Schutzgebietes. Das Schutzgebiet umfasst eine Fläche von 4.754 Hektar und erstreckt sich über eine Länge von 343 Kilometern entlang der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.

Die Flächen des Grünen Bandes im Land Sachsen-Anhalt sind bereits zu einem beträchtlichen Anteil durch naturschutzrechtliche Kategorien des Flächen- und Gebietsschutzes gesichert. Von den Flächen des Grünen Bandes befinden sich je rund ein Drittel im Eigentum der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz (SUNK) beziehungsweise des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), der öffentlichen Hand und in Privateigentum.

Darüber hinaus sind die Schutzgebietskarten in folgenden Institutionen dauerhaft zur Einsichtnahme hinterlegt: Nationalparkverwaltung Harz, Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, Verwaltungen der Landkreise Harz, Börde, Stendal und des Altmarkkreises Salzwedel, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege Sachsen-Anhalt, Stiftung Umwelt, Natur und Klimaschutz Sachsen-Anhalt, Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, in der Behörde der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Landeshauptarchiv.

Gesetz zur Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt – Vom Todesstreifen zur Lebenslinie"

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Referat Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung

Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1551
E-Mail: VzAl2(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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