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Verfahren zur Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht

Dem Land steht gemäß § 66 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 31 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) ein Vorkaufsrecht zu an Grundstücken, die in einem Nationalpark, einem Nationalen Naturmonument, einem Naturschutzgebiet oder als solchem einstweilig gesicherten Gebiet liegen oder die Bestandteil eines Großschutzgebietes sind – insbesondere dann, wenn diese Grundstücke zur Bildung von Kernzonen erforderlich sind -, sowie an Grundstücken, auf denen sich ein Naturdenkmal befindet oder auf denen sich oberirdische Gewässer befinden.

Zur Verfahrenserleichterung und Reduzierung der zu bearbeitenden Fälle ist eine Positivliste, die die vorgenannten Gebiete nach Gemarkungen und Flure untersetzt und ab dem 1. September 2020 gilt, erstellt worden. Die Positivliste wurde mit Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. Juli 2020 im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht und kann hier abgerufen werden: RdErl. MULE vom 28.7.2020 (1,4 KB).

Ausschließlich in den Fällen, in denen Grundstücke – die Gegenstand von Kaufverträgen sind – in Gemarkungen und Fluren liegen, die in der Positivliste benannt sind, wird das Land die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts prüfen und gegebenenfalls davon Gebrauch machen; im Übrigen besteht kein Vorkaufsrecht oder es wird auf die Ausübung verzichtet.

Daher sind nur in diesen Fällen von den Notarinnen und Notaren zukünftig die Kaufverträge gemäß § 31 Abs. 2 NatSchG LSA den unteren Naturschutzbehörden mitzuteilen und von diesen hinsichtlich einer Vorkaufsrechtsausübung oder Abgabe einer Verzichtserklärung zu prüfen.

Sofern zukünftig – beispielsweise aufgrund neuer Schutzgebietsausweisungen – eine Aktualisierung der Positivliste vorzunehmen ist, werden diese Änderungen in der Positivliste Berücksichtigung finden.

Abteilung Naturschutz, Wasserwirtschaft

Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1551
E-Mail: VzAl2(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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