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Biotope

Lebensräume verdienen unseren Schutz

Biotope sind Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Pflanzen- und Tierarten, die in der Regel aus einer charakteristischen Vegetation und dafür typischen Tierarten bestehen. Bestimmte Lebensräume verdienen besonderen Schutz, entweder weil sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind.

Die meisten der bei uns vorkommenden Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen. Dazu gehören insbesondere: Trocken- und Halbtrockenrasen, Kopfbaumgruppen, Streuobstwiesen, kleinräumig strukturierte Weinberge, naturnahe Bergwiesen usw.. Zu den noch weitgehend natürlichen oder naturnahen Biotopen gehören bestimmte Moortypen, einige Wälder und naturnahe Bachabschnitte.

Mittlerweile gibt es Gesetze und internationale Abkommen zum Schutz dieser Lebensräume. Für den besonderen Schutz eines Biotops, egal wo es sich befindet, genügt ohne weitere Verordnung/Satzung seine bloße Existenz. Der gesetzliche Schutz allein reicht aber für den Erhalt der Biotope nicht aus, deshalb ist aktives Handeln hinsichtlich der Sicherung des derzeitigen Zustandes vor nachhaltigen Veränderungen gefragt. Nutzungen, die eine Voraussetzung für die Entstehung bestimmter Biotope waren und Nutzungen ohne erhebliche Beeinträchtigungen dieser, sind weiterhin erwünscht bzw. zulässig. Intensive Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können diese Lebensräume zerstören.

Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen sind rechtswidrig und die zuständige Naturschutzbehörde kann den Verursacher zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes heranziehen. Sind aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls solche Beeinträchtigungen unumgänglich, können diese, wenn sie ausgleichbar oder ersetzbar sind, auf Antrag von der Naturschutzbehörde mit Auflagen zum Ausgleich bzw. Ersatz, genehmigt werden.

Die notwendigen Kriterien für die Einstufung der geschützten Biotope und eine umfassende Charakterisierung sind in der 1994 erschienenen Biotoptypen-Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt zusammengefasst. Diese wurde 2020 aktualisiert.

Der Biotopverbund dient der nachhaltigen Sicherung von heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Populationen einschließlich ihrer Lebensräume und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.

Ausbringung gebietsheimischer Arten

Gemäß § 40 Abs. 1 S. 4 Nr. 4 BNatSchG ist das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut nicht gebietseigener Herkunft nach dem 1. März 2020 außerhalb ihrer Vorkommensgebiete nur noch mit Genehmigung möglich. Damit läuft die mit der Regelung eingeräumte zehnjährige Übergangsfrist für das Ausbringen von Saatgut und Gehölzen außerhalb ihrer Vorkommensgebiete in der freien Natur aus.
Für die Umsetzung der Regelung ist es erforderlich, die Entnahme von Vermehrungsmaterial, in der Regel Saatgut, deren Registratur und Zertifizierung zu koordinieren und die Zuständigkeiten für die erforderlichen Umsetzungsschritte festzulegen.

Mit dem nachstehenden Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie werden diese Regelungen mit Bezug auf bundeseinheitliche Standards hier  getroffen und für die abnehmende Hand Sicherheit geschaffen, gebietseigene Gehölze zu erhalten und gegenüber der Genehmigungsbehörde deren Verwendung nachweisen zu  können. 

 Weiter Informationen erhalten Sie hier.

Biotopverbundplanung

Eine wesentliche Zielstellung der überörtlichen Biotopverbundplanung ist es, einen Fachbeitrag des Na- turschutzes zur Regionalentwicklung zu erstellen. Der erforderliche Flächenumfang in den Landkreisen ist abhängig von der Naturausstattung und dem Vorkommen großflächiger faunistischer und floristischer Lebensräume.

Zur Ergänzung und unter Einbeziehung der Schutzgebiete ist vorgesehen, dass ein Verbund ökologisch bedeutsamer Gebiete, einschließlich der Oberflächengewässer, durch die Landes- und Regionalplanung abgesichert wird. In die Konzeption für das "ökologische Verbundsystem" werden auch die Schutzgüter Wasser, Luft, Boden verstärkt einbezogen.

Abteilung Naturschutz, Wasserwirtschaft

Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1551
E-Mail: VzAl2(at)mwu.sachsen-anhalt.de