Kreislaufwirtschaft
Grundsätze der Kreislaufwirtschaft
Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden.
Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft
In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme.
Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen.
Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Am 29. Oktober 2020 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt. Außerdem wurden die Vorschriften zur Produktverantwortung angepasst.
Reparaturatlas Sachsen-Anhalt
Der Reparaturatlas für Sachsen-Anhalt bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in der Region.
Gewerbliche und nicht-gewerbliche Reparaturanbieter können ihre Dienstleistungen unter https://reparaturatlas.sachsen-anhalt.de/mitmachen anmelden.
Mit dem Reparaturatlas möchte das Umweltministerium dazu beitragen, dass künftig mehr defekte Elektro- und Elektronikgeräte instandgesetzt werden und nicht direkt auf dem Müll landen. Denn eine Reparatur schont Ressourcen und den Geldbeutel.
Informationen, Veranstaltungen, Termine
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Europäische Woche der Abfallvermeidung vom 16. bis 24. November 2024: Aktionen hier registrieren!
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Plattform Einwegkunststofffonds des Umweltbundesamtes: Über die Plattform werden die Registrierung abgabepflichtiger Unternehmen, die Einzahlung von Sonderabgaben sowie die Auszahlung eingenommener Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte abgewickelt.
Initiativen
- Kein Plastik in die Biotonne: Warum Plastiktüten oder Gummibänder nicht in den Bioabfall gehören.
- Aktion Biotonne: Informationen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen
- Mülltrennung wirkt - eine Initiative der Dualen Systeme für Verpackungsabfälle
- GREEN CHAMPIONS 2.0: Nachhaltige abfallarme Sportveranstaltungen
- Weniger ist mehr - Kampagne des BMUV
- Initiative Recyclingpapier
Europäische Union
- Recht auf Reparatur
- Sonderbericht 17/2023 des Europäischen Rechnungshofes: Kreislaufwirtschaft - Langsame Umsetzung in den Mitgliedsstaaten trotz EU-Maßnahmen
- SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe
- Der europäische Grüne Deal
- Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft
- European Circular Economy Stakeholder Platform