Kreislaufwirtschaft
Grundsätze der Kreislaufwirtschaft
Die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sind, Abfälle in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten sowie die Schädlichkeit von Abfällen zu vermindern. Nicht vermiedene Abfälle sind einer Wiederverwendung zuzuführen, zu recyceln oder anderweitig ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Nicht verwertbare Abfälle müssen gemeinwohlverträglich beseitigt werden.
Entwicklung von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft
In den letzten Jahren hat sich die Abfallwirtschaft zunehmend zu einer Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft weiterentwickelt. Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft wird abgesichert durch die Getrennthaltung der Abfallströme, die Steigerung der verwertbaren Abfallmenge sowie die Etablierung hochwertiger Verfahren und Stoffströme.
Mit den Aktionsplänen der Europäischen Union zur Kreislaufwirtschaft, dem Europäischen Grünen Deal für eine nachhaltige und klimafreundliche Wirtschaft sowie dem Legislativpaket zur Kreislaufwirtschaft wurden zentrale Abfallrichtlinien geändert. Anliegen dieser Fortentwicklung ist es, die Abfallvermeidung zu stärken, das Recycling voran zu bringen sowie einen Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Im Rahmen der Kunststoffstrategie wurde unter anderem die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie erlassen.
Diese Regelungen führten zu zahlreichen Änderungen im nationalen Recht. So waren Novellierungen des Kreislaufwirtschafts-, des Batterie- des Elektroaltgeräte- und des Verpackungsgesetzes erforderlich. Wesentliche Änderungen hat das Bundesumweltministerium hier zusammengestellt.
Reparaturatlas Sachsen-Anhalt
Der Reparaturatlas für Sachsen-Anhalt bietet einen Überblick über Reparaturmöglichkeiten in der Region.
Gewerbliche und nicht-gewerbliche Reparaturanbieter können ihre Dienstleistungen unter "Wie mitmachen?" anmelden.
Mit dem Reparaturatlas möchte das Umweltministerium dazu beitragen, dass künftig mehr defekte Elektro- und Elektronikgeräte instandgesetzt werden und nicht direkt auf dem Müll landen. Denn eine Reparatur schont Ressourcen und den Geldbeutel.
Informationen, Veranstaltungen, Termine
-
Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz: Zuständige Behörde, Verfahren, weitere Informationen
Initiativen
- Kein Plastik in die Biotonne: Warum Plastiktüten oder Gummibänder nicht in den Bioabfall gehören.
- Aktion Biotonne: Informationen zur Getrenntsammlung von Bioabfällen
- Mülltrennung wirkt - eine Initiative der Dualen Systeme für Verpackungsabfälle
- Nachhaltige abfallarme Sport(groß)veranstaltungen
- Weniger ist mehr - Kampagne des Bundesumweltministeriums
- Initiative Recyclingpapier
Europäische Union
- Umfrage der ECHA zu besorgniserregenden Stoffen in Verpackungen und Verpackungsabfällen bis zum 28.10.2025
- Übergang der EU zur Kreislaufwirtschaft: Strategischer Dialog und Sondierung, öffentliche Konsultation bis zum 31.10. 2025
- Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum EU-Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft gestartet, der im 4. Quartal 2026 als Verordnungsvorschlag vorgelegt werden soll. Mit dieser Gesetzesinitiative will die KOM den Binnenmarkt für Abfälle und Sekundärrohstoffe stärken, das Angebot an und die Nachfrage nach hochwertigen Sekundärrohstoffen zu wettbewerbsfähigen Preisen steigern und das richtige wirtschaftliche Umfeld für diese Märkte schaffen. Frist für Rückmeldungen ist der 6. November. Eingaben sind hier möglich.
Weitere Informationen: KOM-Pressemitteilung vom 1.8.2025 - EU-Informationspaket zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
- SCIP-Datenbank für besonders besorgniserregende Stoffe
- Der europäische Grüne Deal
- Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft
- European Circular Economy Stakeholder Platform





