Menu
menu

Sofortförderprogramm NaturWasserMensch

Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wird weiterentwickelt und von 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Ab sofort können Anträge auf Finanzierung entsprechender Vorhaben gestellt werden. Die erste Auswahlrunde endet am 15. März.

Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.

Maßnahmen Natur und Mensch

Förderfähig sind Aufwendungen für Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung der Natur in der Nähe zum Menschen. Dazu gehören insbesondere:

  • Schaffung von Naturerfahrungsräumen, also von Grünflächen, auf denen sich vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, aufhalten und die Natur frei erleben können,
  • Schaffung von Ökogärten oder die ökologische Aufwertung von öffentlichen Park- und Gartenanlagen,
  • Aufwertung, Pflege und Entwicklung kommunaler Grünflächen zu strukturreichen Landschaftselementen,
  • Artenschutzmaßnahmen an und in Gebäuden, wie z.B. Fledermausquartiere, Nisthilfen oder artenreiche Trockenmauern,
  • Maßnahmen zum Insektenschutz im urbanen Raum und zur Artenvielfalt,
  • Maßnahmen der praktischen Umweltbildung von Kindern und Jugendlichen,
  • Maßnahmen des Artenschutzes und der Biodiversität in öffentlichen Parks oder Gärten,
  • Maßnahmen zum Artenschutz oder zur Biotop-Pflege (z.B. Streuobstwiesen), die nicht über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) förderfähig sind.

Zum Seitenanfang

Maßnahmen Wasser und Mensch

Förderfähig sind Aufwendungen für Vorhaben, die der Pflege und Entwicklung von Gewässern, dem Wasserrückhalt oder der Verbesserung der Gewässergüte dienen. Dazu gehören insbesondere:

  • Maßnahmen zur Sanierung von Klein- und Kleinstgewässern,
  • Maßnahmen zur Entwicklung ökologisch wertvoller Gewässerstrukturen, wie z.B. die naturnahe Umgestaltung von Uferverbauungen,
  • Kommunale Maßnahmen für den Wasserrückhalt, zur Verbesserung der Gewässergüte oder der Biodiversität,
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wissens und Bewusstseins für das Themengebiet Wasser,
  • Kommunale Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser mit innovativem ökologischem Charakter,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Funktion oder hydrologischen Funktion von oberirdischen Gewässern in öffentlichen Park- oder Gartenanlagen.

Zum Seitenanfang

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können zum Beispiel Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Vereine, Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände sein.

Zum Seitenanfang

Förderzweck

Ziel ist die Verbesserung des menschlichen Naturerlebens, des Verständnisses für den Erhalt einer artenreichen Umwelt, der Kenntnisse komplexer Zusammenhänge in der Natur und eines dauerhaften Gewässermanagements.

Zum Seitenanfang

Antragstellung

Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular, welches Sie hier herunterladen können. Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und achten Sie dabei darauf,

  • den ökologischen Nutzen ausführlich darzulegen,
  • zu erläutern, wie die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Menschen (öffentliche Wahrnehmbarkeit) steht sowie
  • die notwendigen Erklärungen (unter Punkt 8) abzugeben.

Ihr Fokus sollte in diesem Jahr auf Maßnahmen liegen, die innerhalb eines Jahres umzusetzen sind.

Zum Seitenanfang

Fragen

Mögliche Fragen zur Antragstellung beantwortet der Projektverantwortliche Willy Hentschel.

Tel.: +49 391 567-1574
E-Mail:  NWM(at)mwu.sachsen-anhalt.de

Zum Seitenanfang

Schriftform

Anträge sind im Original einzureichen, können aber auch vorab per E-Mail übersendet werden.

Zum Seitenanfang

Frist

Damit Anträge in der ersten Auswahlrunde teilnehmen können, müssen diese bis zum 15. März 2024 per Post beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt eingegangen sein

Zum Seitenanfang

Abteilung Naturschutz, Wasserwirtschaft

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg

Ansprechpartner: Willy Hentschel
Tel.: +49 391 567-1574
E-Mail:  NWM(at)mwu.sachsen-anhalt.de