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Altlasten

Als Altlasten werden nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, von denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für einzelne Menschen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Unter den Begriff „Altstandort“ fallen Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Altlasten befinden sich meist auf früheren industriell, gewerblich oder auch militärisch genutzten Flächen. Aufgrund eines unsachgemäßen Umgangs, aber auch durch Unfälle oder Kriegsschäden können schädliche, umweltgefährdende Stoffe dort in den Boden und das Grundwasser gelangt sein.

Für die Beseitigung von Altlasten gibt es ein schrittweises Verfahren: Zunächst werden altlastverdächtige Altstandorte und Altablagerungen erfasst; anschließend erfolgt eine Gefährdungsabschätzung, in deren Ergebnis gegebenenfalls Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Mit der Altlastensanierung wird der Umweltzustand verbessert, ehemals belastete Flächen können anschließend wieder genutzt werden.

In Sachsen-Anhalt sind die unteren Bodenschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetzes zuständig (soweit nichts anderes bestimmt ist).

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Altlastensituation in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist aufgrund seiner industriellen und bergbaulichen Vergangenheit besonders stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen. Mehr als 80 Prozent der chemischen Industrie der ehemaligen DDR waren hier ansässig. Besonders in den industriellen Ballungsgebieten und Chemiekomplexen sind zahlreiche Flächen kontaminiert.

Die Sanierung dieser Altlasten war und ist eine große Herausforderung in Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung hat verschiedene umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Altlasten zu identifizieren, zu bewerten und zu sanieren. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF), die dem Wirtschaftsministerium unterstellt ist.

Altlastenstatistik

In Sachsen-Anhalt erfassen, bewerten und bearbeiten die zuständigen Behörden seit dem Beginn der 1990er Jahre altlastverdächtige Flächen, Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte), schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen.

Derzeit sind in Sachsen-Anhalt ca. 14.000 altlastverdächtige Flächen, 880 Altlasten, 195 Verdachtsflächen und 84 schädliche Bodenveränderungen erfasst. Nähere Informationen zur Altlastenstatistik finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz: https://lau.sachsen-anhalt.de/boden-wasser-abfall/bodenschutz/altlasten

Die jährlichen bundesweiten Altlastenstatistiken („bundesweite Kennzahlen zur Altlastenstatistik“) werden auf der Seite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) veröffentlicht: https://www.labo-deutschland.de/Veroeffentlichungen-Daten-Informationssysteme.html

Altlastenauskunft

Sie möchten wissen, ob sich auf Ihrem Grundstück eine Altlast, eine altlastverdächtige Fläche oder eine schädliche Bodenveränderung befindet? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen.

Der Grundstückseigentümer oder andere Personen können Informationen über den Zustand von Altlasten, die Art der Kontamination oder die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen bei der zuständigen Behörde (siehe unten) einholen. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, empfiehlt es sich zur Beschleunigung des Verfahrens vorab eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Andernfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.

Die Auskunft für ein bestimmtes Grundstück aus dem Boden- und Altlastenkataster wird durch die zuständige Bodenschutzbehörde (Landkreise oder kreisfreie Städte sowie in besonderen Fällen die Landesanstalt für Altlastenfreistellung) erteilt, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Sie können eine entsprechende Auskunft für konkrete Flur- oder Grundstücke dort beantragen.

Eine Übersicht mit Ansprechpartnern der zuständigen unteren Bodenschutzbehörden finden Sie hier: https://lau.sachsen-anhalt.de/boden-wasser-abfall/bodenschutz/altlasten/datenanfragen

Förderung Altlastensanierung/Altlastenuntersuchung

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Vorhaben zur Erkundung und Sanierung von schadstoffbelasteten Standorten (schädliche Bodenveränderungen und Altlasten) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) über die Richtlinie EFRE CLLD. Nähere Informationen finden Sie hier:  https://www.ib-sachsen-anhalt.de/de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/clld-projekte-efre/

Eigentümer, Besitzer (z. B. Mieter, Pächter) oder Erwerber (Kaufinteressent) einer Liegenschaft, auf der sich eine vor dem 1. Juli 1990 verursachte Altlast befindet bzw. auf der aufgrund der Vornutzung eine derartige Altlast vermutet wird, können bei der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) einen so genannten Antrag auf Altlastenfreistellung nach dem Umweltrahmengesetz stellen. Ausführliche Informationen und Ansprechpartner sind hier eingestellt: https://laf.sachsen-anhalt.de/aufgaben/freistellung

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Referat Bodenschutz und Altlasten

Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-1506
E-Mail: VzAl4(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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