Altlasten
Unter Altlasten kann man, vereinfacht ausgedrückt, frühere Industrie- und Gewerbestandorte, militärisch genutzte Flächen sowie alte Deponien verstehen, wenn diese Schadstoffbelastungen des Bodens und des Grundwassers verursacht haben. Derzeit (Stand: Mai 2020) sind in Sachsen-Anhalt 14.106 altlastverdächtige Flächen mit 865 Altlasten erfasst, von denen sich 274 Altlasten in der Sanierung befinden.
Nach einer Phase intensiver Erkundungs- und Untersuchungsmaßnahmen wird die Altlastensanierung zunehmend zu einem Instrument der gezielten Entwicklung derzeit nicht oder nur teilweise genutzter Flächen aufgegebener Industriestandorte. Als große Hilfe haben sich dabei die Möglichkeiten der Altlastenfreistellung insbesondere im Bereich der privatisierten ehemaligen DDR-Unternehmen erwiesen. Für die so genannte freistellungsfinanzierte Altlastensanierung wurden seit 1993 bis 2018 rund 1,52 Mrd. Euro ausgereicht.
Altlastensanierung als Ansiedlungspolitik
Mit der Altlastensanierung wird in Sachsen-Anhalt konkrete Ansiedlungspolitik betrieben. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt legt jährlich Sanierungsschwerpunkte fest: Dort, wo Investoren auf Flächen warten, wird zuerst saniert. Gesteuert wird die Altlastensanierung auf den Flächen der ehemaligen Staatsunternehmen der DDR seit 2000 durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) mit Sitz in Magdeburg.
Grundlage für die vom Land geführte Sanierung ist der Ende Oktober 2001 mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) geschlossene Pauschalierungsvertrag. In diesem Generalvertrag ist auch die Einrichtung eines milliardenschweren Sondervermögens des Landes für die Finanzierung der Altlastensanierung geregelt.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist Sachsen-Anhalt besonders stark von Altlasten und deren ökologischen Auswirkungen betroffen. So befanden sich z. B. fast 80 Prozent der chemischen Industrie der ehemaligen DDR auf dem Gebiet des heutigen Sachsen-Anhalts. Als Folge mussten erhebliche Mengen Sonderabfälle fachgerecht entsorgt und sicher abgelagert werden.
Viel wurde bereits erreicht. Die Beseitigung der ökologischen Schäden erfordert aber auch künftig noch weitere Anstrengungen. So wird sich insbesondere die Reinigung großflächiger Grundwasserkontaminationen noch über viele Jahrzehnte hinziehen.
Bilanz der Altlastensanierung
Die Sanierung kontaminierter Böden auf ehemaligen Betriebsstandorten volkseigener Betriebe der DDR ist seit Ende 2015 in Sachsen-Anhalt zum überwiegenden Teil abgeschlossen. Schwerpunkte der sogenannten freistellungsfinanzierten Bodensanierungen waren die 7 ökologischen Großprojekte sowie rund 400 weitere Altstandorte, für die eine Altlastenfreistellung nach Umweltrahmengesetz vom Land erteilt wurde. Die ökologischen Großprojekte umfassen Standorte der ehemaligen Großchemie z.B. in Bitterfeld und Buna sowie des Berg- und Hüttenwesens im Mansfelder Land, deren Sanierung aufgrund besonders schwerwiegender Verunreinigungen von Luft, Boden und Grundwasser einen besonders hohen finanziellen Aufwand erfordert. Die sanierten Böden waren vor allem durch organische Schadstoffe (Grundstoff-, Karbo- und Petrochemie, Maschinenbau), Teerverbindungen (Gaswerke) und Schwermetalle (Verhüttung) belastet.
Für die Sanierung von Bodenkontaminationen sind seit Mitte der 1990er Jahre rund 800 Millionen Euro aufgewendet worden. Derzeit laufen noch Bodensanierungen im Rahmen von Investitionsmaßnahmen sowie des bergbaulichen Rückbaus von Gasfördereinrichtungen in der Altmark und zur Abdeckung von Halden im Mansfelder Land. Für diese und ggf. weitere Maßnahmen werden in den nächsten 10 bis 15 Jahren noch einmal rund 100 Millionen Euro erforderlich sein.
Einzelheiten zu den ökologischen Groß- und weiteren Einzelprojekten, dem Sanierungsumfang und dem Stoffspektrum können dem Internetauftritt der Landesanstalt für Altlastenfreistellung entnommen werden.
Abschließend kann festgehalten werden, dass bei der Sanierung ökologischer Altlasten insbesondere seit Anfang der 2000er Jahre erhebliche Fortschritte erzielt worden sind. Diese Fortschritte waren möglich, da Investoren in den neuen Bundesländern bei der Revitalisierung kontaminierter Standorte von den Kosten der Altlastensanierung ganz oder teilweise freigestellt werden konnten. Um die Sanierung der ökologischen Altlasten langfristig sicher zu stellen, haben Bund und Land ein Sondervermögen aufgebaut, das vom Finanzministerium des Landes verwaltet wird. Durch die Refinanzierung von Sanierungsmaßnahmen konnten viele Altstandorte revitalisiert oder weiter genutzt werden. Allein bei den Ökologischen Großprojekten betrifft dies eine Fläche von rund 5.000 Hektar.
Damit wird bis heute und auch zukünftig ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Umwelt und zur Eindämmung des Flächenverbrauchs geleistet. Letztlich kann mit einer Altlastenfreistellung oftmals auch verhindert werden, dass sich Investoren auf der „Grünen Wiese“ ansiedeln.