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Hochschulzugangsberechtigungen

Voraussetzung für ein Studium an einer der Hochschulen Sachsen-Anhalts ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Im Allgemeinen ist das die Allgemeine Hochschulreife – das Abitur oder die Fachhochschulreife. Doch es gibt auch andere Wege, die zu einem Studium berechtigen.

Studieren ohne Abitur

  • Fachgebundene Hochschulreife, gilt nur für die im Schulabschlusszeugnis aufgeführten Studienrichtungen
  • Berufliche Qualifikationen, die zu einem Studium an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt berechtigen. Zum Beispiel Meisterabschlüsse und Abschlüsse beruflicher Aufstiegsfortbildungen

Näheres zu den Studienberechtigungen regelt die Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO) in Verbindung mit § 27 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese auch in Sachsen-Anhalt anerkannt.

Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung

Unter bestimmten Umständen können Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt aufnehmen. Die Studierfähigkeit muss hier in einer so genannten Feststellungsprüfung nachgewiesen werden.

Künstlerische Befähigung

In künstlerischen oder gestalterischen Studiengängen ist eine besondere künstlerische Befähigung nachzuweisen. Das kann z. B. durch Mappen mit Zeichnungen, Aquarellen, Fotografien o. a., durch Probearbeiten oder durch spezielle Eignungsprüfungen erfolgen.

Landesstudienkolleg

Das Landesstudienkolleg vermittelt insbesondere Studierenden ausländischer Herkunft, deren Vorbildungsnachweise einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung nicht entsprechen, die erforderlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Hochschulstudium, einschließlich der hinreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache. 

Studienkollegverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (StudKVO-LSA)
vom 10. November 2017

Landesstudienkollegs in Sachsen-Anhalt:

Neben dem Landesstudienkolleg wurden andere Einrichtungen als Studienkolleg staatlich anerkannt.

Private Studienkollegs (staatlich anerkannt):

 Basierend auf der von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung an Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung wird durch erfolgreiches Ablegen der Feststellungsprüfung eine bundesweit anerkannte fachbezogene Studienberechtigung erworben.