Förderung im Wasser- und Abwasserbereich
Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Das Land Sachsen-Anhalt fördert wasserwirtschaftliche Vorhaben, die öffentlichen Interessen dienen und die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.
Der Bau kommunaler Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen wird gefördert, um die Beiträge und Gebühren dafür herabzusetzen.
Gefördert werden:
- Wasserversorgungsanlagen für die öffentliche Versorgung
- Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von öffentlichen Abwasseranlagen und Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung
- Wasserbauten an Gewässern zweiter Ordnung
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für die Vorhabensarten nach den Nummern 1. - 4.
Zuwendungsempfänger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, sowie kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts.
Die Anträge müssen den Vorgaben der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016), zuletzt geändert durch Erlass des MWU vom 20.12.2023 (MBl. LSA 2023, S. 236), entsprechen.
Link zu den Antragsunterlagen RZWas 2016

