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Natur und Naturschutzgebiete – ein schützenswertes Gut

Die Natur und die Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt sind ein in ihrer Vielfalt schützenswertes Gut. Sowohl frisches Trinkwasser, guter und fruchtbarer Ackerboden, Bestäubung von Kulturpflanzen, Lärm- oder Hochwasserschutz sind einige Beispiele für „Dienstleistungen“ einer intakten Natur und Umwelt. Diese und weitere zu sichern, zu pflegen und weiterzuentwickeln sind die zentralen Anliegen eines aktiven Natur-und Umweltschutzes, verwaltet durch Ministerium und Landesamt. Es existieren 200 Naturschutzgebiete in Sachsen-Anhalt. Sie machen eine Fläche von 71.430 ha und damit über 3 Prozent der Landesfläche aus. (Stand: 2020). Eine Übersicht aller Naturschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt stellt das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Form einer interaktiven Karte  als auch in tabellarischer Form zur Verfügung.

Die Naturschutzverwaltung und viele ehrenamtlich, z. B. in  Naturschutzvereinigungen engagierte Bürgerinnen und Bürger, schützen, pflegen und entwickeln Natur und Landschaft in Sachsen-Anhalt. Grundlage der Verwaltungsarbeit sind dabei die  Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes.

Biotope als Refugium des Naturschutzes

Biotope sind Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten, die in der Regel aus einer charakteristischen Vegetation und dafür typischen Tierarten bestehen. Sie dienen als Refugium und sich wichtiger Bestandteil der Naturschutzkonzeption. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz im Interesse der Erhaltung, da sie äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind.

Die meisten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden bzw. sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen. Dazu gehören:

1.    Trocken- und Halbtrockenrasen,

2.    Kopfbaumgruppen, Streuobstwiesen

3.    kleinräumig strukturierte Weinberge, naturnahe Bergwiesen.

Naturschutz in Kulturlandschaften

Eine wichtige Rolle beim Thema Naturschutz in Sachsen Anhalt spielen die sogenannten Kulturlandschaften, die historisch gewachsen und vom Menschen geprägt worden sind. Als wichtiges Element des regionalen Naturschutzes werden diese Landschaften in bestehende Naturschutzkonzepte und Naturschutzprogramme integriert. Dabei sollen die Menschen in diesen Kulturlandschaften in das Naturschutzprogramm mit einbezogen werden. Somit ist der aktive Naturschutz ein integraler Bestandteil der regionalen Entwicklung im städtischen und ländlichen Raum und deren Bewohner.

Im Interesse eines ganzheitlichen Umweltschutzprogrammes sollte die biologische Vielfalt gewahrt, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert, und der kulturelle Wert dieser Landschaften erhalten werden. Dabei gilt es, die Akzeptanz für Naturschutzmassnahmen in der Bevölkerung zu erhöhen und diese in die Planung und Umsetzung mit einzubinden. Die Vorgaben und Regelungen des Naturschutzes sind dabei Teil der Landschaftsplanung und ihrer Einregelung.

Naturschutzförderung

In Sachsen-Anhalt gibt es verschiedene Möglichkeiten, Vorhaben zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft finanziell fördern zu lassen. Unterstützt werden unter anderem Projekte zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zum Schutz von Lebensräumen und Arten, zur Pflege von Schutzgebieten sowie zur Umweltbildung. Die Förderangebote richten sich je nach Programm beispielsweise an Kommunen, Vereine, Verbände und Stiftungen. Auch land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme können Maßnahmen mit naturschutzfachlichem Bezug unterstützen.

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