Aktuelles
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien müssen chemische Stoffe bei der EU-Chemikalienbehörde ECHA registriert sein.
EU-Kommission beschränkt PFAS-Verwendung
Die Kommission hat im Rahmen der REACH-Verordnung – dem EU-Chemikalienrecht – neue Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt erlassen, indem sie die Verwendung von Undecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen beschränkt. Diese Untergruppen von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen („PFAS“) sind sehr langlebig und sehr mobil in Wasser, und ihre Verwendung in bestimmten Produkten stellt ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. PFAS werden derzeit noch in vielen industriellen Produkten und Prozessen verwendet.
Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_4763
AskREACH - App mit Informationen für Verbraucher über Schadstoffe
„AskREACH“ – „Fragen Sie REACH“ ist eine kostenlose App des UBA, um über besorgniserregende Substanzen in Alltagsprodukten zu informieren. In einem europäischen Pilotprojekt geben Unternehmen Informationen über Schadstoffe in ihren Alltagsprodukten an.
Mit Hilfe der „AskREACH - App“ können schnell, unkompliziert und kostenlos Auskünfte über die möglichen Gefahren und Informationen zu besorgniserregenden Substanzen (SVHC) abgefragt werden. Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) übermitteln ihre Produktinformationen und Stoffdaten zum Produkt (Erzeugnis) in die Datenbank der App. Ist ein Produkt nicht in der Datenbank aufgeführt, kann eine Anfrage zur Produktinformation direkt über die App an den Lieferanten gestellt werden.
Informationspflichten nach REACH werden so bis zum Endverbraucher übermittelt. Ziel des europäischen Pilotprojektes ist es, durch die Nutzung der „AskREACH - App“ eine bessere Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung über besorgniserregende Substanzen in ihren Alltags- und Konsumgütern zu erreichen.
Weitere Informationen und Ziele zur “AskREACH – App“ finden Sie unter:
Marktüberwachung
Die Europäische Union hat am 25. Juni 2019 die Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten veröffentlicht. Diese Verordnung ist in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht. Sie regelt detailliert, wie die Behörden die Marktüberwachung durchzuführen haben. Es besteht das Ziel, in der Europäischen Union einen freien und fairen Warenverkehr zu sichern. Außerdem soll gewährleistet sein, dass alle hier hergestellten oder hierher importierten Produkte den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Diese Harmonisierungsrechtsvorschriften sind im Anhang I der Verordnung zu finden. Neben der REACH-Verordnung sind alle weiteren wesentlichen Rechtssetzungen der Europäischen Union im Bereich Chemikaliensicherheit enthalten.

