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Aktuelles

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien müssen chemische Stoffe bei der EU-Chemikalienbehörde ECHA registriert sein.

Beschränkungsvorschlag der Europäischen Chemikalienbehörde zu PFAS - Öffentliche Konsultation bis 25.9.2023

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine große Gruppe synthetisch hergestellter Chemikalien, die eine sehr hohe Persistenz in der Umwelt aufweisen, denn sie sind unter natürlichen Bedingungen kaum abbaubar. PFAS reichern sich entlang der Nahrungskette an. Für manche PFAS sind gesundheitsschädigende Wirkungen oder negative Effekte auf Umweltorganismen nachgewiesen worden, für andere ist die Datenlage hierzu noch nicht ausreichend.  Die Europäische Kommission hat deshalb als Teil der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ ein umfassendes Paket an Maßnahmen angekündigt, um die Verwendung von PFAS und daraus entstehende Kontaminationen einzuschränken. Die Beschränkung der gesamten Stoffgruppe der PFAS in der REACH-Verordnung ist ein Teil dieses Maßnahmenpakets.

PFAS werden derzeit noch wegen ihres einzigartigen Eigenschaftsprofils vor allem in vielen industriellen Produkten und Prozesse verwendet. Der Beschränkungsvorschlag nach REACH, der von der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) veröffentlicht wurde, sieht vor, dass PFAS nur noch dort zum Einsatz kommen dürfen, wo sie nach derzeitigem Stand unverzichtbar sind bzw. sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen. Dazu wird eine wissenschaftliche Bewertung der Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) durchgeführt. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation der ECHA sollen dort einfließen. Von dieser Bewertung wird die Ausgestaltung des endgültigen Beschränkungsvorschlages der ECHA abhängen, der der Europäischen Kommission für das weitere Gesetzgebungsverfahren vorgelegt wird.

Die Konsultation läuft bis zum 25.09.2023. Eine Zustellung von Daten auf anderem Weg oder nach diesem Termin wird von der ECHA für das laufende Bewertungsverfahren nicht akzeptiert!

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AskREACH - App mit Informationen für Verbraucher über Schadstoffe

„AskREACH“ – „Fragen Sie REACH“ ist eine kostenlose App des UBA, um über besorgniserregende Substanzen in Alltagsprodukten zu informieren. In einem europäisches Pilotprojekt geben Unternehmen Informationen über Schadstoffe in ihren Alltagsprodukten an.

Mit Hilfe der „AskREACH - App“ können schnell, unkompliziert und kostenlos Auskünfte über die möglichen Gefahren und Informationen zu besorgniserregenden Substanzen (SVHC) abgefragt werden. Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) übermitteln ihre Produktinformationen und Stoffdaten zum Produkt (Erzeugnis) in die Datenbank der App. Ist ein Produkt nicht in der Datenbank aufgeführt, kann eine Anfrage zur Produktinformation direkt über die App an den Lieferanten gestellt werden.

Informationspflichten nach REACH werden so bis zum Endverbraucher übermittelt. Ziel des europäischen Pilotprojektes ist es, durch die Nutzung der „AskREACH - App“ eine bessere Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung über besorgniserregende Substanzen in ihren Alltags- und Konsumgütern zu erreichen.

Weitere Informationen und Ziele zur “AskREACH – App“ finden Sie unter:

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EU-Datenbank SCIP für besonders besorgniserregende Stoffe

Die Europäische Chemikalienbehörde ECHA hat mit der SCIP-Datenbank eine neue Informationsplattform für besonders besorgniserregende Stoffe in Produkten zur Verfügung gestellt. Sie wurde auf der Grundlage der EU-Abfallrahmenrichtlinie entwickelt und ergänzt die Mitteilungs- und Meldepflichten nach der REACH-Verordnung für Stoffe auf der Kandidatenliste. Für Abfallentsorgungsunternehmen stellt sie Informationen zur Verfügung, um das Abfallmanagement zu verbessern und die Erzeugung gefährlicher Abfälle zu verringern. Auch Verbraucher können Einsicht über gefährliche Chemikalien in Produkten erhalten.

Ab dem 5. Januar 2021 sind Lieferanten, Produzenten, Importeure und Händler zur Meldung von Erzeugnissen mit einem Gehalt von über 0,1 % besonders besorgniserregender Stoffe verpflichtet. Arbeitshilfen zur Ermittlung der Betroffenheit hat das Netzwerk REACH Baden-Württemberg veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Erläuterungs- und Informationsvideos zur SCIP-Datenbank finden Sie hier:

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Marktüberwachung

Die Europäische Union hat am 25. Juni 2019 die Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten veröffentlicht. Diese Verordnung ist in den EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht. Sie regelt detailliert, wie die Behörden die Marktüberwachung durchzuführen haben. Es besteht das Ziel, in der Europäischen Union einen freien und fairen Warenverkehr zu sichern. Außerdem soll gewährleistet sein, dass alle hier hergestellten oder hierher importierten Produkte den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Diese Harmonisierungsrechtsvorschriften sind im Anhang I der Verordnung zu finden. Neben der REACH-Verordnung sind alle weiteren wesentlichen Rechtssetzungen der Europäischen Union im Bereich Chemikaliensicherheit enthalten.

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Referat Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz


Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1506
E-Mail: VzAl4(at)mwu.sachsen-anhalt.de