Bundesausbildungsförderung (BAföG)
Ausbildungsförderung wird sowohl für Schülerinnen und Schüler (Schüler-BAföG) als auch für Studierende (Studierenden-BAföG) gewährt.
„BAföG Digital“
Schülerinnen, Schüler und Studierende in Sachsen-Anhalt können Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) über den neuen digitalen Antragsassistenten „BAföG Digital“ beantragen. Sachsen-Anhalt hat den Antragsassistenten als federführendes Bundesland auf den Weg gebracht.
Schüler-BAföG
Für die Entscheidung über die Gewährung von Schüler-BAföG ist das Amt für Ausbildung der kreisfreien Städte (Dessau, Halle, Magdeburg) oder das Amt für Ausbildungsförderung in den jeweiligen Landkreisen zuständig, in deren Gebiet die Eltern des Auszubildenden wohnen (Wohnortprinzip). Über Widersprüche bei ablehnenden Bescheiden entscheiden das Landesverwaltungsamt.
Studierenden-BAföG
Auszubildende an den Hochschulen stellen ihren Antrag auf Förderung bei dem für die jeweilige Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (Studienortprinzip). In der Regel übernehmen diese Aufgaben die Studentenwerke. Die Förderung gilt auch für vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Nähere Informationen hierzu bieten Internetseiten des Studentenwerks Halle und des Studentenwerks Magdeburg.