Förderung von Wissenschaft und Forschung
Förderung von Forschung und Innovation (EFRE)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.
Gefördert werden:
- Forschungsvorhaben u. a. in (Tele)-Medizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie/Energie, Ernährungs- Umweltwissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS)
- Forschungsvorhaben für wissenschaftliche Schwerpunkte, Kompetenzzentren und Netzwerke
- Innovationsorientierte exzellente Forschungsvorhaben in Sachsen-Anhalt
- Beschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke
- Forschungsvorhaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs
- vorhabenbezogene Personal- und Sachausgaben
- Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
- kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen
Antragsunterlagen, Merkblätter, Förderrichtlinie und mehr finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Förderung von Forschung und Entwicklung in der Förderperiode 2021 bis 2027
Innovative Produkte und Verfahren bilden eine wesentliche Voraussetzung für das betriebliche Wachstum und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und Hochschulen in den Bereichen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung oder der Prozess- und Organisationsinnovation sowie bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers.
Gefördert werden:
- Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen
- Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung, Betriebsausgaben sowie Ausgaben für die Anmeldung von Patenten und Schutzrechten im Zusammenhang mit dem geförderten FuE-Projekt
- Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers
Antragsunterlagen, Merkblätter, Förderrichtlinie und mehr finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Gleichstellung, Qualifizierung, Nachwuchs (ESF+)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereit.
Gefördert werden:
- Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Gleichstellung in Hochschulen
- Verstärkung der Frauenanteile und Steigerung der Anzahl der Frauen u. a. im MINT-Bereich zur Verbesserung der Berufungsfähigkeit für Professuren, Förderung von Promotionen mit dem Ziel der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses, Personalmaßnahmen zur Netzwerkbildung und Koordination von Gleichstellungs- und Gendermaßnahmen („FEM-Power“)
- Veranstaltungen, die der Chancengleichheit dienen,
- Maßnahmen der Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in den Bereichen Gleichstellung, Qualifikation oder wissenschaftlicher Nachwuchs
- Unterstützung des Ausbaus von Projekten mit Beteiligung an Netzwerken der europäischen Spitzenforschung
- EU-Hochschulnetzwerk
Einzelvorhaben zur Unterstützung der Nachhaltigkeit von EU-Vorhabenergebnissen sowie im Vorfeld von EU-Vorhaben
- EU-Hochschulnetzwerk
- Verbesserung der internationalen Kompetenz im Wissenschaftssystem Sachsen- Anhalts
- Maßnahmen zur Verbesserung der Doktorandenausbildung durch den zusätzlichen Auf- und Ausbau internationaler Graduiertenkollegs und Doktorandenschulen
- neue online-gestützte Studienangebote, duale Studiengänge und Studiengänge mit vertieften Praxisphasen orientiert am Bedarf der Wirtschaft Sachsen-Anhalts
- zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Ausstattung der Hochschulen mit Humanressourcen, die im Zuge der Strategien zur Internationalisierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erforderlich sind
- Aktivitäten für den erforderlichen zusätzlichen Personaleinsatz zur Internationalisierung der Hochschulen in ihren verschiedenen Facetten (z. B. Gastwissenschaftleraufenthalte, internationale Konferenzen, Austausch mit Kooperationspartnern).
- Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Personal im Bereich Medizin und Pflegewissenschaften zur Erhöhung der Akademisierung in diesem Bereich
- Maßnahmen an Hochschulen in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Ernährungswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien zur Qualifikation und Verbesserung der Ausbildung im Medizin- und Pflegebereich sowie zur Attraktivität der Qualität und Arbeitsplatzgewinnung
- vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige vorhabenbezogene Ausgaben z. B. Stipendien
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Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) bereit.
Gefördert werden:
- Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten
- Transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit KMU aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen
- Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige Ausgaben
- Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
- Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben
- kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen
- große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich
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