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Förderung von Wissenschaft und Forschung

Förderung von Forschung und Innovation (EFRE)

Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.

Gefördert werden:

  • Forschungsvorhaben u. a. in (Tele)-Medizin, Medizintechnik, Bioökonomie, Chemie/Energie, Ernährungs- Umweltwissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien, Künstlicher Intelligenz sowie anderen Leitmärkten und Querschnittsbereichen der Regionalen Innovationsstrategie (RIS) 
  • Forschungsvorhaben für wissenschaftliche Schwerpunkte, Kompetenzzentren und Netzwerke
  • Innovationsorientierte exzellente Forschungsvorhaben in Sachsen-Anhalt
  • Beschaffung von Geräten, Instrumenten, Apparaten, Ausrüstungen und Anlagen für Forschungszwecke 
  • Forschungsvorhaben für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • vorhabenbezogene Personal- und Sachausgaben
  • Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
  • kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen

Antragsunterlagen, Merkblätter, Förderrichtlinie und mehr finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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Förderung von Forschung und Entwicklung in der Förderperiode 2021 bis 2027

Innovative Produkte und Verfahren bilden eine wesentliche Voraussetzung für das betriebliche Wachstum und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit. Gefördert werden Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und Hochschulen in den Bereichen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung oder der Prozess- und Organisationsinnovation sowie bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers.

Gefördert werden:

  • Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren dienen
  • Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen, Auftragsforschung, Betriebsausgaben sowie Ausgaben für die Anmeldung von Patenten und Schutzrechten im Zusammenhang mit dem geförderten FuE-Projekt
  • Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers

Antragsunterlagen, Merkblätter, Förderrichtlinie und mehr finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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Gleichstellung, Qualifizierung, Nachwuchs (ESF+)

Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Forschung und Innovation aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereit.

Gefördert werden:

  • Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für Gleichstellung in Hochschulen 
    • Verstärkung der Frauenanteile und Steigerung der Anzahl der Frauen u. a. im MINT-Bereich zur Verbesserung der Berufungsfähigkeit für Professuren, Förderung von Promotionen mit dem Ziel der Qualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses, Personalmaßnahmen zur Netzwerkbildung und Koordination von Gleichstellungs- und Gendermaßnahmen („FEM-Power“)
    • Veranstaltungen, die der Chancengleichheit dienen, 
    • Maßnahmen der Begleitforschung in Sozial-, Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in den Bereichen Gleichstellung, Qualifikation oder wissenschaftlicher Nachwuchs
  • Unterstützung des Ausbaus von Projekten mit Beteiligung an Netzwerken der europäischen Spitzenforschung
    • EU-Hochschulnetzwerk
      Einzelvorhaben zur Unterstützung der Nachhaltigkeit von EU-Vorhabenergebnissen sowie im Vorfeld von EU-Vorhaben
  • Verbesserung der internationalen Kompetenz im Wissenschaftssystem Sachsen- Anhalts
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Doktorandenausbildung durch den zusätzlichen Auf- und Ausbau internationaler Graduiertenkollegs und Doktorandenschulen
    • neue online-gestützte Studienangebote, duale Studiengänge und Studiengänge mit vertieften Praxisphasen orientiert am Bedarf der Wirtschaft Sachsen-Anhalts
    • zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Ausstattung der Hochschulen mit Humanressourcen, die im Zuge der Strategien zur Internationalisierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erforderlich sind
    • Aktivitäten für den erforderlichen zusätzlichen Personaleinsatz zur Internationalisierung der Hochschulen in ihren verschiedenen Facetten (z. B. Gastwissenschaftleraufenthalte, internationale Konferenzen, Austausch mit Kooperationspartnern).
  •  Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für Personal im Bereich Medizin und Pflegewissenschaften zur Erhöhung der Akademisierung in diesem Bereich
    • Maßnahmen an Hochschulen in Medizin, Telemedizin, Medizintechnik, Ernährungswissenschaften, Alters- und Pflegewissenschaften, Informations- und Kommunikationstechnologien zur Qualifikation und Verbesserung der Ausbildung im Medizin- und Pflegebereich sowie zur Attraktivität der Qualität und Arbeitsplatzgewinnung
  • vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige vorhabenbezogene Ausgaben z. B. Stipendien

Antragsunterlagen, Merkblätter, Förderrichtlinie und mehr finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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Bildung, Forschung und Entwicklung (JTF)

Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Hochschulen und den öffentlich geförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie den An-Instituten von Hochschulen Mittel für die Förderung von Bildung, Forschung und Entwicklung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) bereit.

Gefördert werden:

  • Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von anwendungsnaher, transferrelevanter Forschungsinfrastruktur einschließlich Forschungsbauten
  • Transferrelevante Forschungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit KMU aus den vom Kohleausstieg betroffenen Landkreisen 
  • Forschungsvorhaben in den Strukturwandelgebieten vorhabenbezogene Bruttopersonal- und Sachausgaben sowie sonstige Ausgaben
  • Ausstattungs- und Geräteinvestitionen
  • Investitionen für die Neubeschaffung und Ergänzung von Geräten oder Gerätegruppen (mehrere Geräte) im Zusammenhang mit Forschungsvorhaben
  • kleine Baumaßnahmen, soweit sie dem Einbau geförderter Geräte dienen
  • große Baumaßnahmen im Wissenschaftsbereich

Antragsunterlagen, Merkblätter, Förderrichtlinie und mehr finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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Abteilung Hochschulen, Wissenschaft und Forschung

Ministerium für Wissenschaft, Energie, 
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt 
Leipziger Straße 58 
39112 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567- 3477
E-Mail: VzAL5(at)mwu.sachsen-anhalt.de

Gefördert durch

Forschungsportal Sachsen-Anhalt

Das Forschungsportal Sachsen-Anhalt ist die wichtigste und umfassendste Informationsplattform über Forschung, wissenschaftliche Innovationen und Technologietransfer des Landes.

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