Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“
Für Unternehmen in Sachsen-Anhalt wird es in den kommenden Jahren verstärkt darauf ankommen, möglichst energieeffizient und klimaneutral zu produzieren. Damit die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft im Land weiteren Schwung aufnimmt, hat das Energieministerium das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ENERGIE“ für Unternehmen neu aufgelegt. Mit insgesamt 42 Millionen Euro unterstützt das Ministerium kleine, mittlere und große Betriebe unter anderem bei der energieeffizienten Erneuerung von Gebäuden, dem Austausch ineffizienter technischer Anlagen sowie der Installation erneuerbarer Energiequellen für die Versorgung mit Strom und Wärme.
Fördergegenstand
Gefördert werden investive Maßnahmen, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen.
Förderfähige Maßnahmen sind:
- Gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
- nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie der Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, die Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.
Gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen gemäß Punkt 1 können mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombiniert werden:
- Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
- Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird. Die Speicherausrüstung muss mindestens 75 v. H. ihrer jährlichen Energie aus einer direkt angeschlossenen Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie beziehen,
- Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
- Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzer und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
- Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
- Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.
Zugangsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen.
Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus:
- der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und
- der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung.
Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:
- Beitrag des Vorhabens zur Energieeinsparung,
- Fördereffizienz,
- Unternehmensklasse und Unternehmensgröße und
- Einsatz Erneuerbarer Energien
Einzureichende Unterlagen
Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Sachsen-Anhalt ENERGIE (ib-sachsen-anhalt.de).
Beginn und Ende des Antragsverfahrens
Anträge können ab sofort bis zum 30.06.2027 eingereicht werden.
Dokumente
- Förderaufruf Energieeffizienz in Unternehmen
- vorläufige Fassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
- vorläufige Fassung Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung
- Auswahlkriterien