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Förderprogramme im Klimaschutzbereich

Förderprogramm „Sachsen-Anhalt KLIMA III“

Das Ziel der Förderung ist es, die Anpassung der sachsen-anhaltischen Regionen an die Folgen des Klimawandels, wie z. B. Starkregenereignisse, Sturzfluten, Hitzewellen, Dürren und Stürme zu beschleunigen sowie ihre Risikovorsorge und -management zu verbessern.

Im Fokus liegt die Entwicklung von Konzepten und Planungen im Zusammenhang mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels einschließlich der Risikovorsorge und des Risikomanagements. Darüber hinaus werden Investitionen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Konzepten und Planungen zur Anpassung an den Klimawandel gefördert. Die Investitionen beziehen sich dabei auf Sektoren, die im Einklang mit der Strategie des Landes zur Anpassung an den Klimawandel stehen. Dies beinhaltet Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimawandelfolgen, wie z. B. die Förderung von Stadtgrün, die Entsiegelung von Flächen, die Beschattung von Gebäuden und Maßnahmen des kommunalen Starkregen- und Hochwasserrisikomanagements.

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Förderprogramm „Ressourceneffizienz KMU“

Das Mitteldeutsche Braunkohlerevier in Sachsen-Anhalt mit den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis, dem Saalekreis und der Stadt Halle (Saale) zählt zu den Regionen Europas, für die der Übergang zum klimaneutralen Wirtschaften mit besonderen Herausforderungen verbunden ist. Mit dem „Förderprogramm Ressourceneffizienz KMU“ werden vor allem Projekte unterstützt, die zur Senkung des Ressourcenverbrauches und indirekt auch zur Einsparung klimaschädlicher Treibhausgase beitragen.

Das Umweltministerium stockt das im März gestartete Förderprogramm zur Stärkung der Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) deutlich auf. Aufgrund der großen Nachfrage aus der heimischen Wirtschaft werden durch Mittelumschichtung zusätzlich 20 Millionen Euro bereitgestellt; Förderanträge können bis zum 30. November 2024 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive und nichtinvestive Maßnahmen, die durch Senkung des Ressourcenverbrauches zur indirekten Einsparung von treibhauswirksamen Gasen und zur innovativen Rückgewinnung von Wertstoffen und deren Rückführung in den Wirtschaftskreislauf beitragen.

Förderfähig sind:

  • Projekte zur Produktentwicklung/-gestaltung unter dem Blickwinkel der Langlebigkeit durch Wiederverwendung und Reparatur sowie Recyclingfähigkeit von Produkten
  • innovative, abfallvermeidende Produktionsprozesse, z.B. durch Substitution bedenklicher Chemikalien oder Entwicklung von Technologien und deren Marktplatzierung zum stärkeren rohstofflichen Kunststoffrecycling
  • die Entwicklung und Installation von Anlagentechnologien, um die bestehenden Abfallströme besser und selektiver zu recyceln oder rechtzeitig geeignete Verfahren für künftig vermehrt anfallende Abfallströme zu entwickeln (z.B. Carbon- oder Glasfaserkunststoff-Materialien) sowie
  • Projekte zur Stärkung eines Marktes für Sekundärrohstoffe und Schaffung regionaler Wertschöpfungskreisläufe

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,die juristische Personen des Privatrechts sind . Die Unternehmen müssen über einen Betriebsstandort in der Kohleregion Sachsen-Anhalts (Burgendlandkreis, Stadt Halle, Landkreis Mansfeld Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld oder Saalekreis) verfügen.

Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Ressourceneffizienz für kleine und mittlere Unternehmen.

Welche Auswahlkriterien gelten?

Die Vorhabensauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:

  • Eignung des Antragstellers
  • Qualität des Projektkonzeptes
  • Ressourceneffizienzpotentials des Vorhabens
  • Klimaverträglichkeit

Weitere Informationen: Projektauswahlkriterien zur Förderung von Maßnahmen der Ressourceneffizienz für kleinere und mittlere Unternehmen

Wo sind die Unterlagen einzureichen?

Die Antragsunterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.

Diese und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter dem Stichwort „Ressourceneffizienz“.

Gibt es eine Antragsfrist?

Anträge können bis 31.11.2024 eingereicht werden.

Referat Klimawandel, Klimaschutz

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 1506
E-Mail: VzAL4(at)mwu.sachsen-anhalt.de