Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“
Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme. Im Kern geht es darum, Strom aus erneuerbaren Energien verstärkt für die Produktion von grünem Wasserstoff oder die Bereitstellung von Wärme zu nutzen.
Das Förderprogramm zur Sektorenkopplung umfasst zwei Bausteine: Einer wird aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) finanziert (derzeit ohne aktuellen Förderaufruf), der andere aus dem „Fonds für einen gerechten Übergang“ („Just Transition Fund“, kurz „JTF“). Der JTF unterstützt Gebiete, die am stärksten vom Übergang zur Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050 betroffen sind. Dazu gehört die Strukturwandelregion „Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt“ mit den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Anhalt-Bitterfeld, dem Burgenlandkreis, dem Saalekreis und der Stadt Halle (Saale).
- EFRE-Baustein: Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung
- Fördergegenstand
- Beginn und Ende des Antragsverfahrens
- JTF-Baustein: Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung – „Grüner Wasserstoff“
- Fördergegenstand
- Zugangsvoraussetzungen
- Auswahlkriterien
- Einzureichende Unterlagen
- Beginn und Ende des Antragsverfahrens
- Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget
- Dokumente
EFRE-Baustein: Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung
Förderziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen wie etwa CO2 in Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr in Sachsen-Anhalt zu senken – durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer statt fossiler Energieträger und die Senkung des Energieverbrauchs. Im Mittelpunkt stehen Investitionen von Unternehmen in Technologien und Anlagen, um grünen Strom aus Wind, Sonne & Co. in Form von Wärme oder Gas für Haushalte, Verkehr sowie Gewerbe und Industrie nutzbar zu machen. Das können etwa „Power-to-Gas“-Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff oder „Power-to-Heat“-Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Strom sein.
Fördergegenstand
Gefördert werden investive Maßnahmen, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sollen auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nutzung ermöglicht werden.
Förderfähige Bereiche sind insbesondere:
a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und
b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse.
In Kombination mit dem förderfähigen Bereich a) sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig.
Beginn und Ende des Antragsverfahrens
Anträge konnten bis zum 31. Januar 2025 gestellt werden.
JTF-Baustein: Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung – „Grüner Wasserstoff“
Der neue Förderaufruf „Sachsen-Anhalt Zukunftsenergien/Grüner Wasserstoff“ ist auf Maßnahmen zur Kopplung der Energiesektoren gerichtet. Mit 29 Millionen Euro werden Anlagen zu Erzeugung, Speicherung, Transport und Verteilung von grünem Wasserstoff gefördert. Auch der Neubau von Wasserstoffleitungen sowie die Umwidmung bestehender Erdgasleitungen sind förderfähig; dies soll eine ganzheitliche Wasserstoffinfrastruktur im Mitteldeutschen Revier ermöglichen. Auch in dieser Richtlinie gibt es verbesserte Konditionen für die Förderung von Elektrolyseurprojekten: Die Obergrenze für das Auswahlkriterium „Fördereffizienz“ wurde deutlich angehoben – von 450.000 Euro je Megawatt Leistung auf nunmehr zwei Millionen Euro.
Unternehmen können Förderanträge bis zum 7. August 2025 bei der „Investitionsbank Sachsen-Anhalt“ einreichen.
Fördergegenstand
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen.
Förderfähige Bereiche sind insbesondere:
a) Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff,
b) Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder
c) Neubau von Wasserstoffleitungen und -netzen zur Anbindung der Wasserstofferzeugungsanlagen sowie der gewerblichen und industriellen Verbraucher sowie Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen.
Zugangsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen mit ihrem Hauptsitz oder einer Außenstelle im Mitteldeutschen Revier im Land Sachsen-Anhalt.
Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:
- Produktionskapazität/Transportkapazität,
- Abnehmerstruktur,
- Fördereffizienz und
- Klimaverträglichkeit
Weitere Informationen: Projektauswahlkriterien zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung – „Grüner Wasserstoff“
Einzureichende Unterlagen
- Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
- Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“.
Beginn und Ende des Antragsverfahrens
Anträge können ab sofort bis zum 7. August 2025 eingereicht werden.
Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget
Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 29 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung.
Dokumente
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung (de-minimis)
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung und Grüner Wasserstoff (AGVO)
- Dritter Förderaufruf Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“
- Projektauswahlkriterien zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung – „Grüner Wasserstoff“





