Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“
Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme. Im Kern geht es darum, Strom aus erneuerbaren Energien verstärkt für die Produktion von grünem Wasserstoff oder die Bereitstellung von Wärme zu nutzen.
Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung
Förderziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen wie etwa CO2 in Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr in Sachsen-Anhalt zu senken – durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer statt fossiler Energieträger und die Senkung des Energieverbrauchs. Im Mittelpunkt stehen Investitionen von Unternehmen in Technologien und Anlagen, um grünen Strom aus Wind, Sonne & Co. in Form von Wärme oder Gas für Haushalte, Verkehr sowie Gewerbe und Industrie nutzbar zu machen. Das können etwa „Power-to-Gas“-Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff oder „Power-to-Heat“-Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Strom sein.
Unternehmen können Förderanträge bis zum 16. Oktober 2024 bei der „Investitionsbank Sachsen-Anhalt“ einreichen. Ausgewählt werden die zu unterstützenden Vorhaben dann nach Kriterien wie etwa dem Volumen der eingesparten Treibhausgas-Emissionen, der Fördereffizienz oder der Unternehmensgröße. Es sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei ihren Investitionen in Klimaneutralität unterstützt werden.
Vorläufige Fassungen:
- Vorläufige Fassung: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung (AGVO); Stand: 4. September 2024
- Vorläufige Fassung: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung (de-minimis); Stand: 4. September 2024
Fördergegenstand
Gefördert werden investive Maßnahmen, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sollen auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nutzung ermöglicht werden.
Förderfähige Bereiche sind insbesondere:
a) Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und
b) Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse.
In Kombination mit dem förderfähigen Bereich a) sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig.
Zugangsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen.
Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus:
- der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung und
- der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung als De-minimis-Beihilfen.
Auswahlkriterien
Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien:
- Beitrag des Vorhabens zur Minderung der Treibhausgasemissionen,
- Fördereffizienz,
- Unternehmensklasse und Unternehmensgröße,
- Umsetzungsdauer der Vorhaben und
- Klimaverträglichkeit.
Weitere Informationen: Projektauswahlkriterien zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung
Einzureichende Unterlagen
Der Antrag und die Unterlagen sind formgebunden bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen.
Beginn und Ende des Antragsverfahrens
Anträge können ab sofort bis 31. Januar 2025 gestellt werden.
Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget
Für den Förderaufruf stellt das Energieministerium insgesamt 23,4 Millionen Euro aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereit.
Dokumente
- Vorläufige Fassung (Stand: 4. September 2024):
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung (AGVO) - Vorläufige Fassung (Stand: 4. September 2024)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung (de-minimis) - Förderaufruf Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ (Stand: 4. September 2024)
- Projektauswahlkriterien zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung