ELER-Naturschutzförderung: 10,3 Millionen Euro für Projekte zum Natur- und Artenschutz
In Sachsen-Anhalt gelten derzeit 1.560 Tier- und Pflanzenarten als akut vom Aussterben bedroht – das sind 7,3 Prozent aller im Land nachgewiesenen Arten. Um den Arten- und Naturschutz zu stärken, stellt das Umweltministerium mit einem neuen Förderaufruf 10,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereit. Anträge dafür können bis zum 9. Mai 2025 gestellt werden.
Anträge können ab sofort beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Neben Vereinen, Verbänden und Kommunen sind auch Hochschulen und Großschutzgebiete wie etwa Biosphärenreservate antragsberechtigt. Die gestellten Anträge werden anhand naturschutzfachlicher Kriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Punkte bringt bei den Projektanträgen beispielsweise der Fokus auf eine oder mehrere prioritäre Arten oder Lebensräume. Auch Vorhaben zur Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels, beispielsweise durch Revitalisierung eines Feuchtgebietes, haben Aussicht auf eine Förderung.
Das Fördervolumen je Projekt kann zwischen 5.000 Euro und maximal 750.000 Euro liegen. 80 Prozent der Fördersumme kommen aus dem EU-Fonds, 20 Prozent werden vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt kofinanziert. Die bewilligten Projekte können frühestens am 15. Juli 2025 beginnen und müssen bis zum 31. März 2029 abgeschlossen werden. Die Unterlagen sind hier und auf der Förderseite ELAISA (Stichwort „Investitionsförderung“ / Stichwort „Formulare/Informationen“ / FP 8406) abrufbar.
Dokumente
Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 in der Förderperiode 2023–2027 (FP 8406)