Rund um die Talsperre Kelbra
„Runder Tisch Talsperre Kelbra“ abgeschlossen

Um verschiedene Nutzungsinteressen zur Talsperre Kelbra in Einklang zu bringen, hat das Umweltministerium 2020 den „Runden Tisch zur Talsperre Kelbra“ gestartet. Als Mitglieder des Dialogformats wurden 18 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Fachbehörden, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie touristischen Interessenvertretungen berufen. Der Runde Tisch wurde durch einen unabhängigen Moderator geleitet und hat insgesamt neunmal getagt. Zusätzlich wurde in zwei öffentlichen Veranstaltungen über die Arbeit informiert.
Von Anfang an waren sich die Mitglieder des Runden Tisches einig, dass der Hochwasserschutz auch künftig Priorität haben muss. Mögliche weitere Nutzungen der Talsperre müssen sich daran sowie an den rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Natur- und Gewässerschutzes orientieren. Von besonderer Bedeutung war dabei aufgrund von EU-Recht die Vorgabe, dass zur Kranichrast im Frühherbst ausreichende Schlammflächen im Stausee zur Verfügung stehen müssen.
Zwei Forderungen von Mitgliedern standen im besonderen Fokus der Diskussion
- den Stausee im Spätsommer so spät wie möglich abzusenken, um die Nutzung für den Segelsport lange zu ermöglichen (Seglerverband) und
- im Interesse fischereilicher Belange eine Restwassermenge in den Wintermonaten im Stauraum zu belassen (Kreisanglerverein, Landesanglerverband)
Aufbauend auf die Ergebnisse eines dreijährigen umfangreichen Monitoringprogramms zum vorläufigen Betriebsplan der Talsperre konnten tragfähige Kompromisse gefunden werden, die von den Mitgliedern des Runden Tisches weitestgehend mitgetragen werden konnten. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass durch die aktuelle Steuerung der Talsperre gute Rahmenbedingungen für eine Brut- und Rastplatznutzung geschaffen werden konnten. Auch für Segler (Errichtung einer für den Segelsport bei niedrigem Wasserstand nutzbaren Anlegestelle) und Angler (Verbleib einer definierten Restwassermenge im Stausee im Winter) konnten im Ergebnis der Abstimmungen gute Lösungen gefunden werden.
Bilanzierend konnte festgestellt werden, dass sich die Grundvoraussetzungen des Stauregimes auch unter abweichenden hydrologischen Bedingungen nicht verändert haben. Die Steuerung der Talsperre hat sich bewährt, so dass an den Festlegungen im vorläufigen Betriebsplan weitestgehend festgehalten werden soll.
Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden in einer „Gemeinsamen Erklärung“ festgehalten. Damit ist das Dialogformat erfolgreich abgeschlossen worden – damit verbunden ist der Dank an alle Mitglieder, die sich am Runden Tisch engagiert haben.
Um den Dialog zur Entwicklung des Areals rund um den Stausee Kelbra fortzusetzen, wird der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt künftig jährlich eine Informationsveranstaltung durchführen.
Talsperre Kelbra als Bauwerk zum Schutz vor Hochwasser
Die 1969 in Betrieb genommene Talsperre ist eine Hochwasserschutzanlage, die insbesondere in den niederschlagsintensiven Wintermonaten dem Hochwasserrückhalt dient. Dadurch sollen Überschwemmungen der Helme-Unterlieger vermieden werden. Die Anlage wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt betrieben. Welch bedeutende Rolle die Talsperre Kelbra für den Hochwasserschutz in der Region hat, hat das Winterhochwasser 2023/2024 erneut eindrucksvoll gezeigt. Bei Zuflussmengen von bis zu 180 m³/s in der Helme oberhalb Kelbra wären ohne die Talsperre und deren Retentionswirkung in den Ortschaften unterhalb Schäden in erheblich größerem Maße aufgetreten.
Bedeutsames Feuchtgebiet und Europäisches Vogelschutzgebiet
Darüber hinaus ist der Stausee im Spätsommer/Frühherbst als Rastplatz für Kraniche und Limikolen sowie im Frühsommer/Sommer als Brutgebiet für Wasservögel ein Vogelschutzgebiet von europäischer Bedeutung. Das bedeutet, dass jede Regelung zum Betrieb der Talsperre Kelbra mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-SPA) abzustimmen ist. Der Helme-Stausee ist eines der größten Rastgebiete für Kraniche in Deutschland und das bedeutendste Brutgebiet für den Schwarzhalstaucher in Sachsen-Anhalt. Wir haben die Pflicht, diese heimischen Tierarten zu schützen und ihren Lebensraum zu erhalten.
Ebenfalls zu beachten sind dabei die Anforderungen an geschützte Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Helme an Zulauf und Auslauf der Talsperre und der Nebenhelme. Auch die Anforderungen aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an den Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte in der Helme müssen beachtet werden. Das heißt: die Gewässerqualität der Helme muss erhalten bleiben, die dort typisch lebenden Arten werden geschützt.
Naherholung und Tourismus
Im Zeitraum vom Mai bis Oktober wird der Stausee vielfältig touristisch genutzt. Zu den Aktivitäten gehören
- Angeln
- Wassersport (Segeln)
- Camping
- Vogelbeobachtung (vor allem zur Kranichrast)
Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten werten die Region auf und schaffen touristische Anziehungspunkte. Der Stausee Kelbra soll auch künftig soweit genutzt werden können, wie es der Hochwasserschutz und die naturschutz- und gewässerschutzrechtlichen Anforderungen zulassen.
Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt unterstützt die naturschutzfachliche Weiterentwicklung und Besucherlenkung in der Region mit flankierenden Maßnahmen. Dazu zählen das geplante „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“, der Kranichbeobachtungsturm, der Fischlehrpfad oder der Einsatz von Rangern.