FAQ: Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Förderung von Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaik-Dachanlagen in Sachsen-Anhalt erhalten Sie in unserem FAQ.
- Fördert das Land Sachsen-Anhalt Photovoltaik-Dachanlagen?
- Fördert das Land Sachsen-Anhalt Batteriespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen?
- Entfällt die Einspeisebegrenzung von PV-Aufdachanlagen?
- Stehen mögliche andere Förderungen im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung, um erneuerbare Energien weiter zu unterstützen?
Fördert das Land Sachsen-Anhalt Photovoltaik-Dachanlagen?
Photovoltaik-Dachanlagen werden über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. Eine ergänzende Förderung erfolgt durch das Land Sachsen-Anhalt nicht. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an den zuständigen Netzbetreiber.
Fördert das Land Sachsen-Anhalt Batteriespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen?
Die gestiegenen Energiepreise haben im vergangenen Jahr dazu geführt, dass Hauseigentümer verstärkt in Photovoltaik-Anlagen, Energiespeicher und Wärmepumpen investieren, um Strom und Wärme kostengünstiger und damit auch klimafreundlicher zu beziehen. Die Bundesregierung hat kurz vor dem Jahreswechsel auf diese Entwicklung reagiert und sich darauf verständigt, Investitionen in PV-Anlagen und Batteriespeicher über den Wegfall der Mehrwertsteuer zu begünstigen.
Um eine dauerhafte Doppelförderung von Hausbesitzern zu vermeiden, wird das Energieministerium Sachsen-Anhalt das Landesförderprogramm „Sachsen-Anhalt speichert“ vorzeitig einstellen und neu ausrichten (zur Pressemitteilung). Aktuell wird geprüft, inwieweit Mieter und Unternehmen beim Thema Solarstrom ab 2024 stärker unterstützt werden könnten.
Entfällt die Einspeisebegrenzung von PV-Aufdachanlagen?
Für PV-Aufdachanlagen, die im Rahmen der Stromspeicher-Förderung 2019 gefördert wurden, entfällt die Einspeisebegrenzung.
Bisher galt, dass die Netzeinspeisung auf 50 Prozent der Nennleistung der jeweiligen PV-Aufdachanlage zu begrenzen ist sowie der Eigenverbrauch mindestens 50 Prozent betragen muss. Aufgrund der anhaltenden Energiekrise hat das Energieministerium die Notwendigkeit dieser Auflagen neu bewertet und sie im Ergebnis als nicht mehr notwendig erachtet.
Für die Stromspeicher-Förderung 2022 ist die Einspeisebegrenzung nicht mehr Teil der Nebenstimmungen.
Stehen mögliche andere Förderungen im Land Sachsen-Anhalt zur Verfügung, um erneuerbare Energien weiter zu unterstützen?
Hinsichtlich anderer Fördermöglichkeiten erneuerbarer Energien durch das Land Sachsen-Anhalt wird an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt verwiesen. Zudem berät die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) Unternehmen, Kommunen und Verbraucher im Land rund um die Themen Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung.