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Hochschulpakt 2020

Mit dem Ende 2023 ausgelaufenen Hochschulpakt 2020  hatten Bund und Länder auf die anhaltend hohe Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern reagiert, um die Hochschulen in Deutschland auch weiterhin für jeden Studieninteressierten zu öffnen. Im Anschluss an den Hochschulpakt 2020 wurde der Zukunftsvertrag geschlossen, durch welchen Bund und Länder gemeinsam die Qualität von Studium und Lehre flächendeckend und dauerhaft verbessern.

Sachsen-Anhalt hatte sich im Hochschulpakt 2020 verpflichtet, die Aufnahmekapazität der Hochschulen des Landes auf dem Niveau der Studienanfangszahlen des Jahres 2005 zu halten, obwohl durch die demografische Entwicklung in den ostdeutschen Bundesländern die Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten rückläufig war. In den anderen Bundesländern nahm die Zahl der Abiturienten und Studienanfänger dagegen kontinuierlich zu.


Vereinbarung über die Umsetzung des Hochschulpakts 2020 im Land Sachsen-Anhalt für die Jahre 2015 bis 2023
Der Wissenschaftsminister und die Spitzen der sieben staatlichen Hochschulen hatten am 7. Oktober 2015 zur weiteren Umsetzung des Hochschulpakts 2020 eine landesinterne Vereinbarung unterzeichnet. In der Folge erhielt Sachsen-Anhalt zur Stärkung des Hochschulsystems rund 476 Millionen Euro vom Bund.