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Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Für Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Pellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, konnten auf der Antragsplattform die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragt werden.

+++ Die Antragsfrist ist am 20. Oktober 2023 abgelaufen, eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. +++

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen („Direktantragstellende“).

Für Mieter, deren Wohnung mit den genannten Energieträgern beheizt wird, ist der Vermieter als „Zentralantragstellender“ antragsberechtigt und muss die erhaltene Härtefallhilfe an seine Mieter weitergeben. Gleiches gilt, wenn Feuerstätten zentral durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben werden.

Unternehmen wie etwa Wohnungsgesellschaften benötigen zur Antragstellung eine Firmenakte; ein entsprechendes Servicekonto kann hier beantragt werden. Diese ist notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

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Kann ich vorab prüfen, ob ein Hilfeanspruch besteht?

Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass der gezahlte Preis für die oben genannten Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021 (siehe Referenzpreise). In diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt; maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.

Mit dem Online-Rechner lässt sich vorab unverbindlich prüfen, ob ein Hilfeanspruch besteht.

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Fragen dazu werden Ihnen über die kostenlose Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter der 0800 56 007 57 beantwortet.

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Ich habe keinen Internetzugang: Was kann ich tun?

Wenn Sie keinen Internetzugang haben oder Sie aus anderen Gründen keinen Antrag über die Online-Plattform stellen können, können Sie eine andere Person bitten, Sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Dafür kann diese andere Person z. B. für Sie einen Antrag als Vertreter/in stellen.

Darüber hinaus kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als zuständige Bewilligungsstelle im Ausnahmefall auch schriftliche Anträge zulassen – sofern Sie antragsberechtigt sind. Bitte wenden Sie sich dazu an die kostenlose Hotline der Investionsbank: 0800 56 00 757.

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Wie lauten die Referenzpreise?

Die Durchschnittspreise für 2021 („Referenzpreise“) wurden gemeinsam von Bund und Ländern für ganz Deutschland ermittelt. Sie betragen (inklusive Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe) für:

  • Heizöl: 0,71 Euro je Liter,
  • Flüssiggas: 0,57 Euro je Liter,
  • Holzpellets: 0,24 Euro je Kilogramm,
  • Holzhackschnitzel: 0,11 Euro je Kilogramm,
  • Holzbriketts: 0,28 Euro je Kilogramm,
  • Scheitholz: 85 Euro je Raummeter,
  • Kohle/Koks: 0,36 Euro je Kilogramm.

Ein Rechenbeispiel:

Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 hat er dafür einen Preis von 1,60 Euro je Liter, also 4.800 Euro gezahlt. Die Kosten haben sich im Vergleich zu 2021 (Referenzpreis: 0,71 Euro je Liter) somit mehr als verdoppelt. Dadurch ergibt sich eine Förderhöhe von 432 Euro – dies entspricht 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Referenzpreis liegen.

Berechnung:

Entlastung = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – (2 x Referenzpreis x Bestellmenge));
im konkreten Fall also: 0,8 x (4.800 Euro – (2 x 0,71 Euro/Liter x 3.000)) = 432 Euro.

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Welche Nachweise sind bei der Antragstellung notwendig?

Für das Verfahren zu Antragstellung und Auszahlung beteiligt sich Sachsen-Anhalt an einer gemeinsamen IT-Lösung von 13 Bundesländern unter Federführung der Freien und Hansestadt Hamburg: Es wird sich um ein schlankes und unbürokratisches IT-basiertes Antragsverfahren handeln. Im Antragsverfahren sind im Regelfall nur wenige Nachweise vorzulegen wie Rechnungen, Zahlungsnachweise (etwa durch Kontoauszug), der Feuerstättenbescheid und ein Identitätsnachweis (etwa durch Personalausweis). Diese werden durch die Vollzugshinweise des Bundes einheitlich vorgegeben.

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In welchem Umfang stehen Härtefallhilfen für private Haushalte in Sachsen-Anhalt bereit?

Für Sachsen-Anhalt stellt der Bund 48 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bearbeitung und die Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

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Für welchen Zeitraum greift die Entlastung?

Es können Rechnungen mit einem Lieferdatum im Erstattungszeitraum (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) berücksichtigt werden.

Sofern ein geeigneter Nachweis erbracht werden kann, dass die Bestellung des Energieträgers im Erstattungszeitraum liegt (zum Beispiel Ausweisung des Bestelldatums auf der Rechnung) und die Lieferung des Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte, können auch diese Rechnungen berücksichtigt werden.

Die Antragstellung ist im Zeitraum 4. Mai bis 20. Oktober 2023 möglich.

Preissteigerungen beim Einkauf von nicht leitungsgebundenen Energieträgern im Jahr 2023 sind von dem Programm nicht erfasst.

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Wie werden Unternehmen entlastet?

Mit der „Energie-Härtefallhilfe I Sachsen-Anhalt 2023“ werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt, deren Existenz durch die Energiekostensteigerungen 2022 gefährdet ist und die aufgrund von besonderen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Die Förderung kann durch KMU (einschließlich Selbständige und Freiberufler im Haupterwerb) beantragt werden, die Strom und nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas - LPG) und leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) als Letztverbraucher nutzen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des zuständigen Wirtschaftsministeriums Sachsen-Anhalt.

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Wo sind weitere Informationen zu finden?

Die vom Bundestag am 15. Dezember 2022 zum Härtefallfonds für private Haushalte angenommene Entschließung können Sie abrufen unter:

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen

Dort sind auf Seite 8 unter Ziffer 8 die bislang bekannten Rahmenbedingungen zum Härtefallfonds für Private Haushalte aufgeführt.

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Kontakt für Fragen zur Antragstellung

Fragen zu den Härtefallhilfen werden Ihnen über die kostenlose Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantwortet:

0800 56 007 57

Sprechzeiten Hotline:
Montag bis Donnerstag, 8:00-18:00 Uhr
Freitag, 8:00-15:00 Uhr

Abteilung Energie, Nachhaltigkeit, Strukturwandel

Ministerium für Wissenschaft, Energie, 
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt 
Leipziger Straße 58 
39112 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567-1611 
E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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