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Wissenschaftsminister Willingmann und Hochschulleitungen unterzeichnen Zielvereinbarungen 2025 bis 2029

Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre

Die staatlichen Hochschulen in Sachsen-Anhalt bekommen in den nächsten fünf Jahren trotz knapper öffentlicher Kassen finanzielle Planungssicherheit und auch zusätzliche Mittel. Nach vielschichtigen Verhandlungen und Abstimmungsprozessen in den vergangenen zwei Jahren haben Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann und die Leitungen der sieben staatlichen Hochschulen die Zielvereinbarungen für die Jahre 2025 bis 2029 unterzeichnet.

„Erfolgreiche Wissenschaft braucht Sicherheit. Und Wissenschaftlerinnen wie Wissenschaftler echte Perspektiven“, betonte Willingmann am heutigen Donnerstag in Magdeburg. „Deshalb investieren wir auch in schwierigen Zeiten weiter in unsere Hochschullandschaft und stellen sicher, dass sie auch in den kommenden Jahren weit über unsere Landesgrenzen hinaus als attraktiv und wettbewerbsfähig angesehen wird. Sachsen-Anhalt ist für eine erfolgreiche Entwicklung auf kluge Köpfe angewiesen.“

Auf Grundlage der neuen Zielvereinbarungen werden die Hochschulen in diesem Jahr insgesamt 453,8 Millionen Euro als Grundbudget erhalten. Das sind 68,6 Millionen Euro oder 17,8 Prozent mehr als im Jahr 2020 zu Beginn der vergangenen Zielvereinbarungsperiode (2020-2024). Das ist in der aktuellen finanziellen Situation der Länder keineswegs garantiert: Während Sachsen-Anhalt auf stabile Rahmenbedingungen für die Hochschulen setzt, werden andernorts Einsparungen geplant. Berlin plant eine Milliarde Euro im Wissenschaftssektor einzusparen, Nordrhein-Westfalen oder Hessen greifen in erheblichem Umfange auf Rücklagen ihrer Hochschulen zu. „Für uns sind Investitionen in Lehre und Forschung Zukunftsinvestitionen. Ob Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer, Software-Experten oder Chemiker – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kommt es darauf an, erstklassige Studien- und Forschungsbedingungen zu bieten“, so Willingmann. „Deshalb machen wir hier keine Abstriche und investieren weiter.“

„Die heute unterzeichneten Zielvereinbarungen der Hochschulen des Landes mit dem Wissenschaftsministerium bilden eine gute Basis für die Weiterentwicklung der einzelnen Hochschulen und des Hochschulsystems im Ganzen“, erklärte Prof. Dr. Folker Roland, Präsident der Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt (LRK) und Rektor der Hochschule Harz. „In finanzieller Hinsicht schafft die neue Zielvereinbarung Planungssicherheit, was in diesen herausfordernden Zeiten alles andere als selbstverständlich ist. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel die Beteiligung der Hochschulen an der Kofinanzierung von EU-Projekten im Wissenschaftsbereich verkraftbar.“

Mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage beteiligen sich die Hochschulen einmalig an der Kofinanzierung von EU-Fördermitteln im Wissenschaftsbereich. Die Hochschulen verfügten zum Jahresende 2024 insgesamt über rund 60 Millionen Euro Ausgabereste. Wie mit den Rektoraten im Herbst 2024 vereinbart, soll ein Teil dieser Ausgabereste in Höhe von 12,2 Millionen Euro genutzt werden, um EFRE-Fördermittel der EU im Jahr 2025 zu erlangen. Durch die neuen Zielvereinbarungen ist es den Hochschulen auch künftig gestattet, Ausgabereste auf Folgejahre zu übertragen und so flexibler zu agieren. Der Anteil dieser Überträge am Gesamtbudget lag 2024 bei 11,5 Prozent. Hier müssen die Hochschulen während der Laufzeit keine Kürzungen fürchten. Es wurde lediglich eine Grenze vereinbart: Zum Ende der Zielvereinbarungsperiode, also am 31. Dezember 2029, sollen die Ausgabereste 20 Prozent des Gesamtbudgets einer Hochschule nicht übersteigen. Über die Verwendung darüber hinausgehender Ausgabereste entscheiden dann Wissenschafts- und Finanzministerium.

Prof. Dr. Claudia Becker, LRK-Vizepräsidentin und Rektorin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, erklärte: „Die Zielvereinbarungen sind zu einem guten Abschluss gekommen. Sie sind für alle Hochschulen in Sachsen-Anhalt unter dem Aspekt stabiler Finanzen für die kommenden fünf Jahre bedeutsam und ermöglichenden den nötigen Gestaltungsspielraum. Für die Uni Halle bedeuten sie, dass die Entwicklungspfade, die die Universität eingeschlagen hat, weiterverfolgt werden können.“

Jens Strackeljan, LRK-Vizepräsident und Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, betonte: „Die Unterschrift unter die Zielvereinbarungen sichern der Uni Magdeburg verlässliche Rahmenbedingungen für ihre strategischen Ziele und leiten die Finalisierung der Hochschulentwicklungsplanung bis 2030 ein. Bis Jahresende definieren wir hier klar die Perspektiven, von Exzellenzforschung über Lehramtsausbildung bis Digitalisierung. Als Gründungspartner der Hochschulallianz EU GREEN werden wir darüber hinaus die europäische Mobilität fördern, während Initiativen wie ein geplantes Unibüro in Indien gezielt um internationale Talente werben. Parallel dazu schaffen wir Bleibeperspektiven für unsere Absolventinnen und Absolventen aus mehr als 100 Nationen – insgesamt ein Gewinn für die Uni und Sachsen-Anhalt.“

Hochschulen wollen wichtige Themen gemeinsam vorantreiben

Mit dem Abschluss der Zielvereinbarungen werden aber nicht nur finanzielle Weichen gestellt. Es geht in den Vereinbarungen auch um die Frage, wie sich die Hochschulen in den kommenden fünf Jahren strukturell weiterentwickeln. So strebt die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter anderem kurzfristig die Einführung des Abschlusses „Bachelor of Laws“ an; hierbei wirken Justiz- und Wissenschaftsministerium zusammen und schaffen die gesetzlichen Voraussetzungen. Die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wird ihr Internationalisierungskonzept umsetzen und einen neuen Hochschulentwicklungsplan vorlegen. Die Hochschule Anhalt will duale Studienangebote ausbauen, die Hochschule Harz ein digitales Studienverlaufsmonitoring einführen.

Ein weiteres Novum sind die hochschulgemeinsamen Vorhaben, mit denen wichtige Themen in Projektform durch alle Hochschulen gemeinsam angegangen werden. Sechs Vorhaben wurden dabei festgelegt: Wissenschaftsnetz/IT KOM, Landesinitiative für Digitalisierung und Hochschulbildung, nachhaltige Hochschulen Sachsen-Anhalt, duales Studium in Sachsen-Anhalt, Gleichstellung, Chancengleichheit, Diversität und Inklusion sowie Vermittlung ausländischer Absolventinnen und Absolventen in den Arbeitsmarkt.

Die Zielvereinbarungen sind online verfügbar unter: https://lsaurl.de/zvb2025.

Kontakt

Ministerium für Wissenschaft,
Energie, Klimaschutz und Umwelt

des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1950
E-Mail: pr(at)mwu.sachsen-anhalt.de

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