Nach Abschluss der Sondierungsgespräche starten Union und SPD am heutigen Donnerstag in Berlin die Koalitionsverhandlungen. Dabei wird auch die Frage zu klären sein, wie die erforderliche Wärmewende in den kommenden Jahren gestaltet wird. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dringt vor allem auf politische Kontinuität. „Die Wärmewende ist unverzichtbarer Baustein für das Erreichen der vereinbarten Klimaziele, zu der sich beide Sondierungsparteien jetzt ausdrücklich bekannt haben“, betonte der Minister. „Zweifellos waren Entstehung und Kommunikation des so genannten Heizungsgesetzes in der jetzt endenden Legislaturperiode durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck völlig verunglückt, in der Außenwirkung geradezu desaströs. Im Grundsatz bleibt aber der eingeschlagene Kurs in Sachen Wärmewende richtig.“
Weiter erklärte Willingmann: „Die Energiewirtschaft, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Planungssicherheit. Sie erwarten völlig zu Recht, dass man sich auf bestimmte Vorgaben der Politik und gemeinsam verabredete Ziele auch verlassen kann. Dies gilt umso mehr, wenn auf Grundlage dieser Politik erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind – ob in Unternehmen oder durch Privathaushalte.“
In Sachsen-Anhalt haben viele Städte und Gemeinden bereits damit begonnen, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Mit Hilfe der Pläne soll systematisch erfasst werden, welche Heiztechnologien derzeit in Haushalten genutzt werden und welche nachhaltigen Lösungen künftig zum Einsatz kommen könnten. Nach dem aktuell gültigen Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sollen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern damit bis 2026 fertig werden, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. „Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Wärmenetze in Deutschland schrittweise treibhausgasfrei machen“, erklärte Willingmann. „Ich gehe davon aus, dass die künftige Koalition in Berlin von dieser Planung seriöserweise nicht abrücken wird.“
Der Minister erwartet darüber hinaus, dass auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, im Wesentlichen erhalten bleibt. „Das unter Kanzlerin Merkel geschaffene, in der endenden Legislatur novellierte Gebäudeenergiegesetz beinhaltet keine ideologischen Härten mehr, die fraglos im in die Öffentlichkeit gelangten BMWK-Referentenentwurf im Februar 2023 zunächst vorhanden waren. Es muss also niemand seine Gas- oder Ölheizung über Nacht abschalten oder gar herausreißen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch, dass wir die Wärmewende nicht auf die lange Bank schieben können. Pragmatismus sowie wirtschaftliche und soziale Verträglichkeit sind entscheidende Prämissen, gleiches gilt aber auch für das Erreichen der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts.“
In seiner aktuellen Fassung legt das GEG fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Das geht unter anderem mit Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen. Bestehende Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen, dürfen auch nach 2026 bzw. 2028 weiter betrieben und auch repariert werden. Ein tatsächliches Verbot betrifft lediglich sehr alte und ineffiziente Gas- und Ölheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Diese Vorschrift ist jedoch nicht neu, sondern wurde bereits in der Vorgängerversion des GEG, der Energieeinsparverordnung (EnEV), festgelegt.
Um die Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben, wird das Energieministerium in den nächsten Wochen die Bundesvorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in einem Landesgesetz festhalten. Mit dem Gesetz wird den Kommunen im Land nicht nur die Aufgabe der Wärmeplanung übertragen; es wird zugleich auch der Mehrbelastungsausgleich geregelt. Damit erhalten Private wie Unternehmer, aber auch die Kommunen weitere Planungssicherheit.
Informationen zur Wärmewende in Sachsen-Anhalt sind auf den MWU-Internetseiten abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/kommunale-waermeplanung