Der Klimawandel macht sich in Sachsen-Anhalt mit längeren Hitze- und Dürreperioden sowie häufiger auftretenden Starkregen- und Hochwasserereignissen zunehmend bemerkbar. Am heutigen Dienstag will Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann deshalb im Landtag den vom Kabinett Ende November verabschiedeten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Wassermanagements vorstellen. Dieser sieht insbesondere einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum verstärkten Wasserrückhalt in kleineren Gewässern vor.
„Sachsen-Anhalt braucht ein Wassermanagement, das der Realität des Klimawandels standhält. Wir müssen damit rechnen, dass extreme Wetterlagen künftig häufiger auftreten, und uns rechtzeitig darauf vorbereiten. Deshalb hoffe ich, dass der Landtag den Gesetzentwurf zügig beraten und verabschieden wird“, betonte Willingmann vorab. „Die Unterhaltungsverbände im Land stehen in den Startlöchern und warten darauf, dass aus Magdeburg grünes Licht kommt. Die nächste Dürrephase und der nächste Starkregen wird früher oder später Sachsen-Anhalt treffen, daher dürfen wir keine Zeit verlieren.“
Um die Wasserrückhaltung in der Fläche zu stärken, sollen Stauanlagen an Gewässern zweiter Ordnung saniert oder neu gebaut werden. An Vorranggewässern wie Elbe und Saale soll die ökologische Durchgängigkeit und damit auch der Abfluss großer Wassermassen gewährleistet bleiben. Für die notwendigen Investitionen sind landesweit 28 Unterhaltungsverbände zuständig.
„Wir lassen die Unterhaltungsverbände bei der Umsetzung des modernen Wassermanagements nicht allein“, betonte Willingmann weiter. Bereits im laufenden Jahr hat das Umweltministerium Fördermittel für die Verbände bereitgestellt: 19 Anträge wurden bewilligt, 1,9 Millionen Euro ausgereicht. Auf lange Sicht geht das Umweltministerium von einem einmaligen Investitionsbedarf von insgesamt 68,8 Millionen Euro aus; zudem wird der jährliche Unterhaltungsaufwand um 4 Millionen Euro auf 30,3 Millionen Euro steigen. „Es steht außer Frage, dass die notwendigen Investitionen nur schrittweise über einen längeren Zeitraum erfolgen können“, erklärte Willingmann weiter. „Gleichwohl wird das Land auch in den kommenden Jahren gefragt sein, die Unterhaltungsverbände finanziell zu unterstützen.“
Wesentliche Elemente des Wassergesetzes (WG LSA) im Überblick
- Erweiterung der Gewässerunterhaltungsverpflichtungen: Künftig sollen nicht nur der ordnungsgemäße Wasserabfluss, sondern auch Maßnahmen zur Wasserrückhaltung verpflichtend werden. Hierzu zählen etwa die Reaktivierung von Stauanlagen, der Einbau von Kies und Totholz oder die Einrichtung von Erosionsschutzstreifen.
- Neuregelung zur Durchgängigkeit von Gewässern: Die neu eingeführte Regelung des § 36a WG LSA schafft ein Gleichgewicht zwischen Wasserrückhaltung und der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern. Vorranggewässer, die eine wichtige ökologische Funktion erfüllen, bleiben durchgängig.
- Einrichtung von Gewässerrandstreifen im Innenbereich: Ein fünf Meter breiter Gewässerrandstreifen im Innenbereich soll den Hochwasserschutz und die Gewässerunterhaltung erleichtern. Gemeinden können von diesem Grundsatz abweichen, um lokale Gegebenheiten zu berücksichtigen.
- Öffentliche Wasserversorgung erhält klaren Vorrang: Die öffentliche Wasserversorgung dient grundlegenden Bedürfnissen der Bevölkerung und sichert zusammen mit der geordneten Abwasserbeseitigung die Gesundheit der Bevölkerung. Sie genießt daher künftig den grundsätzlichen Vorrang vor anderen Nutzungen wie beispielsweise der Nutzung zu Wirtschaftszwecken.