Beim Einbau neuer Heizungen sollen ab 2024 nur noch Modelle zum Einsatz kommen, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien arbeiten. Eine entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat die Bundesregierung vergangene Woche beschlossen; sie geht nun zur weiteren Beratung in den Bundestag. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann sieht am Gesetzentwurf sowie an der geplanten Bundesförderung Nachbesserungsbedarf und dringt auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren.
„Mehr als 80 Prozent der Neubauten in Sachsen-Anhalt werden bereits heute mit klimafreundlichen Wärmepumpen ausgestattet – das ist also kein Hexenwerk. Problematisch wird es allerdings bei den Bestandsbauten“, betonte Willingmann am Donnerstag. „Bei alten Gebäuden müsste der Heizungstausch oftmals mit einer energetischen Sanierung des Hauses einhergehen, um eine effiziente Lösung zu erreichen. Das wird viele Betroffene angesichts der hohen Kosten und kurzen Fristen überfordern. Und kann nicht im Sinne einer sozialverträglichen Energiewende sein.“
Nach einer Heizungs-Havarie werden Eigentümer von Bestandsbauten nach dem aktuellen Gesetzentwurf nur drei Jahre Zeit haben, die energetische Sanierung des Gebäudes sowie den Austausch der alten Heizung zu planen. „Um die kostenintensiven Maßnahmen bewältigen zu können, sollten die Umsetzungsfristen gestreckt und die finanzielle Unterstützung ausgeweitet werden“, forderte Willingmann. „So unbestreitbar die Energiewende erforderlich ist: Es hilft nicht, energiepolitisch mit dem Kopf durch die Wand zu wollen.“
Aktuell werden in Sachsen-Anhalt nach Angaben des Landesinnungsverbands der Schornsteinfegerinnung rund 130.000 Ölheizungen und 380.000 Gasheizungen in Bestandsgebäuden betrieben.
Um den Heizungstausch finanziell zu unterstützen, will der Bund die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausweiten. Künftig soll es eine Grundförderung mit einem Fördersatz von 30 Prozent für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter geben, die eine alte gegen eine klimafreundliche Heizung tauschen. Hinzu kommen weitere zusätzliche Boni von bis zu 20 Prozent, etwa wenn keine Rechtspflicht zum Heizungstausch besteht, jedoch eine besonders alte Heizung getauscht werden soll.
Der finanzielle Anreiz wird allerdings dadurch gemindert, dass die Kosten für den Heizungstausch sowie für energetische Sanierungen in den vergangenen Jahren ebenfalls erheblich gestiegen sind. Heute liegt der Preis für eine Luftwärmepumpe mit Warmwasserbereitung für ein Einfamilienhaus Branchenangaben zufolge in einer Spannbreite von 25.000 bis 30.000 Euro. Energetische Sanierungen können je nach Aufwand ebenfalls Kosten von mehreren zehntausend Euro verursachen.
„Wer neben den Mitteln für den Heizungstausch auch noch die Gelder für eine energetische Sanierung aufbringen muss, wird am Ende trotz Bundesförderung viel Geld investieren müssen. Geld, das viele in Sachsen-Anhalt nicht mal eben auf der hohen Kante liegen haben“, so Willingmann weiter. Der Minister wies zudem darauf, dass Handwerksbetriebe aktuell voll ausgelastet seien und bei Wärmepumpen aufgrund von Lieferengpässen und hoher Nachfrage mit langen Wartezeiten zu rechnen sei. „Die gesetzlichen Fristen und Förderprogramme sollten angesichts der Marktlage noch mal auf den Prüfstand gestellt werden“, betonte der Minister.
Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und Twitter.