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Zielvereinbarungen

Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) regelt im § 57 das Zusammenwirken von Hochschulen und Staat. Demnach wirken das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und die Hochschulen mit dem Ziel der Stärkung der Autonomie der Hochschulen zusammen. Sie sollen sich hierbei insbesondere Zielvereinbarungen und entsprechender Formen staatlicher Mittelzuweisungen bedienen. Die Hochschulstrukturplanung sowie die Hochschulentwicklungspläne der einzelnen Hochschulen schaffen gemäß § 5 HSG LSA den erforderlichen Rahmen und legen die Ziele fest.

Der Wissenschaftsminister und die Rektorin und Rektoren der staatlichen Hochschulen, der Präsident der Hochschule Anhalt sowie die Dekane und Ärztlichen Direktoren der medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika Halle und Magdeburg haben am 22. Juni 2020 bzw. 24. Juni 2020 die Zielvereinbarungen für die Jahre 2020 bis 2024 unterzeichnet. 

Die Zielvereinbarungen beinhalten auch Regelungen zur Berichtspflicht der Hochschulen sowie die daraus abgeleiteten Rektoratsberichte. Hier finden Sie die Basisdaten und Kennziffern

Zielvereinbarungen 2020-2024

  • Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
    Ergänzungsvereinbarung zur Zielvereinbarung, Anlage 4: Lehrerbildung 2020-2024 (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
  • Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
  • Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (PDF-Datei)
  • Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
  • Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
  • Hochschule Anhalt (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
  • Hochschule Harz (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
  • Hochschule Magdeburg-Stendal (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
  • Hochschule Merseburg (PDF-Datei, nicht barrierefrei)

Die Zielvereinbarungen 2015-2019 sowie die dazugehörige Ergänzungsvereinbarung finden Sie hier.

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