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Antragsunterlagen RZWas 2016

Antragsunterlagen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016)

ELER - Förderung

Gemäß Nr. 15.1 RZWas 2016 sind Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - lediglich für Vorhaben im Gebiet der Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis - verfügbar. Den Ablauf des Zuwendungsverfahrens für die ELER-Förderung kann dem Merkblatt Antragsaufruf, veröffentlicht auf ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) unter Trinkwasser FP 6303 / Abwasser FP 6304 entnommen werden.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Es ist sinnvoll, Investitionsvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung vor der Ausführung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Wenn Fördermittel beantragt werden und die Kosten über 3.000 Euro pro Einwohner liegen, ist eine derartige Betrachtung vorzulegen. Eine einheitliche Dateneingabe und Datenerfassung soll das den Aufgabenträgern der öffentlichen Abwasserbeseitigung ermöglichen. Dazu bietet das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt den Abwasserzweckverbänden und Gemeinden eine Matrix an. Damit ist es dem Zweckverband und der Gemeinde möglich, die Auswirkungen von geplanten Investitionsmaßnahmen auf die Abwassergebühren abzuschätzen.

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Steigerung der Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen

Im kommunalen Bereich ist die Abwasserbeseitigung der größte und die Trinkwasserversorgung ein wesentlicher Einzelverbraucher von Energie. Daher ist es sowohl ökonomisch als auch ökologisch geboten, hier die energetischen Optimierungspotentiale zu erkennen und zu nutzen. Ziel muss es sein, durch die Aus- und Umrüstung die Energieeffizienz von Abwasseranlagen aber auch von Wasserversorgungsanlagen zu steigern. Durch die eingesparte Energie sinken die Kosten und der Kohlendioxidausstoß kann verringert werden.

Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen stehen in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Der letzte Antragsaufruf des Landesverwaltungsamtes endete am 30. September 2025. Das Land hat insgesamt 25 Vorhaben mit rund 29 Mio. Euro bewilligt.

Die Maßnahme verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen signifikant zu verbessern, Energie einzusparen und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Mit der Umsetzung der Maßnahmen können voraussichtlich ab 2029 jährlich 6.291 MWh pro Jahr eingespart werden.

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Förderung einer resilienten Wasserversorgung

Klimaveränderungen, Urbanisierung und technologische Risiken setzen die bestehenden Wasserversorgungssysteme immer stärker unter Druck. Das neue EFRE- Programm „Förderung einer resilienten Wasserversorgung“ unterstützt daher dringend notwendige Investitionen, um das Trinkwasserversorgungssystem in Sachsen-Anhalt für zukünftigen Herausforderungen zu stärken.

Mit der Neuausrichtung können dringend notwendige Investitionen im Land Sachsen-Anhalt in den Bau neuer Wasserwerke sowie den Bau von Verbundleitungen für eine resiliente Wasserversorgung gefördert werden. Die investiven Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserresilienz des Trinkwasserversorgungssystems leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz. Sie bieten darüber hinaus auch eine bessere Krisenvorsorge.

Das Landesverwaltungsamt hat in einem Aufruf die kommunalen Aufgabenträger am 6. Mai 2026 aufgefordert, Anträge einzureichen. Antragsberechtigt sind kommunale Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung (Kommunen, kommunale Anstalten des öffentlichen Rechts, Verbände der Trinkwasserversorgung). Anträge können bis zum 26. Juni 2026 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Der Fördersatz für Vorhaben zur „Förderung einer resilienten Wasserversorgung“ beträgt regelmäßig 70 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Dabei darf der Anteil aus dem EFRE 70 v.H. nicht übersteigen.

Gefördert werden Maßnahmen in das Trinkwasserversorgungssystem wie

  1. bauliche Maßnahmen zur Neu- und Wiedererschließung von Wasserwerken (Bauliche Maßnahmen umfassen auch die Erweiterung von Wasserwerkskapazitäten)
  2. Planungsleistungen für Infrastrukturprojekte der Wasserversorgung (Planungsleistungen umfassen unter anderem Machbarkeitsstudien, Gutachten, genehmigungsfähige Planunterlagen einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfungen) und
  3. der Bau von redundanten Leitungen und Trinkwasserverbundleitungen, Pumpstationen und Hochbehälter

Anlagen:

  • Anlage  1: Zwingend einzureichende Antragsunterlagen/erforderliche Angaben EFRE 2026 WR für die Gewährung von Zuwendungen für das Förderprogramm Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserresili-enz und Anpassung an den Klimawandel von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung nach
    Nr. 2.4 RZWas 2016
  • Anlage 2: Formular Prüfergebnis Kommunalaufsicht
  • Anlage 3: KVP_Tool mit Eigenerklärung
  • Anlage 4: Datenschutzerklärung
  • Anlage 5: Datenschutzhinweise
  • Anlage 6: Eigenerklärung Umweltschutz
  • Anlage 7: Hinweise Charta Grundrechte
  • Anlage 8: Merkblatt Hinweise förderunschädlicher Vorhabenbeginn
  • Anlage 9: Vermeidung Interessenkonflikte öffentliche Auftragsvergabe
  • Anlage 10: Auftragswerteverordnung (AwVO)
  • Anlage 11: Eigenerklärung, Anwendungsinformationen Russland-Sanktionen
  • Anlage 12: RZWas 2016_Lesefassung
  • Anlage 13: KZWW Wasserversorgungskonzept

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Referat Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-1551
E-Mail: VzAl2(at)mwu.sachsen-anhalt.de