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Stabile Lage in Sachsen-Anhalt

Russland hat wenige Monate nach Beginn des Angriffs auf die Ukraine seine Gaslieferungen nach Deutschland und weitere Länder Europas zunächst reduziert und ab dem 2. September 2022 komplett eingestellt. Der Bundesregierung ist es in der Folge gelungen, eine akute Energiekrise in den Wintermonaten abzuwenden. Doch wie sicher ist die Energieversorgung im kommenden Winter 2023/2024? Fragen und Antworten gibt es hier im FAQ.

Ist die Treibstoff-Versorgung im Winter 2023/2024 gesichert?

Entscheidend für die Treibstoffversorgung Mitteldeutschlands ist ein reibungsloser Betrieb der TotalEnergies-Raffinerie in Leuna. Sie ist mit einer Verarbeitungskapazität von 12 Millionen Tonnen die drittgrößte Raffinerie in Deutschland und die Größte in Ostdeutschland. TotalEnergies war es bereits zum Jahresende 2022 gelungen, russisches Öl durch Lieferungen aus anderen Ländern zu ersetzen. Aktuell bezieht die Raffinerie Rohöl aus der Nordseeregion, aus Nordafrika und dem Persischem Golf. Die Versorgung der Raffinerie mit Rohöl erfolgt über die Pipeline von Danzig über Schwedt. Die Versorgungssicherheit bei Treibstoffen bleibt damit gewährleistet.

Muss im kommenden Winter 2023/2024 mit einer Gasmangellage gerechnet werden?

Im kommenden Winter wird es in Deutschland nach aktuellem Stand keine Engpässe in der Gasversorgung geben. Davon gehen die Energieministerinnen und -minister der Länder nach ihrer zweitägigen Herbstsitzung in Wernigerode (Landkreis Harz) aus. „Wir haben den vergangenen Winter gut bewältigt und wir werden nach Lage der Dinge auch im kommenden Winter gut versorgt sein“, betonte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann nach der Konferenz. Zuvor hatten sich die Ressortchefinnen und -chefs der Bundesländer mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sowie Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums über die Energieversorgungslage ausgetauscht. Die Gasspeicher in Deutschland sind Ende September bereits zu 94,5 Prozent gefüllt gewesen, in Sachsen-Anhalt lagen die Füllstände bei 95,2 Prozent.

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Warum gilt noch immer die Alarmstufe des Notfallplans Gas der Bundesnetzagentur?

Die seit 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas gilt ungeachtet der derzeit entspannten Lage weiter und soll auch bis April 2024 weiter aufrechterhalten werden. Grund sind nicht etwaige Befürchtungen einer aktuell drohenden Gasmangellage. Vielmehr hängen auch einige wichtige gesetzliche Regelungen wie die Verlängerung der Laufzeit der Kohlekraftwerke und vereinfachte Verfahren zur Genehmigung von LNG-Terminals von der Geltung der Alarmstufe ab.

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Wie konnte russisches Gas ersetzt werden und woher bezieht Deutschland heute sein Gas?

Der vollständige Wegfall der russischen Importe seit September 2022 wurde im letzten Winter – neben den Einsparbemühungen von Industrie und Haushalten – vor allem durch eine Erhöhung der norwegischen Einfuhren aufgefangen. Zudem wurden die reduzierten Gasmengen aus Russland durch Flüssiggas (LNG) vom Weltmarkt kompensiert. Im Vergleich zum Jahr 2021 wurde in 2022 aus den Niederlanden 31 Prozent und aus Belgien mehr als 1.100 Prozent mehr Gas nach Deutschland importiert. Seit Jahresanfang kommen außerdem Gaslieferungen über die in Deutschland in Betrieb genommenen schwimmenden LNG-Terminals (FSRU).

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Welche LNG-Terminals sind in Betrieb, welche im Bau oder in Planung?

Neben den drei schwimmenden Flüssiggasterminals (LNG) in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin, die bereits im vergangenen Winter die Arbeit aufgenommen hatten, werden nach Angaben der Bundesnetzagentur zwei weitere LNG-Terminals in Stade und Wilhelmshaven im kommenden Winter den Betrieb aufnehmen.

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Wird mit steigenden Gaspreisen zu rechnen sein?

Die Marktpreise im Gassektor sind nach der historischen Hochphase im Spätsommer 2022 (Spotmarkt-Preis über 300 Euro pro Megawattstunde (MWh)) wieder deutlich zurückgegangen (auf ca. 30 Euro pro MWh). Zwischen 2016 und 2020 lagen die deutschen Marktpreise größtenteils zwischen 10 und 30 Euro pro MWh. Aufgrund der neuen Versorgungssituation im deutschen Erdgasmarkt ist mit einem langfristig erhöhten Preisniveau im Vergleich zum Zeitraum vor 2021 zu rechnen. Auf den Terminmärkten bewegt sich das Preisniveau entsprechend der Preiserwartungen im LNG-Bereich in den nächsten Jahren zwischen 30 und 60 Euro pro MWh. Für die privaten Verbraucher kann man somit in den nächsten Monaten wieder mit sinkenden Gastarifen rechnen. Preisvergleichsportale verzeichnen für den Sommer 2023 bereits zahlreiche angekündigte Tarifabsenkungen, wobei die Energiepreisbremse bei Preisen über 12 ct/kWh weiterhin greifen wird.

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Wie entwickeln sich die Strompreise?

Die Marktpreise im Stromsektor haben sich analog zu den Entwicklungen am Gasmarkt nach dem historischen Peak im Spätsommer (Spotmarktpreise über 700 Euro pro MWh) deutlich erholt. Der Spotmarktpreis liegt aktuell auf einem stabilen Niveau zwischen 75 und 150 Euro/MWh. Von einem Absinken der Strompreise auf ein Niveau wie vor 2021 (30 bis 50 Euro pro MWh) ist aber kurz- und mittelfristig nicht auszugehen. Für private Verbraucher kann somit in den nächsten Monaten wieder mit sinkenden Stromtarifen gerechnet werden. Preisvergleichsportale verzeichnen für den Sommer 2023 bereits zahlreiche angekündigte Tarifabsenkungen, wobei die Energiepreisbremse bei Preisen über 40 ct/kWh weiterhin greifen wird.

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Wird es aufgrund der Energiekrise zu großflächigen Stromausfällen kommen?

Das Energieministerium Sachsen-Anhalt geht nicht davon aus, dass es in Deutschland zu unkontrollierten Blackouts kommt. Blackouts sind keine lokalen Stromausfälle. Von Blackouts wird gesprochen, wenn es länderübergreifend zu unkontrollierten Stromausfällen kommt und das Stromnetz über einen längeren Zeitraum wieder neu hochgefahren werden muss. Das Ministerium teilt hier die Analysen der für die Systemsicherheit verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber, wonach ein Blackout als unwahrscheinlich eingestuft wird.

Wie oft sind Stromausfälle in der Vergangenheit vorgekommen?

Regionale oder lokale Stromausfälle aufgrund von Stürmen, Schäden durch Bauarbeiten oder Kurzschlüsse können immer mal passieren. Statistisch erhoben werden die Ausfälle mit dem sogenannten SAIDI-Wert. 2021 gab es statistisch betrachtet Stromausfälle über einen Zeitraum von insgesamt 13 Minuten je Letztverbraucher, für 2022 liegt noch kein neuer Wert vor. Die Ausfälle haben jedoch nichts mit der Energiekrise zu tun.

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Hat Sachsen-Anhalt ein eigenes regionales Stromnetz oder wird die Stromversorgung überregional organisiert?

Sachsen-Anhalt ist wie die Bundesrepublik an das länderübergreifende europäische Verbundnetz angeschlossen. In diesem Netz sind alle Verbraucher und alle Energieerzeuger über die Stromleitungen und Umspannwerke miteinander verbunden.

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Kann es in diesem Verbundnetz Schwankungen geben?

Alle haben mit Abweichungen von bis zu 10 Prozent dieselbe Spannung, in Deutschland liegt sie auf der Niederspannungsebene bei 230 Volt. Zudem haben alle mit 50 Herz (Hz) dieselbe Frequenz. Diese darf im Normalbetrieb um 0,2 Hz schwanken. Die Schwankung liegt daran, dass immer etwas mehr oder etwas weniger Leistung eingespeist als verbraucht wird. Mehr Einspeisung führt zu einer leicht höheren Frequenz, mehr Verbrauch führt zu einer leicht niedrigeren Frequenz. Eine Differenz von 0,2 Hz entspricht etwa drei Gigawatt Abweichung, also der Leistung von etwa drei großen Kraftwerksblöcken. Unter netzfrequenz.info kann der Verlauf der Netzfrequenz nachvollzogen werden.

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Ist es im Winter 2022/2023 durch den Einsatz von Heizlüftern verstärkt zu Stromausfällen gekommen?

Verstärkte Stromausfälle durch Heizlüfter sind nicht eingetreten. Die Stromversorgung war durchgehend ähnlich stabil wie in früheren Jahren.

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Steigt das Risiko von Stromausfällen durch den Wegfall der Atomkraft?

Kernenergie hatte an der Bruttostromerzeugung 2022 einen Anteil von 6,7 Prozent (ca. 32 Terrawattstunden (TWh)). Im ersten Quartal 2023 sank dieser Wert auf 4,5 Prozent, unter anderem aufgrund der sinkenden Leistungsfähigkeit der Brennstäbe. Ein Drittel der durch den Atomausstieg 2023 weggefallenen Energiemengen kann durch Reduzierung der Stromexporte nach Frankreich im Falle einer Normalisierung der dortigen Kernkraftkapazitäten kompensiert werden. Die verbleibenden 20 Terawattstunden können voraussichtlich durch den Ausbau von Wind- und Solarenergie im Laufe des Jahres substituiert werden. Sofern dies nicht wie geplant realisiert werden kann, werden verbleibende Strombedarfe durch den Einsatz steuerbarer Kraftwerke in Deutschland oder durch Stromimporte gedeckt.

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Hätte der Strompreis niedriger sein können, wenn die zuletzt genutzten Kraftwerke weitergelaufen wären?

Ein Weiterbetrieb der Kernkraftwerke hätte grundsätzlich zu einer Absenkung des Preisniveaus führen können. Verschiedene Studien der letzten Monate haben gezeigt, dass eine preissenkende Wirkung vor allem bei weiterhin hohen Gas- und Strommarktpreisen eingetreten wäre. Da die Marktpreise sich aufgrund der guten Versorgungssituation in den letzten Monaten aber deutlich nach unten bewegt haben, wäre der tatsächliche Effekt auf die Strompreise in der derzeitigen Marktsituation kaum wahrnehmbar.

Im ersten Monat ohne deutsche Atomkraft ist der Strom an der Börse tatsächlich nicht teurer, sondern sogar günstiger geworden. Dies lag vor allem an der hohen Einspeisung erneuerbarer Energien.

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Wer trägt die Verantwortung bei Störungen in der Stromversorgung?

Die Zuständigkeiten für Fälle der Unterbrechung der Stromversorgung sind konkret im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Das EnWG weist den Netzbetreibern eine eigene Verantwortung für ihre Netze zu. Die Aufsichtsfunktion für die Netzbetreiber in Sachsen-Anhalt liegt wiederum beim Landesenergieministerium.

Die Vorbereitung auf Störfälle und auch die Bewältigung und Vorsorge liegen weitestgehend in der Hand der Netzbetreiber. Für technische Ausfälle wird seitens der Netzbetreiber Material vorgehalten, es gibt Unterstützungsvereinbarungen der Netzbetreiber untereinander. Zur Bewältigung von Ausfällen des Netzes oder zum Wiederanfahren nach einem Blackout führen die Netzbetreiber regelmäßige Übungen durch. Gegen Cyberangriffe werden die Sicherheitsmechanismen auf dem aktuellen Stand gehalten und die Systeme zur technischen Steuerung des Netzes von den allgemeinen Informationssystemen getrennt.

Das Energieministerium Sachsen-Anhalt – und seit der Energiekrise auch die Hausleitung – steht im permanenten Austausch mit den Netzbetreibern. Diese Form von Austausch ist aktuell unverzichtbar und wird auch mit dem Bundeswirtschaftsministerium sowie der Bundesnetzagentur gepflegt.

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Wer entscheidet bei einer Störung der Versorgung, wo zuerst der Strom abgeschaltet wird?

Um die Netzsicherheit bei einer Gefährdung oder Störung zu gewährleisten, entscheiden die Netzbetreiber anhand der konkreten Situation über die Abschaltung von Stromverbrauchern oder von Teilnetzen des Stromnetzes. Dabei arbeiten Übertragungsnetzbetreiber und Verteilernetzbetreiber in Form einer sogenannten Kaskade zusammen. Lässt sich eine Gefährdung oder Störung des Elektrizitätsversorgungssystems durch netz- oder markt-bezogene Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig beseitigen, werden vom jeweiligen Netzbetreiber Anpassungsmaßnahmen im eigenen Netz durchgeführt oder in nachgelagerten Netzen veranlasst. Der Netzbetreiber stellt mit Unterstützung seiner nachgelagerten Netzbetreiber die Sicherheit des Elektrizitätsversorgungssystems mit den geringstmöglichen Eingriffen wieder her. Die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen erfolgt kaskadiert über alle Netzebenen, beginnend im Netz, in dem die Gefährdung oder Störung vorliegt.

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Abteilung Energie, Nachhaltigkeit, Strukturwandel

Ministerium für Wissenschaft, Energie, 
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt 
Leipziger Straße 58 
39112 Magdeburg 

Telefon: +49 391 567-1611 
E-Mail: VzAL3(at)mwu.sachsen-anhalt.de

Windkraftanlagen im Faktencheck

Rund 2.800 Windkraftanlagen sorgen in Sachsen-Anhalt aktuell für sauberen Strom, in den kommenden Jahren sollen es noch mehr werden. Allerdings gibt es vereinzelt immer wieder auch Vorbehalte gegen Windräder. Der Faktencheck beantwortet die häufigsten Fragen.

Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“

Das neue Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ unterstützt Investitionen privater und öffentlicher Unternehmen in die intelligente Kopplung der Energiesektoren Strom, Gas und Wärme. Im Kern geht es darum, Strom aus erneuerbaren Energien verstärkt für die Produktion von grünem Wasserstoff oder die Bereitstellung von Wärme zu nutzen.

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