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Förderaufruf veröffentlicht

Umweltministerium stellt 16,5 Millionen Euro für modernes Wassermanagement in Sachsen-Anhalt bereit

07.02.2024, Magdeburg – 11/2024

  • Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Mehr Regen im Winter und Frühjahr, mehr Hitze und längere Trockenheit im Sommer: der fortschreitende Klimawandel macht vor Sachsen-Anhalt nicht halt. Das Umweltministerium stellt deshalb jetzt mit einem Förderaufruf die Weichen für ein modernes Wassermanagement im Land. Mit Hilfe von Stauanlagen, Wasserspeichern und weiteren Maßnahmen soll Wasser in kleineren Gewässern verstärkt zurückgehalten werden, um die Gebietswasserhaushalte in trockenen Sommermonaten zu stabilisieren. Damit die 28 landesweit zuständigen Unterhaltungsverbände entsprechende Investitionen stemmen können, stellt das Umweltministerium über das Förderprogramm „Wassermanagement“ 16,5 Millionen Euro bis 2028 aus Landesmitteln bereit.

„Wassermanagement wird in Zukunft vielseitiger“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Mittwoch. „Wir müssen einerseits in der Lage sein, Hochwasser sicher und effizient über die großen Flüsse abzuleiten. Hierfür haben wir in den vergangenen Jahren bereits viel investiert. Zugleich müssen wir in Zukunft aber auch imstande sein, Wasser für heiße und trockene Sommermonate in der Fläche, insbesondere in kleinen Gewässern, aufzustauen und zu speichern. Angesichts steigender Wasserbedarfe in der Industrie und der Landwirtschaft kommen wir um Investitionen in entsprechende Infrastruktur nicht herum. Mit den 16,5 Millionen Euro, die das Umweltministerium jetzt bereitstellt, können erste Vorhaben auf kommunaler Ebene unterstützt werden. Klar ist aber auch, dass in den Folgejahren weitere Mittel für mehr Wasserrückalt in der Fläche bereitgestellt werden müssen.“

Der landesweite Gesamtinvestitionsbedarf für den Wasserrückhalt in der Fläche liegt bei 68,8 Millionen Euro. Für die Anpassung des Wassermanagements in Sachsen-Anhalt arbeitet das Umweltministerium auch an einer umfassenden Änderung des Wassergesetzes. Willingmann hatte den Gesetzentwurf im Oktober 2023 erstmals im Kabinett vorgestellt, aktuell läuft dazu das Anhörungsverfahren. „Mit dem Gesetzentwurf leiten wir den Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zur Wasserhaltung ein“, so Willingmann. „Dank des nunmehr aufgelegten Förderprogramms können schon jetzt erste Investitionsvorhaben in die Wege geleitet werden.“

Zu den weiteren Kernpunkten der Gesetzesnovelle zählt die Priorisierung der öffentlichen Wasserversorgung. Bei Wasserknappheit wird die öffentliche Wasserversorgung klaren Vorrang gegenüber anderen Nutzungen in der Wirtschaft oder Landwirtschaft erhalten. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz Bürokratie vermieden und zurückgedrängt werden. Für die Inbetriebnahme von Anlagen, die dem Wasserrückhalt dienen, muss künftig keine Genehmigung mehr beantragt werden. Zudem ist im Gesetzentwurf eine Experimentierklausel vorgesehen, die zeitlich befristet neue Modelle zur Gewässerunterhaltung erlaubt.

Der Förderaufruf zum Förderprogramm „Wassermanagement“ sowie weitere Informationen für Antragssteller sind unter folgendem Link auf den Internetseiten des Ministeriums abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/umwelt/wasser/foerderung. Anträge können ab sofort im Ministerium eingereicht werden, Antragsschluss für die erste Tranche ist der 2. April 2024. Neben der Planung, dem Bau und der grundhaften Sanierung von wasserwirtschaftlichen Anlagen werden auch Vorhaben gefördert, mit denen der natürliche Wasserhaushalt gestärkt oder das Wasser in der Fläche zurückgehalten werden kann. Zudem unterstützt das Ministerium Maßnahmen zur Nutzung von Regenwasser oder von Abwasser sowie die Reaktivierung kleinerer Stausysteme.


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