FAQ: Stromspeicher in Sachsen-Anhalt
Wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint, produzieren Windenergie- und Photovoltaikanlagen keinen Strom. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien wächst mit Blick auf eine verlässliche Energieversorgung deshalb auch die Bedeutung von Stromspeichern. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Stromspeicher in Sachsen-Anhalt erhalten Sie in unserem FAQ.
- Wie viele Stromspeicher sind bereits in Sachsen-Anhalt in Betrieb?
- Wie viele befinden sich in Bau und Planung?
- Fördert das Land den Bau von Stromspeichern?
- Wie viele Anträge wurden für das Programm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ bisher bewilligt?
- Warum und wo liegen die Hürden für einen schnelleren Ausbau stationärer Batteriespeicher?
Wie viele Stromspeicher sind bereits in Sachsen-Anhalt in Betrieb?
Der Zubau von Speicheranlagen in Sachsen-Anhalt ist in den vergangenen zweieinhalb Jahren stark vorangeschritten ist.
Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt 48.502 Batteriespeicheranlagen mit einer nutzbaren Gesamtkapazität von rund 632 Megawattstunden (MWh) in Betrieb (Stand: September 2025). Die Daten aus dem Marktstammdatenregister gliedern sich in drei Hauptkategorien: Heimspeicher mit weniger als 30 Kilowattstunden (kWh), Gewerbespeicher zwischen 30 und 1.000 kWh sowie Großspeicher mit mehr als 1.000 kWh.
Heimspeicher
48.156 der insgesamt 48.502 Speicher entfallen auf die Kategorie Heimspeicher, was knapp 99,3 Prozent der Anzahl nach entspricht. Ihre nutzbare Speicherkapazität beträgt zusammengenommen 393 Megawattstunden (MWh), was etwa 62,2 Prozent der Gesamtspeicherkapazität aller in Betrieb befindlichen Speicher entspricht. Auch wenn die durchschnittliche Kapazität je Anlage gering ist – sie liegt bei etwa 8,16 Kilowattstunden (kWh) pro Speicher – machen Heimspeicher aufgrund ihrer hohen Zahl einen bedeutenden Teil der installierten Gesamtkapazität aus. Vorreiter hinsichtlich der Anzahl ist der Saalekreis mit 5.275 Heimspeichern und einer Gesamtkapazität von 42,4 MWh, gefolgt vom Landkreis Börde mit 5.169 Heimspeichern (42,3 MWh) und dem Landkreis Harz mit 5.040 Heimspeichern (40,8 MWh).
Gewerbespeicher
Gewerbespeicher mit einer Größe zwischen 30 und 1.000 kWh spielen zahlenmäßig mit aktuell 324 Anlagen noch eine untergeordnete Rolle. Auch die kumulierte Speicherkapazität ist mit rund 20 MWh vergleichsweise gering. Dennoch ist in einzelnen Landkreisen eine verstärkte Nutzung erkennbar, etwa im Harz mit 55 Anlagen und 3,7 MWh Gesamtkapazität oder im Salzlandkreis mit 40 Gewerbespeichern und einer Speicherkapazität von 2,7 MWh. Diese Speicher kommen typischerweise im kleinen Gewerbe oder in landwirtschaftlichen Betrieben zum Einsatz, in denen Eigenverbrauch und Lastspitzenreduktion wirtschaftlich attraktiv sind.
Großspeicher
Besonders ausgeprägt ist die Rolle der Großspeicher mit einer Kapazität über 1.000 kWh. Obwohl sie mit nur 13 Anlagen zahlenmäßig kaum ins Gewicht fallen, tragen sie mit insgesamt 174 MWh rund 29,6 Prozent zur gesamten Speicherkapazität Sachsen-Anhalts bei. Einzelne Speicher dieser Kategorie haben eine große Wirkung auf die Gesamtbilanz. Hervorzuheben sind der Saalekreis mit drei Großspeichern und 53,2 MWh Kapazität, der Burgenlandkreis mit zwei Anlagen und 45,4 MWh, der Landkreis Stendal mit einer Anlagen und 31,6 MWh sowie der Salzlandkreis mit drei Großspeichern und 26,6 MWh. Auch im Jerichower Land wurden drei Großspeicher mit zusammen 15 MWh registriert.
Wie viele befinden sich in Bau und Planung?
Aktuell befinden sich nach Angaben des Marktstammdatenregisters 594 neue Speicherprojekte in der Planung. Die damit verbundene Speicherkapazität summiert sich auf rund 1.089 Megawattstunden (MWh) – also fast das Doppelte der derzeit installierten Gesamtkapazität. Die Registerangaben beziehen sich üblicherweise eher auf Großprojekte, da kleine Anlagen mit geringeren Kapazitäten erst mit oder nach Inbetriebnahme gemeldet werden.
Es zeichnet sich dennoch ein verstärkter Zubau von Großspeichern ab. Mit 32 Großspeicheranlagen in Planung machen sie mit 1.081 MWh fast die gesamte geplante Speicherkapazität aus. Der verstärkte Zubau leistungsstarker Speicherlösungen mit mehr als 1.000 Kilowattstunden (kWh) hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass Großspeicher zunehmend eine strategische Rolle für Netzstabilität, Industrieanwendungen und die Integration erneuerbarer Energien spielen.
Insgesamt zeigt die Planung einen deutlichen Reifeschritt in der Speicherstrategie des Landes. Während der bisherige Ausbau dezentral und auf Eigenverbrauch ausgerichtet war, wird nunmehr auch eine systemisch relevante Speicherarchitektur, mit der Netzdienstleistungen, Lastmanagement und der weitere Ausbau erneuerbarer Energien effektiv unterstützt werden können.
Fördert das Land den Bau von Stromspeichern?
Mit dem Landesprogramm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ fördert das Energieministerium die Installation von Gewerbespeichern in Betrieben, 11 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen hierfür bereit.
Das Programm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ zielt darauf ab, den Einsatz von Stromspeichern (Größenklasse Industrie- und Gewerbespeicher) zu fördern, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern und die Versorgungssicherheit zu verbessern. Es richtet sich vor allem an Unternehmen, Kommunen und andere Organisationen, die Batteriespeichersysteme, ggf. in Verbindung mit Photovoltaikanlagen installieren wollen.
Das Programm unterstützt die Anschaffung und Installation von stationären Batteriespeichern mit einer Speicherkapazität von mehr als 30 Kilowattstunden, die erneuerbar erzeugten Strom effizient zwischenspeichern. Die maximalen förderfähigen Gesamtausgaben betragen 200.000 Euro. Von den Ausgaben können bis zu 50 Prozent gefördert werden. Ziel ist es, den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen, Netzbelastungen zu reduzieren und die Integration von Photovoltaikanlagen ins Energiesystem zu optimieren. Förderfähige Maßnahmen sind:
- Anschaffung und Installation neuer Batteriespeichersysteme
- Kombination von PV-Anlage und Speicher (bei gleichzeitiger Neuerrichtung)
- Zusatztechnologien wie intelligentes Energiemanagement zur Optimierung des Speicherbetriebs
Eine Antragstelllung ist aktuell nicht möglich. Sobald ein neuer Förderaufruf erscheint, informieren wir Sie hier oder auf https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-stromspeicher.
Wie viele Anträge wurden für das Programm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ bisher bewilligt?
Mit Stand vom 30.06.2025 sind bisher 15 Anträge mit einem Fördervolumen (EFRE) von 366.000 € und einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,05 Mio. € bewilligt worden. Das Programm wurde allerdings auch erst im vergangenen Jahr aufgelegt, befindet sich quasi noch in der Anlaufphase.
Warum und wo liegen die Hürden für einen schnelleren Ausbau stationärer Batteriespeicher?
Aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt besteht ein zentrales energiepolitisches Interesse daran, den Ausbau stationärer Batteriespeicher voranzutreiben, um die systemischen Herausforderungen der Energiewende effektiv zu bewältigen. Die jüngsten Entwicklungen – wie etwa die Situation am Neujahrstag 2025, an dem 100 Prozent des deutschen Strombedarfs aus erneuerbaren Quellen gedeckt wurden – verdeutlichen eindrücklich, dass das Stromangebot zunehmend von fluktuierenden Einspeisern dominiert wird. Dies erfordert systemische Flexibilität in Zeiten geringer Einspeisung, wie bei Dunkelflauten. Der Speicherbedarf steigt damit nicht nur technisch, sondern auch energiewirtschaftlich dynamisch an.
Tatsächlich ist zu beobachten, dass sich auch in Sachsen-Anhalt eine zunehmende Projektierungs- und Investitionstätigkeit entfaltet. Die Zahl der Anschlussbegehren für Speicher steigt deutlich, und insbesondere großskalige Speicherprojekte befinden sich im Aufbau. Dennoch verläuft der Ausbau trotz technologischer Reife und politischer Zielsetzung bislang langsamer als notwendig. Hierfür sind weiterhin strukturelle Hürden verantwortlich, die zeitnah abgebaut werden müssen.
Wesentliche Hemmnisse liegen trotz bestehender Entlastungsregelungen weiterhin im Bereich der Investitions- und Planungssicherheit. Zwar bietet das Energiewirtschaftsgesetz (§ 118 Abs. 6 EnWG) mittlerweile eine weitreichende Befreiung von Netzentgelten für neu errichtete Speicheranlagen, ebenso die Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 StromNEV, § 21 EnFG und § 5 StromStG) mit umfangreichen Entlastungen bei Netznutzung, Umlagen und Stromsteuer.
Diese Privilegien sind jedoch an komplexe und zum Teil noch nicht standardisierte Nachweis- und Anwendungsbedingungen geknüpft. Sie erfordern für Projektträger, insbesondere für kleinere Stadtwerke oder regionale Entwickler, juristischen und organisatorischen Aufwand in der Antragstellung, Bemessung und Abgrenzung der Speicherfunktionen. Die Umsetzung in die Praxis ist somit vielfach noch nicht durchgängig barrierefrei oder systematisch erprobt.
Ein weiteres Handlungsfeld stellt die Erhebung von Baukostenzuschüssen dar. Die Position der Bundesnetzagentur, Speicher bei Entnahme wie Letztverbraucher zu behandeln, wurde mittlerweile durch die Rechtsprechung gebilligt. Der Baukostenzuschuss führt insbesondere bei größeren Netzanschlussleistungen zu hohen Einstiegskosten, die eine wirtschaftliche Skalierung hemmen ohne aber gleichzeitig eine steuernde Wirkung für eine netzdienliche Fahrweise und Allokation anzureizen. Aus Sicht des Landes ist die Bundesnetzagentur gefordert, eine differenzierte, systemdienliche Behandlung von Speichern beim Netzanschluss zu initiieren.
Nicht zuletzt ist auch das Marktumfeld selbst noch nicht vollständig reif: Die Strommärkte honorieren Speicher bislang überwiegend über Arbitrage oder Teilnahme an Regelenergiemärkten, ohne jedoch eine systematische Vergütung für netzdienliche Speicherfahrweise oder saisonale Speicherbereitstellung vorzusehen. Derzeitige Preissignale fördern daher vorrangig kurzfristige Flexibilität, nicht aber langfristige Investitionen in Speicherkapazität, die beispielsweise im Winter Dunkelflauten überbrücken könnte.
Trotz deutlich verbesserter regulatorischer Rahmenbedingungen bestehen somit weiterhin Umsetzungs- und Strukturherausforderungen, die insbesondere in der Anwendungspraxis der Entlastungsmechanismen, in der Netzinfrastruktur, bei den Investitionskosten und im Marktmodell selbst verortet ist.





