Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung fördert unter anderem die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt. Beide sollen in der Wissenschaft und Forschung gleichberechtigt arbeiten können.
Mit drei Maßnahmen, die in den aktuellen Zielvereinbarungen (2025-2029) mit allen staatlichen Hochschulen in Sachsen-Anhalt festgelegt sind, sollen die Gleichberechtigung von Frauen und Männern weiter verbessert und bestehende Nachteile im Wissenschafts- und Hochschulsystem beseitigt werden.
- Wirksame Gleichstellungspläne für das wissenschaftliche Personal aller Hochschulen in Sachsen-Anhalt (Umsetzung des „Kaskadenmodells“)
- Wettbewerbsfähige und zeitgemäße Ausstattung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt mit Professuren für Geschlechter-Forschung (Teil- und Volldenominationen)
- Konferenz zu Respekt und fairem Umgang an Hochschulen
Wirksame Gleichstellungspläne für das wissenschaftliche Personal aller Hochschulen in Sachsen-Anhalt (Umsetzung des „Kaskadenmodells“)
Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung des Frauenanteils am wissenschaftlichen Personal in all jenen Personalkategorien und Qualifikationsstufen, in denen eine Unterrepräsentanz besteht.
Der Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal der Hochschulen in Sachsen-Anhalt ist in den vergangenen Jahren zwar gestiegen; gerade bei unbefristeten Professuren sind Frauen aber nach wie vor unterrepräsentiert. Um dies zu ändern, setzt Sachsen-Anhalt u. a. auf das so genannte „Kaskadenmodell“. Danach müssen sich die Zielquoten zur Steigerung des Frauenanteils an der jeweils vorhergehenden Qualifikations- bzw. Karrierestufe der jeweiligen Disziplin orientieren. Dieses Modell ist eine wesentliche Leitlinie für die Hochschulen des Landes und insbesondere für Personen und Gremien, die Entscheidungen über die Einstellung von wissenschaftlichem Personal treffen.
In der aktuellen Zielvereinbarungsperiode (2025-2029) hat das sachsen-anhaltische Wissenschaftsministerium mit allen staatlichen Hochschulen folgendes vereinbart:
„Die Hochschulen erklären in Form der Selbstverpflichtung ihren Beitritt zu den Maßnahmen des HRK*-Beschlusses ‚Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen‘ vom Mai 2024. Sie willigen ein, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die mittel- bis langfristig eine Gleichverteilung aller Geschlechter auf Professuren an deutschen Hochschulen ermöglichen können.
Die Selbstverpflichtung des HRK-Beschlusses umfasst fünf konkrete Gleichstellungsziele, die zur Verwirklichung eines institutionellen Kultur- und Strukturwandels beitragen, sowohl auf zentraler wie auf dezentraler Ebene der Fakultäten und Fachbereiche.
1. Aktive Rekrutierung zur Erweiterung des Kandidat-innenpools
2. Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
3. Etablierung geschlechtergerechterer Vergütungsstrukturen
4. Institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung und Geschlechterkompetenz
5. Institutionelles Monitoring - Das institutionelle Monitoring erfolgt im Rahmen wirksamer Gleichstellungspläne.“
*HRK = Hochschulrektorenkonferenz
Wettbewerbsfähige und zeitgemäße Ausstattung der Hochschulen in Sachsen-Anhalt mit Professuren für Geschlechter-Forschung (Teil- und Volldenominationen)
An der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg besteht eine jeweils auf zwei Jahre befristete Gastprofessur mit einer Teildenomination für Geschlechterforschung. Außerdem wurde 2023 an der Fakultät für Medizin eine extern finanzierte und befristete W3-Stiftungsprofessur für Geschlechterspezifische Medizin (Gendermedizin) eingerichtet.
Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt derzeit über keine unbefristete, landesfinanzierte Professur mit einer teilweisen oder vollständigen Zweckbestimmung für Geschlechterforschung.
Die Maßnahme richtet sich an die Hochschulen, die in ihren Entwicklungsplanungen die Zweckbestimmungen für Professuren festlegen. Die Hochschulen prüfen, ob und in welcher Form unter Berücksichtigung der jeweiligen Strukturpläne und der Freiheit von Lehre und Forschung sowie im Einvernehmen mit den jeweiligen Fakultäten der Hochschulen weitere Professuren mit einer (Teil-) Denomination für Genderforschung möglich sind. Als Ergebnis soll eine Denomination (vollständig oder teilweise) von Professuren für die Geschlechterforschung an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt erreicht werden, welche die angestrebte Profilierung der Hochschulen unterstützt.
Konferenz zu Respekt und fairem Umgang an Hochschulen
Einzelne öffentlich gewordene Fälle sowie Erhebungen zeigen, dass auch an den sachsen-anhaltischen Hochschulen sexuelle Belästigung und Diskriminierung vorkommen. Die Hochschulleitungen und -gremien haben sich in öffentlichen Erklärungen und mit Leitbildern für den Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung eingesetzt. Bei der Prävention und im Umgang mit konkreten Fällen fehlt den Akteurinnen und Akteuren in den Hochschulen aber mitunter noch Know-how und Handlungssicherheit.
Die „Konferenz zu Respekt und fairem Umgang an Hochschulen“ richtet sich an Mitglieder der Hochschulen, von der Leitungsebene, über Beratungs- und Beschwerdestellen, bis hin zu Lehrenden und Verwaltungspersonal. Die Konzeption als landesweite Maßnahme sorgt für Transfer der Best Practice Beispiele an allen Hochschulen im Land. Die Ideen können gemeinsam generiert und umgesetzt werden.