Antragsunterlagen RZWas 2016
Antragsunterlagen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016)
Hier stehen folgende Antragsunterlagen als PDF-Dateien zum Download* bereit:
1. Zuwendungsantrag - RZWas 2016 (134 KB)
2. Antragstellerstammdaten 2025 (ELAISA) (533 KB)
3. Wasserversorgungsanlagen - RZWas 2016
- Ausgaben je Wasseranteil (608 KB)
- Kostengliederung TW (144 KB)
4. Abwasseranlagen - RZWas 2016
- Ausgaben je Abwasseranteil (89 KB)
- Kostengliederung AW (235 KB)
5. Baustandsbericht - RZWas 2016
- Baustandsbericht zum Zahlungsantrag ELER - RZWas 2016 (60 KB)
- Baustandsbericht zum Zahlungsantrag Landesmittel und EFRE (62 KB)
6. Verwendungsnachweis - RZWas 2016 (44 KB)
- Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Trinkwasser (FP 6303)
- Zahlungsantrag/Verwendungsnachweis ELER Abwasser (FP 6304)
- Verwendungsnachweis EFRE und Landesmittel
7. Bauausgabebuch nach RZWas 2016, Anlage 1 Pkt. 5.2 (34 KB)
8. Anlage Rechnungsblatt zum Zahlungsantrag (86 KB)
9. Eigenerklärung_ZWE_Umweltschutz (43 KB)
10. Formular_Prüfergebnis Kommunalaufsicht (33 KB)
11. Richtlinie - RZWas 2016
ELER - Förderung
Gemäß Nr. 15.1 RZWas 2016 sind Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) - lediglich für Vorhaben im Gebiet der Landkreise Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz und Saalekreis - verfügbar. Den Ablauf des Zuwendungsverfahrens für die ELER-Förderung kann dem Merkblatt Antragsaufruf, veröffentlicht auf ELAISA (Elektronischer Agrarantrag in Sachsen-Anhalt) unter Trinkwasser FP 6303 / Abwasser FP 6304 entnommen werden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Es ist sinnvoll, Investitionsvorhaben im Bereich der Abwasserbeseitigung vor der Ausführung auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Wenn Fördermittel beantragt werden und die Kosten über 3.000 Euro pro Einwohner liegen, ist eine derartige Betrachtung vorzulegen. Eine einheitliche Dateneingabe und Datenerfassung soll das den Aufgabenträgern der öffentlichen Abwasserbeseitigung ermöglichen. Dazu bietet das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt den Abwasserzweckverbänden und Gemeinden eine Matrix an. Damit ist es dem Zweckverband und der Gemeinde möglich, die Auswirkungen von geplanten Investitionsmaßnahmen auf die Abwassergebühren abzuschätzen.
Steigerung der Energieeffizienz von Trink- und Abwasseranlagen
Im kommunalen Bereich ist die Abwasserbeseitigung der größte und die Trinkwasserversorgung ein wesentlicher Einzelverbraucher von Energie. Daher ist es sowohl ökonomisch als auch ökologisch geboten, hier die energetischen Optimierungspotentiale zu erkennen und zu nutzen. Ziel muss es sein, durch die Aus- und Umrüstung die Energieeffizienz von Abwasseranlagen aber auch von Wasserversorgungsanlagen zu steigern. Durch die eingesparte Energie sinken die Kosten und der Kohlendioxidausstoß kann verringert werden.
Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen stehen in Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von 50 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn man die in der letzten Förderperiode erzielten Einsparungen einer Prognose zugrunde legt, kann damit voraussichtlich ab 2029 eine jährliche Energieeinsparung von 48.400 MWh erzielt werden.
Das Landesverwaltungsamt hat in einem zweiten Aufruf die kommunalen Aufgabenträger am 2. April 2025 aufgefordert, Anträge einzureichen. Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Zuwendungen können an kommunale Unternehmen weitergegeben werden. Anträge können bis zum 30. Juni 2025 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Gesamtkosten der jeweiligen Vorhaben müssen mehr als 200.000 Euro (Brutto) betragen. Der Fördersatz beträgt einheitlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Gefördert werden
a) bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie die Umrüstung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, die Umgestaltung von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion, der Bau von Anlagen zur Verwertung der anfallenden Energien und
b) der Austausch von Anlagen und Anlagenteilen zur Einsparung von Energie, die nachhaltig zu einer Kohlendioxidreduzierung führen.
Nicht gefördert werden Anlagen zur Energiegewinnung, die keinen direkten Bezug zur Abwasserbeseitigung oder Wasserversorgung haben wie Windkraft- oder Solarstromanlagen.
Antragsunterlagen
Antragsaufruf II Energieeffizienz EFRE
- Anlage 1 Zwingend einzureichende Antragsunterlagen- Angaben
- Anlage 2 Hinweisblatt Energieeffizienz
- Anlage 3 BWA-Infoblatt CO2Faktoren
- Anlage 4 Formular Prüfergebnis Kommunalaufsicht
- Anlage 5 KVO Tool Gesamt
- Anlage 6 Eigenerklärungen Veröffentlichung DS efDialof Charta vzMB
- Anlage 7 Datenschutzhinweise Zuwendungen ESIF-LVwA
- Anlage 8 Eigenerklärung Umweltschutz
- Anlage 9 Hinweise Charta Grundrechte
- Anlage 10 Merkblatt Hinweise förderunschädl Vorhabenbeginn
- Anlage 11 Erklärung Hinweise Interessenkonflikte Auftragsvergabe
- Anlage 12 AwVO
- Anlage 13 RS BMWK Anwendungsinfo-Anlage-Eigenerklärung Russland Sanktionen