Menu
menu

Ein Logo für das Grüne Band in Sachsen-Anhalt

Verordnung zur Kennzeichnung des Nationalen Naturmonuments

Im Herbst 2019 trat das Grüne Band Gesetz Sachsen-Anhalt in Kraft. Darin wurde festgelegt, dass das Nationale Naturmonument „Grünes Band Sachsen Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ durch ein einheitliches Logo kenntlich gemacht werden soll. 

Die Verordnung zur Kennzeichnung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ wurde von der Landesregierung am 21. April 2020 beschlossen. Darin sind die Einzelheiten zur Verwendung des Logos geregelt.

Die Verordnung tritt unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft.

Zum Seitenanfang

Wie sieht das Logo aus und was symbolisiert es?

Naturschutz und Erinnerungskultur sind am Grünen Band zwei Seiten derselben Medaille. Das Logo, bestehend aus einer Wort-Bild-Marke, verdeutlicht diese Verbindung.

Die Wortmarke lautet "Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt". Darunter steht der Claim "Vom Todesstreifen zur Lebenslinie", der den Namen inhaltlich präzisiert. Das Wort "Todesstreifen" erinnert an das historische Geschehen an der ehemaligen Grenze. Die Erinnerung soll für nachkommende Generationen wachgehalten werden. Der graue Streifen symbolisiert diesen Teil des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt.

Der grüne Streifen, der den grauen Streifen überlagert, steht für die einzigartige Natur, die sich über die Jahrzehnte entlang des Grenzverlaufs entwickeln konnte.

Entwickelt wurde das Logo von der Agentur "atelier42" aus Halle.

Wer kann das Logo verwenden?

Jedermann kann das Logo "Nationales Naturmonument Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" unter Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien für Zwecke des Grüne-Band-Gesetzes Sachsen-Anhalt verwenden.

Die Verwendung des Logos ist beim zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt anzuzeigen. Die Anzeige ist zu richten an:

Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Referat Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Zum Seitenanfang

Was ist zu beachten?

Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor der beabsichtigten erstmaligen Verwendung in schriftlicher Form unter Angabe des Verwendungszweckes beim zuständigen Ministerium erfolgen.

Ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Schutzgebiet „Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ ist nachzuweisen.

Das Logo muss immer gemeinsam mit dem Logo des Grünen Bandes Deutschland abgebildet werden, das über

BUND Projektbüro Grünes Band
Hessestraße 4
90443 Nürnberg
+49 911 57 52 94-0
gruenesband(at)bund-naturschutz.de

erhältlich ist.

Zum Seitenanfang

Was sollte man noch wissen?

Die Bereitstellung des Logos in verschiedenen Varianten und Dateiformaten erfolgt nach Erfüllung der Voraussetzungen zur Verwendung durch das zuständige Fachreferat.

Die Gestaltungsrichtlinien sind bei Verwendung des Logos einzuhalten und stehen zum Download in der Dokumentenbox bereit.

Zum Seitenanfang

Referat Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung

Ministerium für Wissenschaft, Energie,
Klimaschutz und Umwelt
 des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Telefon: +49 391 567- 1551
E-Mail: VzAl2(at)mwu.sachsen-anhalt.de